Hallo, zusammen,
vielleicht kann mir jmd. helfen...
Wer kann mir einen Tipp geben, wie man sich erfolgreich gegen eine nicht erwünschte Umsetzung (Überhang an der Schule) wehren kann?
Vielen Dank!
UdN
Hallo, zusammen,
vielleicht kann mir jmd. helfen...
Wer kann mir einen Tipp geben, wie man sich erfolgreich gegen eine nicht erwünschte Umsetzung (Überhang an der Schule) wehren kann?
Vielen Dank!
UdN
Helft mir mal...
Frage zu uninteressant, nicht richtig gestellt oder tatsächlich so schwierig zu beantworten???
Muss ja nicht gleich das Ei des Kolumbus sein... Ansätze, Ideen...
UdN
was heißt denn Umsetzung ? = Versetzung?
Ist das dauerhaft oder nur für ein Jahr?
Hier in NRW werden Lehrer in solchen Fällen oft für ein Jahr an eine andere Schule abgeordnet. Dagegen kann man nichts machen. Die andere Schule muss natürlich auch eine zumutbare Entfernung zum Wohnort haben. Ist man schwerbehindert (auch in nur geringem Maße), so darf man nicht abgeordnet werden.
LG Eusebia
ich dachte immer, Beamte müssten halt gehen, wohin sie der Dientsherr schickt
ist das nicht so? Und handelt es sich überhaupt um eine Versetzung?
Hallo,
wenn du MentorIn bist, brauchst du sicher nicht zu gehen. Auch Leute im Personalrat werden nicht abgeordnet ohne ihren Willen.
Wenn du irgendwelche anderen wichtigen Aufgaben im Kollegium hast, wird man dich auch behalten wollen und lieber jemand anders schicken.
Allerdings sollten diese Aktivitäten bereits laufen - oder aber du könntest ankündigen, etwas Entsprechendes zu übernehmen im neuen Schuljahr.
Ansonsten ist ein "Blick über den Tellerrand" für ein oder zwei Jahre auch nicht verkehrt, auch wenn es zunächst nicht danach aussieht.
Alles Gute
wünscht dir
ventib
toll, danke für eure antworten...
bei uns stellt man einen umsetzungsantrag, wenn man an einer anderen schule innerhalb des eigenen bundeslandes unterrichten möchte
meine schule hat 2,5 lehrer zuviel, die stundenzuweisung gibt für das kommende schuljahr nicht mehr her, so dass diese zwei l. dorthin umgesetzt werden sollen, wo bedarf ist... dabei geht es nach dem bedarf der aufnehmenden schule und NICHT nach dem bedarf der abgebenden schule...
abgeordnet bin ich derzeit mit 1,5 h an einer anderen schule, aber der schulrat hat ausrichten lassen, dass sich vom kollegium zwei dödel freiwillig melden und einen umsetzungsantrag stellen sollen, sonst zieht er ab...
niemand ist begeistert, keiner will weg
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