Hallo,
ich wüsste gern, ob die Einhaltung des Dienstweges auch für Elternvertreter gilt.
Wenn die EV ein Gespräch zusammen mit der SL und einem Lehrer wünschen, sind sie dann verpflichtet, zuerst mit dem betroffenen Lehrer in Kontakt zu treten? (Ganz abgesehen davon, was wir vielleicht als "normalen Anstand" betrachten würden)
Kann die SL ohne vorherige Rücksprache mit dem Kollegen einen Gesprächstermin vereinbaren?
Gruß, klöni