ZitatOriginal von PeterKa
Hast du dazu zufällig die passende Quelle zur Hand?
Meines Wissens nach ist ein amtsärztliches Attest gar nicht so einfach anzufordern, sondern darf nur in ganz wenigen Fällen erbeten werden. Auf jeden Fall nicht, wenn man als Lehrer glaubt ein Arzt hätte ein "Freundschaftsattest" erstellt. Eine Diagnose steht ja sowieso nie auf dem Attest, also wird es mit der Gegendiagnose immer Probleme geben; auch ein Migräneanfall kann nunmal innerhalb weniger Stunden wieder vorbei sein, so dass der Amtsarzt nichts feststellen kann.
Das Schulgesetz sagt dazu:
ZitatIst eine Schulerin oder ein Schuler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Grunden verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzuglich die Schule und teilen schriftlich den Grund fur das Schulversäumnis mit. Bei begrundeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Grunden versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen. (SchulG NRW §43,2)
Prinzipiell besteht die Möglichkeit, aber du hast Recht, es ist eine Maßnahme für begründete Sonderfälle. Wie zu begründen, könnte man wahrscheinlich den Verwaltungsvorschriften entnehmen, das habe ich aber nicht gemacht, ich habe keine BASS zur Hand. Ich glaube auch nicht, dass das ein Lehrer aus dem Handgelenk schütteln kann - das ist wahrscheinlich Schulleiterentscheidung.
Nele