Schwanger und Beschäftigungsverbot - Bezüge?

  • Hallo!


    Ich bin in der 7. SSW und habe aus mehreren Gründen von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum Schluss der SS erteilt bekommen.


    Nun frage ich mich, wie das mit den Bezügen während des Beschäftigungsverbotes geregelt ist?!


    Zur Situation: Ich bin erst seit Ende Februar in Niedersachsen Beamtin auf Probe an einer GS mit vollem Stundensatz.


    Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen!?


    Viele Grüße
    *Katrin

  • Glückwunsch zur Schwangerschaft.


    Als Beamtin bist Du jetzt in einer wirklich glücklichen Lage: Du bekommst Dein volles Gehalt bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Wie es danach weitergeht (Arbeit / Vollzeit /Teilzeit / Elternzeit), ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wichtig.


    Alles Gute für Dich!

  • Herzlichen Glückwunsch


    Ich würde an deiner Stelle direkt bei der zuständigen Besoldungsstelle nachfragen. Erst danach kannst du dir wirklich über deren Einschätzung der rechtlichen Situation sicher sein.
    Ob danach weitere Schritte anzuraten sind, wird man dann sehen.


    Grüße
    Peter

  • Danke für die schnellen Antworten! Das beruhigt mich jetzt doch ein wenig.


    Ich hatte mich gegen dieses Beschäftigungsverbot mit Händen und Füßen gewehrt, nun muss ich es doch zwecks der Gesundheit des Krümels (auch kopfmäßig) annehmen.


    Mein SL teilte mir auch schon mit, dass ich 8 Wochen nach der Geburt wieder mit einigen Stunden in der Schule einsteigen MUSS, da ich ansonsten keinen Anspruch mehr auf meine Stelle in der Schule hätte.

  • Herzlichen Glückwunsch.



    Der "Musseinstieg" ist von Regierung zu Regierung, z.T. von Schulamt zu Schulamt unterschiedlich. Bei mir ist es so, dass ich bis zu einem Jahr den Anspruch auf meine jetzige Stelle behalte...., würde direkt beim zuständigen Schulamt nachfragen..


    flippi

  • Zitat

    Original von katrin34327
    Mein SL teilte mir auch schon mit, dass ich 8 Wochen nach der Geburt wieder mit einigen Stunden in der Schule einsteigen MUSS, da ich ansonsten keinen Anspruch mehr auf meine Stelle in der Schule hätte.


    Also du hast auf jeden Fall auch noch nach den vollen 3 Jahren Elternzeit Anspruch auf eine Stelle, allein dafür musst du nicht direkt nach dem Mutterschutz wieder loslegen! Allerdings - soweit hat deine SL Recht - kann diese Stelle dann auch an einer anderen Schule sein.
    Das nur als Ergänzung, falls das für deine Entscheidung irgendwie wichtig sein könnte. ;)


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Das wurde hier schon ganz richtig erklärt, will es nur noch einmal bestätigen, da ich auch ein Beschäftigungsverbot hatte, damit du dir keine Sorgen mehr machst. Die Bezüge bekommst du bis 8 Wochen nach der Geburt ohne Abzüge ausgezahlt. (Dies gilt übrigens nicht nur für Beamte, sondern auch für alle Angestellten - die 8 Wochen nach der Geburt einmal ausgenommen!) Du musst auf keinen Fall nach dem Mutterschutz wieder anfangen, sondern du hast das Recht, bis zu drei Jahren Elternzeit zu nehmen. Lass dich da auf keinen Fall drängen, wenn du dies nicht möchtest!

  • Hallo,


    du musst auf keinen Fall 8 Wochen nach Geburt wieder einsteigen, um an deiner Schule bleiben zu können.
    In NRW ist es so geregelt (und so ist es wahrscheinlich auch in den anderen BundesländerN):
    Wenn du nach einem Jahr wiederkommst, kommst deu automatisch an deine Schule zurück. Wenn du mehr als ein Jahr Elternzeit nimmst, steht dies nicht 100%ig fest, da man sich offiziell zurückmelden muss und dann wieder einer Schule zugeteilt wird. Allerdings wird man in der Regel seiner alte Schule zugeteilt.
    Wenn du Fragen hast, wende dich an das Schulamt. Die wissen dort sehr genau Bescheid, dort musst du auch deine Elternzeit einreichen - und zwar erst nach (!) der Geburt des Kindes. Und die Elternzeit kann jederzeit erlängert werden. Ich habe z.B. meine Elternzeit anfangs nur für ein Jahr angemeldet und habe jetzt schon zum zweiten Mal verlängert. Zusätzlich vertrete ich mich selbst in der Elternzeit mit ein paar Stunden - auch das gebe ich für jedes Halbjahr neu an.


    Also, genieß deine Schwangerschaft, freue dich auf dein Kind und lass dich nicht verunsichern.


    Ganz liebe Grüße
    Marigor

  • danke für eure zahlreichen infos!


    zu den bezügen:
    ich hatte mal auf irgendeiner seite gelesen, dass man das durchschnittsgehalt der letzten drei monate vor eintritt der ss weiter gezahlt bekommt. aber ich denke, dass gilt nur für angestelle im öd in niedersachsen. denn das wäre für mich ungünstig, da ich davor als feuerwehr (bis mitte februar) eine richtig miese bezahlung hatte und auch keine vollzeitstelle.


    zum arbeiten direkt nach dem muschu:
    so sagte es auch mein sl. die stelle an sich ist mir sicher (also im land nds. irgendwo unterzukommen). aber mir ist eben die stelle an der schule nicht sicher, wenn ich nicht nach acht wochen wieder anfange (diese info hat mein chef direkt von der landesschulbehörde bekommen, da dieser fragte, ob er frau xy unbegingt "wiederhaben" könnte nach der elternzeit). also wäre der anruf dort überflüssig, denn die infos kommen daher.


    ist das irgendwo rechtlich geregelt? ich bin in der gew, vielleicht sollte ich dort mal nachfragen..


    die schule war mein wunschtraum, ich fühle mich sehr wohl dort und hatte absolutes glück.
    aber irgendwie finde ich das nicht ok, ich wäre gern danach 1 jahr zu hause geblieben, um mich auf meine neue rolle zu konzentrieren. ich kann mir kaum vorstellen acht wochen später wieder zu arbeiten, auch wenn es natürlich nicht vollzeit wäre.


    ich bin ein bisschen genervt deswegen..

  • Hallo Kathrin,


    wenn du nach 8 Wochen wieder zurück an deine Schule "musst", damit du den Platz dort behälst, darfst du auch keine Elternzeit einreichen!!! Damit darfst du maximal auf halbe Stundenzahl reduzieren - sprich 14 Stunden. Das wird dir dann wiederrum vom Elterngeld abgezogen.


    Ich war vor 1 1/2 Jahren in genau der gleichen Situation. Meine Schule ist auch meine absolute Wunschschule und ich möchte auf gar keinen Fall woanders hin. Ich habe trotzdem Elternzeit eingereicht und habe es nicht bereut. Mit so einem kleinen Wurm zu Hause verschieben sich auch die Prioritäten und ich glaube ich würde einiges vermissen, wenn ich nach 8 Wochen wieder mit einer halben Stelle eingestiegen wäre. Auch finanziell lohnt sich das nicht unbedingt.
    Ich habe aber nach 7 Monaten wieder mit 6 Stunden angefangen zu arbeiten. Da stand eine andere Schule gar nicht zur Diskussion. Ich bin immer noch in Elternezit und arbeite immer noch ein paar Stunden (an zwei Vormittagen) und werde das auch noch so lange machen bis meine Kleine 2 1/2 Jahre ist und in den Kindergarten gehen wird. So habe ich bei meiner Schule einen Fuß in der Tür und die Wahrscheinlichkeit steigt noch mehr, dass ich auch dorthin zurück kann.
    Vielleicht wäre das auch eine Alternative für dich!

  • Zitat

    Original von katrin34327
    danke für eure zahlreichen infos!


    zu den bezügen:
    ich hatte mal auf irgendeiner seite gelesen, dass man das durchschnittsgehalt der letzten drei monate vor eintritt der ss weiter gezahlt bekommt. aber ich denke, dass gilt nur für angestelle im öd in niedersachsen. denn das wäre für mich ungünstig, da ich davor als feuerwehr (bis mitte februar) eine richtig miese bezahlung hatte und auch keine vollzeitstelle.


    DAs gilt auch für dich, aber du hast dann das MuSchG nicht zuende gelesen. DA steht nämlich auch, dass du bei Gehaltserhöhungen das erhöhte Geld bekommst, selbst wenns die erst im BV gibt!

  • Hallo,
    ich hatte noch einen Denkfehler!
    Wenn du nach 8 Wochen zurück an deine Schule willst, verzichtest du auf deine Elternzeit und damit auch komplett auf das Elterngeld!

  • Huhu!


    Es kann schon Elternzeit beantragt werden!
    Und mit einem Antrag auf "Teilzeit in Elternzeit" kann auch unterhälftig (z.B. 1 Stunde AG oder so) gearbeitet werden!
    Vielleicht ist das eine Alternative...


    LG!

  • ich hatte die information nicht direkt aus dem mutterschutzgesetz, deshalb konnte ich es auch nicht "zu ende" lesen. das hört sich doch aber gut an für mich.


    nochmal zur situation: der sl sagte, dass man mit mindestens 5 oder 8 stunden einsteigen muss. dann ist man doch aber weiterhin in elternzeit oder habe ich da jetzt was falsch verstanden? ihr müsst entschuldigen, ich kenne mich mit der materie überhaupt nicht aus..

  • Hallo Schnecke, hallte Kathrin,
    wenn Elternzeit beantragt wird, dann hat man am Ende der Elternzeit trotzdem das Problem, dass man nicht weiß, an welche Schule man zurück kommt. Eine 100%ige Sicherheit an seine alte Schule zurückzukehren hat man nur, wenn man nach einem Jahr die Elternzeit beendet oder sie erst gar nicht beantragt.
    So ist es bei mir in NRW. Ich habe mehr als ein Jahr Elternzeit und muss mich zum Ende der Elternzeit über das Versetzungsverfahren "Oliver" im Internet zurückmelden. Egal, ob ich in meiner Elternzeit gearbeitet habe oder nicht. Mit dieser Zurückmeldung kann ich natürlich auch an eine andere Schule versetzt werden (was aber nicht häufig passiert - so die Aussage meines Schulamtes). Nur wenn ich ein Jahr Elternzeit oder weniger beantrage muss ich mich nicht zurückmelden und kann dementsprechend auch nicht versetzt werden.
    Ist alles ganz schön kompliziert, ich habe mich da auch erst einmal durchkämpfen müssen.

  • Zitat

    Original von Marigor!
    Hallo,
    ich hatte noch einen Denkfehler!
    Wenn du nach 8 Wochen zurück an deine Schule willst, verzichtest du auf deine Elternzeit und damit auch komplett auf das Elterngeld!


    Sorry, aber das ist komplett falsch!


    Erstens wird das Elterngeld unabhängig davon gezahlt, ob man in Elternzeit ist oder nicht. Allerdings wird Gehalt, welches man u.U. verdient, auf das Elterngeld angerechnet.


    Zweitens kann man selbstverständlich direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen und trotzdem arbeiten. Dann arbeitet man eben Teilzeit in Elternzeit. Diese Variante ist hinsichtlich der Pensionsansprüche auch sowieso deutlich sinnvoller!
    Schwierig wird's nur, wenn du mehr als 30 Stunden (entspricht ca. 20 Unterrichtsstunden) arbeiten willst, denn das ist die maximal mögliche Arbeitszeit während der Elternzeit.
    Hier in Hessen ist so eine geringe Stundenzahl wie 5-8 Stunden auch nur mit Teilzeit in Elternzeit möglich, bei normaler Teilzeit liegt die niedrigste Stundenanzahl drüber (ich glaub 12 Stunden war das Minimum, bin aber nicht sicher).


    Also wenn dein Plan ist, dir mit ein paar wenigen Stunden die Stelle zu sichern, dann reiche auf jeden Fall Elternzeit ein.
    Und ich denke, das muss nicht unbedingt nur nervig sein, im Gegenteil.
    Ich habe eine Kollegin, die das auch so gehandhabt hat und die mit dieser Variante sehr glücklich war. Es gibt ja durchaus nicht gerade wenige (Erstlings-)Mütter, denen zu Hause schnell die Decke auf den Kopf fällt und die auch froh sind, sich für ein paar Stündchen in der Woche mal nicht mit Windeln und Spucktüchern auseinander setzen zu müssen.


    Informiere dich am besten dann auch nochmal über Stillzeiten, die dir zustehen. Ich habe so ganz dunkel in Erinnerung, dass man da eine Art "Deputatsstunde" bekommt.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Hallo Mia,


    also dass man ohne in Elternzeit zu sein, Elterngeld bekommt ist mir neu! y


    Aber natürlich kann man in der Elternzeit arbeiten - als Lehrer vertritt man sich quasi selbst. Das mache ich ja auch! Aber Kathrin ging es ja darum ein Anrecht zu haben, an ihrer alten Schule wieder unterzukommen. Und dieses Recht verspielt man, wenn man mehr als 12 Monate Elternzeit nimmt.

  • Zitat

    Original von Mia
    Informiere dich am besten dann auch nochmal über Stillzeiten, die dir zustehen. Ich habe so ganz dunkel in Erinnerung, dass man da eine Art "Deputatsstunde" bekommt.


    Bis zu einer Stunde am Tag steht dir Stillzeit zu.


    Marigor!: Klar gibts Elterngeld ohen Elternzeit, sonst könnten Studenten, Hausfrauen usw. keines bekommen. Denn die können ja keine Elternzeit nehmen!

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