Bewerbungsunterlagen zurück - Berlin - abgelehnt - Hilfe/Klage?!

  • Hallo,


    ich habe pünktlich zum Stichtag meine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst eingereicht. Leider, und das habe ich gestern mitgeteilt bekommen, fehlte ein Dokument (Das Bachelor-Zeugnis hat zusätzlich eine Urkunde und die fehlte), so dass mir die Bewerbungsunterlagen unbearbeitet zurückgesendet worden sind.


    Tragischer Fehler und ich weiß - meine Schuld. Dennoch suche ich nach Möglichkeiten/ Erfahrungen/ Hilfen um diesen Umstand zu korrigieren. Da mein Fach auch noch zu den Mangelfächern in Berlin zählen und alle die sich bewerben auch genommen werden.


    Weiterer Hinweise: laut telefonischer Rücksprache ist die Ablehnung mit der Vorgesetzten abgesprochen worden und laut der Mitarbeiterin der Senatsverwaltung kein Einzelfall.


    Ich würde mich über Unterstützung sehr freuen!

  • Ganz ehrlich, das ist dann wohl Pech, denn eine KLage würde sicher nichts bringen, das ist in den Vorschriften so geregelt. Damit es einem nicht so geht, bieten die Stellen ja an, es persönlich vorbeizubringen.


    Ich weiß, das ist Streß und mit langem Warten verbunden, geht aber immer irgendwie wenns sein muss!

  • Wogegen würdest du klagen wollen? Dass du nicht die verlangten Unterlagen beigebracht hast?


    Nele

  • Klage wäre nur der letzte aller Schritte, dennoch stellt sich dieses vorgehen für mich als unverhältnismäßige Härte dar, da der Nachweis des Bachelor-Abschlusses eingereicht wurde. Hätte ich nichts vom Bachelor Nachweis eingereicht, OK. Aber der Nachweis lag ja vor.


    Es wäre also für mich gleichermaßen unverhältnismäig wenn das Bewerrbungsfoto oder ähnliches vergessen würde.

  • Zitat

    Original von abgestürzt
    Es wäre also für mich gleichermaßen unverhältnismäig wenn das Bewerrbungsfoto oder ähnliches vergessen würde.


    Und auch dann würdest du es zurück bekommen. Berlin hat so viele Bewerber, da müssen sie sich genau an die Vorschriften halten, denn ansonsten können sich die anderne Einklagen!


    Also ich sehe da keine unverhältnismäßige Härte, immerhin stehts überall so drin, dass du rausfällst wenn etwas fehlt!

  • In bin drin!


    Zuerst einmal die Fakten:


    Nachdem meine freundlichen Worte nicht gefruchtet haben (Anhörungsverfahren) habe ich gegen den Bescheid Widerspruch (Widerspruchsverfahren) eingelegt, zeitgleich hat mein Anwalt eine Klage eingereicht und ich habe die Staatssekretärin angeschrieben und um Hilfe gebeten. Die Klage wäre aussichtsreich da die Anforderungen der Behörde an die Bewerbung deren Interpretation der Rechtslage ist und nicht zwingend gesetzeskonform sein muss. Das Gesetz verlangt eindeutig das Zeugnis, von Urkunde ist nicht die Rede!


    Welche Komponente tatsächlich zum guten Ende führte, keine Ahnung, aber scheinbar haben alle Rädchen ineinandergegriffen!


    Zum Forum und den Beitragschreibern:


    Ich bin ein Freund von Foren, da man immer wieder auf gleichgesinnte, interessierte und wissende trifft, mit den man sich austauschen kann. Dieser Beitrag hier war leider nicht sehr erfolgreich. Ich wollte keinen der mir nach der Munde spricht, aber Nicht-Hilfe habe ich mir auch nicht erhofft. Allzuviel Obrigkeitshörigkeit ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll! Wer keine Ahnung sollte/muss auch nichts sagen!


    Daher mein Rat an diejenigen, die in einer ähnlichen Situation sind. Widerspruch einlegen und Rechstbeistand aufsuchen und sich nicht durch negative Beiträge abschrecken lassen!!!

  • Was willst du eigentlich? All diese Details hast du doch bei deiner Anfrage überhaupt nicht benannt - und deine weitere Erklärung war, naja sagen wir mal aus sprachlichen Gründen nicht ganz unkryptisch. Du hast die zutreffende Antwort für den üblichen Fall erhalten, wenn bei einem Bewerbungsverfahren unvollständige Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Mit "keine Ahnung" hat das alles nichts zu tun.


    Also solltest du dich darüber freuen, dass du Glück gehabt hast, aber Gründe, dich hier zu echauffieren, hast du nicht.


    Nele

  • "Was willst du eigentlich" fragt Nele und dabei ist doch der Rat von Abgestürzt ganz eindeutig und kein "Echauffieren".
    Die Frage, ob ein Zeugnis ohne Urkunde gelten kann, hätten sich auch die Moderatoren fragen können. Darum aber geht es mir gar nicht: Viel wichtiger ist der Aufruf von Abgestürzt, am Ball zu bleiben und nicht zu schnell gegenüber der Bürokratie das Handtuch zu werfen. Wie oft habe ich genau das erlebt!
    In der Beziehung ist jeder seines eigenen Glückes Schmied, Abgestürzt zeigt, wie es geht. Das ist (nochmal ausdrücklich) aber kein Vorwurf an das Forum, das sich m.E. nicht als Rechtsberatung versteht.
    (Im Übrigen hat Nele ja auch den Kern der Frage erkannt: wogegen Klagen?)

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