habe das eben auf der LBV-Seite von NRW gefunden... was heißt das genau?
http://www.lbv.nrw.de/aktuelles/quotelung.php
Quotelung
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die bisher als Folge von Freistellungen (Beurlaubung / Teilzeitbeschäftigung) nach dem 30.06.1997 vorzunehmende anteilige Anrechnung von Ausbildungszeiten / einer Zurechnungszeit (Quotelung) unvereinbar mit dem europäischen Recht ist (Urteil vom 25.03.2010 - 2C 72.08 -).
Über die Auswirkungen dieser Entscheidung auf bereits vorhandene Versorgungsberechtigte wie auf künftig eintretende Versorgungsfälle beraten der Bund und die Länder in Kürze gemeinsam.
Das Ergebnis wird hier zeitnah veröffentlicht.
Sehen Sie daher bitte zum jetzigen Zeitpunkt von Rückfragen, Anträgen o.ä. ab.