Einhaltung des Dienstweges

  • Hallo,


    ich wüsste gern, ob die Einhaltung des Dienstweges auch für Elternvertreter gilt.
    Wenn die EV ein Gespräch zusammen mit der SL und einem Lehrer wünschen, sind sie dann verpflichtet, zuerst mit dem betroffenen Lehrer in Kontakt zu treten? (Ganz abgesehen davon, was wir vielleicht als "normalen Anstand" betrachten würden)
    Kann die SL ohne vorherige Rücksprache mit dem Kollegen einen Gesprächstermin vereinbaren?


    Gruß, klöni

  • Zitat

    Original von klöni
    ich wüsste gern, ob die Einhaltung des Dienstweges auch für Elternvertreter gilt.


    nein, sie dürfen sich mit ihren anliegen auch direkt ans kultusministerium wenden, wenn sie das als richtig erachten.

  • Die Antwort ist ein klares "Jein".


    Was die Absprachen mit dem Schulleiter über den Kopf des Lehrers hinweg angeht, kann der Schulleiter als de iure einziger Vertreter der Schule nach außen hin seine Vorgehensweise so gestalten, wie es ihm angemessen scheint. Ein Schulleiter der über Personal- und Führungskompetenzen verfügt, wird allerdings seine Lehrer bei solchen Fragen nicht übergehen oder hinter ihrem Rücken mit Eltern verhandeln.


    Andererseits können sich Elternvertreter natürlich direkt an übergeordnete Behörden oder das Ministerium wenden, das ist schließlich ihr Bürgerrecht. Allerdings wird ihr Anliegen, wenn es zu einem Verwaltungsvorgang wird, wieder in den Dienstweg eingebunden und an die zuständige Behörde zurückverwiesen. Es kann gut sein - und es ist oft so - dass sich jemand an das Ministerium wendet und die Angelegenheit landet dann doch wieder bei der örtlichen Schule, weil die nun einmal zuständig ist.


    Nele


    EDIT: fehlendes "nicht" eingefügt. :)

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Zitat

    Original von neleabels
    Ein Schulleiter der über Personal- und Führungskompetenzen verfügt, wird allerdings seine Lehrer bei solchen Fragen übergehen oder hinter ihrem Rücken mit Eltern verhandeln.


    Hoffentlich dann wohl eher NICHT! ;)


    À+

  • Zitat

    Original von neleabelsEin Schulleiter der über Personal- und Führungskompetenzen verfügt, wird allerdings seine Lehrer bei solchen Fragen nicht übergehen oder hinter ihrem Rücken mit Eltern verhandeln.


    An unserer Schule kommt so etwas häufig vor. Wenn der Lehrer Glück hat, erfährt er auch hinterher (manchmal auch nur durch Zufall) davon :(

  • Danke für die relativ eindeutigen Antworten... ;)


    Also gehe ich davon aus, dass die EV nicht dazu bewegt werden können, sich vor dem Gespräch mit dem Kollegen auszutauschen, damit der erstmal weiß, was überhaupt das Anliegen ist.


    Schade eigentlich.

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