Schwanger und Beschäftigungsverbot - Bezüge?

  • Hallo Susannea,


    ich glaube mit Elternzeit hast du recht. Da ja das Elterngeld mit dem Einkommen verrechnet wird, habe ich das nie in Betracht gezogen und deswegen wohl auch nicht im Kopf.

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Aber Kathrin ging es ja darum ein Anrecht zu haben, an ihrer alten Schule wieder unterzukommen. Und dieses Recht verspielt man, wenn man mehr als 12 Monate Elternzeit nimmt.


    ..und in nds. verspielt man es sich anscheinend schon, wenn man überhaupt elternzeit nehmen möchte. mir würde ein jahr schon genügen!


    andererseits finde ich das argument, sich mit ein paar stunden in der schule von windeln und spucktücher ablenken zu lassen, auch ganz schön :D!

  • Hallo!


    Du hattest mir eine PN zum Thema Beschäftigungsverbot geschickt, weil du vorher in diesem Thema gelesen hast. Leider kann ich die PN nicht in meinem Postfach finden und über outlook nicht antworten!


    Bitte schick deine PN nochmal an mich, vielleicht klappt es dann!


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich hatte noch einen Denkfehler!
    Wenn du nach 8 Wochen zurück an deine Schule willst, verzichtest du auf deine Elternzeit und damit auch komplett auf das Elterngeld!


    Das stimmt so nicht ganz. Das würde sich dann Teilzeit in Elternzeit nennen, wenn man direkt wieder unterrichtet. Man gibt an, wie viele Stunden man arbeiten möchte und in Abhängigkeit von den Bezügen der letzten 12 Monate vor der Geburt hat man Anspruch auf Elterngeld. Bei voller Stelle kann man maximal 1800€ Elterngeld bekommen. Es ist ein Ausgleich für die entgangenen Bezüge. Wenn man eine volle Stelle hatte, bedeutet das, dass man mit 14 Stunden Teilzeit in Elternzeit durch die Bezüge und das Elterngeld ein Jahr lang etwa das Gleiche raus bekommt wie vor der Schwangerschaft. Ich gehe davon aus, dass Teilzeit in Elternzeit auch in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist. Bei uns dürfte man dann aber maximal 18 Stunden unterrichten, weil diese Teilzeitregelung auch ein paar weitere Vorteile für die Mutter mit sich bringt.

  • maximal 1800€ ist nicht ganz richtig.. solltest du ein weiteres Kind unter 3 oder 2 weitere kinder unter 6 haben gibt es einen elterngeldzuschuss von 10%.. maximal können es also 1980€ werden.



    lg

Werbung