Über- bzw. Vertretungsstunden für Beamte (NRW) ab jetzt extra bezahlt?

  • Liebe Kollegen,


    heute zwischen Kaffee und Haribo Colorado, ich lümmelte mich mal wieder um kurz vor Neun im Lehrerzimmer rum, während die Kinder in meiner Klasse sich der Stillarbeit hingaben, quatschte mich meine Schulleiterin an, weil es eben wieder um eine Vertretungsstunde ging und ich mich einmal mehr bereit erklärt hatte, auch mit zwei Klassen in die Turnhalle zu gehen. Da erzählte die mir doch irgendwas von Überstunden aufschreiben, sammeln, extra vergüten usw. Ich kenne bloß diese Regelung, dass ich als braver Amtsrat zwei solche Über- oder Vertretungsstunden pro Woche machen muss, wenn die mir dienstlich angeordnet werden, und zwar ohne Mehrbezahlung. Jetzt hat sich wohl dieses Gesetz verändert, und man kann alles aufschreiben. Dann kam aber gleich das süffisante Grinsen auf den Lippen meiner Präsidentin: das gelte nur für Teilzeitbeamte, nicht jedoch für 28-Stunden-Ritter, wie ich einer bin :tongue:


    Nur mal kurz zwischengefragt hier - ist das tatsächlich so, dass man jetzt Überstunden aufschreiben kann und zwanzig Mark dann dafür vergütet kriegt? Irgendwo um den Dreh soll das sein... wisst ihr da was drüber?

    Einmal editiert, zuletzt von Philou ()

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist so. Für Teilzeitkräfte. Meines Wissens aber schon einige Zeit (also nicht erst seit gestern, sondern bestimmt schon seit letztem Jahr.)
    Nach meinem Kenntnisstand können Vollzeitkräfte aber erst ab 4 Stunden pro Monat(?) anrechnen.
    Und die 20 Euro stimmen auch in etwa.


    Es ist allerdings viel "Papierkram". Man muss tagegenau die Soll- und Ist- Stunden mitschreiben und angeben, ggf Abzüglich MInusstunden.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: T-17

  • Der Papieraufwand hält sich in Grenzen. Euer Sekretariat/Schulleitung sollte dir das entsprechende Formular zur Verfügung stellen können. Das kannst du in wenigen Minuten ausfüllen und abgeben. Bei Vollzeitkräften gibt es das Geld aber wirklich erst ab der vierten Zusatzstunde pro Monat.


    Ich glaube aber, dass eine Stunde, bei der du mit zwei Klassen in die Turnhalle gehst, nicht angerechnet wird, wenn du die eine Klasse nur zusätzlich nimmst. Du gibst dabei ja keinen extra Unterricht.


    Grüße
    Peter

  • Man sollte sich auch überlegen, ob man zusätzlich zur vollen Stelle noch regelmäßig Überstunden macht.
    Denn irgendwann fällt vielleicht jemandem auf, dass offensichtlich das Stundendeputat allgemein zu niedrig ist. Die Argumentation ist dann ganz einfach, weil ja keiner ausgelastet ist und noch Kapazitäten frei hat. Und schon ist das volle Stundendeputat um zwei Stunden nach oben verschoben...


    (Außerdem lohnt es sich doch kaum finanziell, Überstunden zu machen (wenn man eine volle Stelle hat). Zumindest in NDS kann man vor Übernahme der regelmäßigen Mehrarbeit ein freiwilliges Arbeitszeitkonto einrichten und die Stunden dann irgendwann wieder "abbummeln" - oder mal für ein ganzes Jahr aussteigen *träum* ).

    • Offizieller Beitrag


    Komisch, bei uns gibts ausgedruckte Listen - wird aus dem Vertretungsplanprogramm heraus ausgegeben - man kann dem trauen...in der Regel...da wird dann Plus und Minus genau aufgerechnet.


    Wer macht bei euch eigentlich den Vertretungsplan ;).....*staubwolkehinterlass*

  • Die Vollzeitkräfte können - sobald sie vier oder mehr Stunden im Monat zusätzlich unterrichtet haben - alle vertretenen Stunden abrechnen (der Stundensatz hat sich jetzt noch einmal geringfügig erhöht. Der Aufwand ist minimal. Ich muss nur mit meiner Konrektorin "abrechnen", d. h. ihr sagen, dass ich (Vertrauensvorschuss vorausgesetzt) diese Stunden gemacht habe, die Gesamtzahl pro Monat wird auf einem Formular eingetragen - fertig. Ob sich das lohnt? Ich kann leider nicht immer den Freizeitausgleich nutzen, daher mache ich das von Zeit zu Zeit - reich wird man dabei nicht.


    Für Teilzeitkräfte gilt, dass sie in NRW auf dem gleichen Formular (bis vor kurzem gab es noch kein spezielles!) statt Mehrarbeit (das Wort ist zu streichen) die Formulierung "anteilige Besoldung der Teilzeit" zu ergänzen haben. Jede Stunde "Mehrarbeit" ist für Teilzeitkräfte ist daher auch ruhegehaltsfäig. (Ich sehe gerade, dass es vielleicht doch ein neues Formular gibt - wir haben das aber noch nicht). Teilzeitkräfte haben aber nicht so viel Rechnerei mit plus und minus. Sie machen keine Minusstunden! Wenn sie z. B. bei Abwesenheit einer Klasse ihren regulären Unterricht nicht machen können und nicht für Vertretung oder andere Aufgaben eingesetzt werden, dann haben sie einfach "nur Glück" gehabt. (Das hört sich so an, als würde ich das den Teilzeitkräften nicht gönnen, das stimmt nicht, ich bin froh, dass es solche "Ausgleichmaßnahmen" gibt.)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Komisch, bei uns gibts ausgedruckte Listen - wird aus dem Vertretungsplanprogramm heraus ausgegeben - man kann dem trauen...in der Regel...da wird dann Plus und Minus genau aufgerechnet. Wer macht bei euch eigentlich den Vertretungsplan Augenzwinkern .....*staubwolkehinterlass*


    Wir sind eine kleine Schule, da wird der Vertretungsplan mit Hand gemacht. Eine computergestützte List gibt es nicht. (Auch wenn ich die Liste per Hand am Computer führe und den Kollegen zur Verfügung stelle.)


    @Philou: bzgl. der 2 Klassen in der Turnhalle hat PeterKa allerdings recht. Das ist keine Mehrarbeitsstunde. Es sei denn, du hättest in der Zeit normalerweise gar keine Klasse.

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