• Hallo!
    Ich habe mal eine Frage. Ich unterrichte momentan an 2 Schulen, keine von beiden ist meine Stammschule, Versetzungsantrag läuft. Noch bin ich in Teilzeit in Elternzeit, in ein paar Wochen geh ich aus der Elternzeit, dann also nur noch Teilzeit und somit bei 50%. Ich muss also noch mal um ca. 20% aufstocken. Sollten beide Schulen dann keinen Bedarf haben, denn wahrscheinlich kommt jetzt eine neue Abordnung mit 100% zusätzlich an die Schule (ich wäre aber bereit gewesen schon jetzt aufzustocken), muss ich dann an eine 3. Schule? Steht mir dann eine Stundenreduktion zu (wegen Pendelwegen, Hohlstunden)?
    DANKE!
    ?(

  • Zuerst etwas Juristendeutsch: Sowohl Versetzung als auch Abordnung sind Verwaltungsakte, für die der Dienstherr (in Deinem Fall das Staatliche Schulamt) zuständig ist. Der Dienstherr trifft im Rahmen des dienstlichen Bedürfnisses eine Ermessensentscheidung. Wie alle Verwaltungsakte sind auch Versetzung und Abordnung mit Widerspruch und Anfechtungsklage anfechtbar.


    Weiter in "normaler" Sprache: Bei Versetzungen und Abordnungen muss der Personalrat beteiligt werden. Es ist immer empfehlenswert, mit seinem Personalrat in Kontakt zu sein, wenn solche Entscheidungen anstehen. Je ausführlicher und überzeugender Du Deinen Personalrat über Deine persönliche Situation informierst, desto besser kann er sich für Dich einsetzen und die Ermessensentscheidung des Dienstherrn beeinflussen.


    Die Frage nach der Stundenreduktion bei Einsatz in verschiedenen Schulen regelt sich nach der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg". Im Teil "E. - Anrechnungen" heißt der Punkt 2.7:


    "Erteilen Lehrer regelmäßig Unterricht außerhalb ihrer Stammschule und erhöht sich dadurch der Zeitaufwand, der üblicherweise zum Erreichen der Stammschule erforderlich ist, um mehr als fünf Zeitstunden im Monat, so erhalten sie für einen Zeitaufwand von je zwei weiteren vollen Zeitstunden eine Anrechnung von einer Wochenstunde im Monat."

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