Beendigung von Dienst- oder Beschäftigungsverhältnissen

  • Hallo,


    wer kann mir diesen Passus aus schure.de/Schwerbehinderte genau erklären?


    11.1 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
    Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sollen wegen Dienstunfähigkeit nur dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn festgestellt wird, dass sie auch bei der notwendigen Rücksichtnahme nicht in der Lage sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Von einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ist in der Regel abzusehen, wenn ihnen unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 NBG ein anderes Amt derselben, einer gleichwertigen oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann und wenn zu erwarten ist, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen dieses Amtes voraussichtlich noch genügen. Es sind alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die den schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten eine angemessene und zumutbare Weiterverwendung auf einem anderen Dienstposten
    Heißt es, dass man bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Schuldienst einen anderen Dienst - bei gleicher Besoldung - ausführen kann? Muss das land dafür sorgen? Oder wie muss ich das verstehen?



    Falls keine Antworten kommen, wäre ich für Links sehr dankbar.


    Danke im Voraus!


    Drummers

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