Ein Schulleiter hat erfolglos versucht mich durch Mobbing von der Schule zu verjagen, was sehr nervenaufreibend war. Dann verfasste er nachweislich eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Namen eines Vaters, dessen Kind versetzungsgefährdet ist. Das Schulamt hat mich versetzt, und man hat mir zu Beginn der Osterferien eine inhaltslose Abmahnung zukommen lassen. Dies geschah mit Einverständnis der dortigen Schulleitung, obwohl diese mich vor Beginn der genannten Ferien ausdrücklich vor dem ganzen Kollegium lobte.
Das Schulamt weiß um die gefälschte Dienstaufsichtsbeschwerde und will an der Abmahnung nun festhalten. "Unter der Hand" hat ein dortiger Mitarbeiter meinem Anwalt zugetragen, ich solle doch bis zum Ende des Vertrages "krank machen", was m.E. sittenwidrig ist. Ich habe nun einen Zusammenbruch erlitten und suche in dieser katastrophalen Situation nach einem Ansprechpartner, bei dem ich Gehör finde. Weiß Jemand einen Lösungsansatz?
Dienstvergehen
- SemantaSyntax
- Erledigt
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Oje, was du schreibst, klingt heftig und sehr, sehr gemein und heftig, das wünscht sich niemand.
Mir fälllt nur ein, dass du den Bezirkspersonalrat einschalten könntest (den örtlichen würde ich in dem Fall evt. übergehen, da es auch oft Schulleiter,k die sich untereinander behakeln). Außerdem hat z.B. die GEW eine Rechtschutzstelle, an die du dich wenden kannst, die kann dir bestimmt erst einmal raten, was zu tun ist und ob etwas zu tun ist.
Ich wünsche dir ganz viel Kraft und gute Freunde, die dir helfen, diese Situation durchzustehen!
flippi -
Wenn du zusammenbrichst, dann ist es m.E. sehr wohl ein guter Grund krank zu sein und nicht sittenwidrig.
Wie sehen das andere? -
Sittenwidrig ist wohl eher das Verhalten des Schulamtes und des dortigen Mitarbeiters.
Und wenn Du zusammenbrichst, lass Dich krankschreiben.
Das Verhaslten des Schulamtes empfinde ich als Unverschämtheit. Du wirst bestraft und der Schulleiter kommt mir der Fäkschung durch oder was?
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Wie geht denn das Fälschen einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Wird er Einreichende nicht angeschrieben? Spätestens dann fliegt das doch auf, oder? Sollte das wirklich so gelaufen sein, würde ich mich deswegen nicht krankmelden, sondern meinerseits eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter verfassen!
Wolltest du denn versetzt werden? Wenn nicht, mit welcher Begründung hat dich die Schulbehörde versetzt?
Ich stimme aber Prusseliese zu: wenn du einen Zusammenbruch hattest, ist das Krankmelden ja durchaus berechtigt!Hört sich alles ziemlich heftig an!
Alles Gute!
melo
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Also wenn aus deiner Sicht gerichtsfest nachgewiesen kann, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde vom Schulleiter gefälscht wurde und Versetzung sowie Abmahnung auf diesem Vorgang beruhen, dann gibt es meiner Meinung nach nur einen Weg: Klagen!
Ich denke aus dem ganzen Vorgang ließen sich sicherlich Schadensersatzansprüche ableiten und für deinen ehemaligen Schulleiter würde es bei nachweislicher Urkundenfälschung (bin mir nicht ganz sicher, ob der Begriff hier rechtlich passt) auch ganz schön eng.
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Zitat
Original von SemantaSyntax
... Ich habe nun einen Zusammenbruch erlitten und suche in dieser katastrophalen Situation nach einem Ansprechpartner, bei dem ich Gehör finde. Weiß Jemand einen Lösungsansatz?Personalrat - wer sonst. Am Besten der von der GEWerkschaft.
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Zitat
Original von SemantaSyntax
Das Schulamt hat mich versetzt, und man hat mir zu Beginn der Osterferien eine inhaltslose Abmahnung zukommen lassen.
[...]
Das Schulamt weiß um die gefälschte Dienstaufsichtsbeschwerde und will an der Abmahnung nun festhalten."Inhaltlose Abmahnungen" gibt es nicht, siehe Wikipedia:
ZitatEine Abmahnung bedarf laut Rechtsprechung zu ihrer Wirksamkeit:
Dokumentationsfunktion
Der Arbeitgeber muss den konkreten Sachverhalt benennen, durch den der Arbeitnehmer gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben soll.
Hinweisfunktion
Der Arbeitgeber muss darauf hinweisen, dass er ein solches Fehlverhalten in Zukunft nicht dulden wird.
Warnfunktion
Der Arbeitgeber muss die konkrete Maßnahme benennen, die er vornehmen wird, wenn der Arbeitnehmer nochmals dasselbe oder ein ähnliches Fehlverhalten an den Tag legen wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung#ArbeitsrechtDies wird im Dienstecht / Beamtenrecht nicht anders sein.
Mein dringender Tipp:
Da hier offensichtlich "scharf geschossen" wird, unbedingt einen im Dienstrecht/Beamtenrecht(!) kompetenten Anwalt suchen und dafür sorgen, dass diese "Abmahnung" entfernt wird. Notfalls Zeugen benennen, die den Sachverhalt vor dem Verwaltungsgericht klären können. Das Verwaltungsgericht selber wird sich sicherlich nicht vom Schulamt einschüchtern lassen. Falls du Angestellter bist: Arbeitsgericht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Auf keinen Fall einen "Wald und Wiesen"-Juristen.Wenn du im Recht bist, wirst du auch Recht bekommen. Und sieh es positiv: Wenn du dem Schulleiter Fehlverhalten nachweisen kannst, bekommt der echte Probleme. Vielleicht ist es alleine diese Aussicht wert, das Ganze durchzuziehen.
Gruß !
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Rechtsberatung des zuständigen Gewerkschaftsjuristen einholen und klagen!!!
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Bin aus Österreich und kann dir rechtlich nicht weiterhelfen. Möchte dir aber alles Gute wünschen und die Daumen drücken.
Ich würde aber auch krank bleiben und meine Sachen von zuhause aus regeln.
Viel Kraft wünscht dir Grille -
SemantaSyntax, mir scheint, dass mit Lehrkräften immer ruppiger umgesprungen wird und mit Hinweis auf Reformen und Umstrukturierungen missliebige Kollegen leicht zu entsorgen sind. Während es für Eltern zunehmend Beschwerdemöglichkeiten gibt, sind die rechtlichen Informationsmöglichkeiten und Hilfen für Lehrer dürftig.
Eine gute webseite mit zahlreichen Weiterklickmöglichkeiten gibt es hier:http://www.michaelbertling.de/teled.htm
Meiner Ansicht nach ist der Anwalt sehr zu empfehlen.
Alles Gute für dich! Ich wünsche dir bald, sehr bald Licht am Horizont!
Liebe Grüße
Simian
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Liebe Kollegen und Kolleginnen,
vielen Dank für Eurer Engagement und Eurer Mutmachen!
Bitte habt Verständnis dafür, dass ich Euch keine weiteren Fragen beantworten kann, bevor ich über Resultate berichten kann.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
Eine Bitte noch: Leitet meinen Artikel weiter, damit ich noch mehr Feedbacks bekomme.
Euch wünsche ich von Herzen auch alles Gute.SemantaSyntax
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Das mit dem "Scharf-schießen" setzt sich fort. Infame Behauptungen werden aufgestellt und angebliche Zeugen werden namentlich nicht genannt. Das Schulamt hält an seiner Entscheidung fest. Mehr kann und darf ich jetzt nicht äußern.
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Lass dich nicht unterkriegen! Notfalls Rechtsweg!
Gruß !
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Ehrlich gesagt klingt die Story für mich etwas unglaubwürdig....
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"Unglaubwürdig"......Es ist keine "Story". Sie können das Erlebte nicht mit Glauben würdigen?
Was wollen Sie in diesem Forum damit konkret ausdrücken? -
Das mit den Amtsjuristen wollte ich auch gerade schreiben. Hab auch schon Einblicke in das Vorgehen der Schulbehörde erhalten und weiß, dass Dienstaufsichtsbeschwerden jursitisch geprüft werden müssen.
Die letztendliche Entscheidung über die Haltbarkeit der Beschwerde ist dann auch eine juristische. Das muss wasserdicht sein. Aus diesem Grund verlaufen wohl auch viele Dienstaufsichtsbeschwerden im Sande.Jedenfalls fällt es mir auch schwer zu glauben, dass die Schulbehörde eine gefälschte Dienstaufsichtsbeschwerde nicht nur einfach zu den Akten legt, sondern darauf auch mit einer prompten Versetzung reagiert.
Sollte das wirklich stattgefunden haben, solltest du umgehend klagen, denn das ist auf jeden Fall rechtswidrig!Weiß nicht, was da wirklich gelaufen ist, aber scheinbar geht es dir nicht gut.
Hol dir Hilfe - für dich, für den Fall! -
Zitat
Original von Melosine
Das mit den Amtsjuristen wollte ich auch gerade schreiben. Hab auch schon Einblicke in das Vorgehen der Schulbehörde erhalten und weiß, dass Dienstaufsichtsbeschwerden jursitisch geprüft werden müssen.
Leider sind viele juristen schienb ar auch alles andere als Gesetzesfest.Mein Vertretungsvertrag in Brandeburg war z.B: so formuliert, dass ich überhaupt nicht kündbar gewesen wäre, aber er ist extra von dem Juristen formuliert worden, damit sie mich kündigen können.
Der Jurist hätte aber vorher schon merken müssen, dass das bei einem befristeten Vertrag von 2,5 Monaten ohne Grund und bei bestehendeer Schwangerschaft nicht werden wird.
Soviel also zu den Amtsjuristen!
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Susannea,
ich habe deinen Betrag nicht ganz verstanden. Auf den ersten Blick erscheint er mir, was das Gebahren von Amtsjuristen betrifft, sehr aufschlussreich zu sein.
Aber, wenn du es erlaubst, lass' mich bitte fragen, ob du eine rechtskräftige Kündigung erhalten hast und wenn ja, aus welchem Grund. Du kannst mir eslbstverstäündlich mailen.
Grüße,
SemantaSyntax -
Zitat
Original von Meike.
Naja, was mit "ich glaube das nicht" ausgedrückt werden soll, erschließt sich ziemlich schnell.Ich gestehe, dass ich später auch etwas Magengrimmen hatte, ohne dass das ein abschließendes Urteil einschlösse. Und dazu - zum Beschreiben und zum Zweifeln - hat hier im Forum jeder das Recht.
Der Zweifel geht aus den vielen Fragen hervor, die nicht nur ich sondern vor mir auch schon andere gestellt haben, und die nicht beantwortet wuden. Warum nicht?
Ich arbeite seit Jahren im Gesamtpersonalrat. Die sind - u.a. - mit genau solchen Fällen beschäftigt. Daher kenne ich viele solcher Prozedere und habe gewisse Erfahrungwerte was geht und was nicht geht. Gut, es gibt die verrücktesten Aktionen - von Schulleitern und von Kollegen - aber die folgen im anschließenden Ablauf doch immer einer gewissen Logik - zumindest in der Reaktion derer, de von offizieller Seite auf die Seltsamkeiten, die es durchaus gibt, erfolgen. Die kann ich in deiner Beschreibung eben noch nicht erkennen, deshalb fragte ich nach.
Mal ein Beispiel: ich kenne kein Schulamt, das eine "inhaltslose Abmahung" in eine Personalakte heften bzw verschicken würde. Die haben Amstjuristen und diese prüfen jedes Schreiben - BESONDErS solche. Im Wissen, dass so eine Abmahnung rechtlich haltlos ist, würde die nicht in die Post gehen.
Meine erste Reaktion war deshalb auch zu klagen. Im Nachhinein kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass so ein Standardablauf wie eine Abmahnung in einem Amt so derart schief geht.
Wie gesagt: ich bin nicht beteiligt und kann die Hintergründe nicht beurteilen. Es passieren die unmöglichsten Dinge. Wenn sich aber ein Zusammenhang mir aus der Beschreibung nicht erschließt, frage ich nach und wenn die Antworten den Zusammenhang für mich immer noch nicht erschließen, dann darf ich mir aussuchen, ob ich etwas glaube oder nicht.
Ich hoffe, du verstehst das jetzt nicht miss: ich habe mir noch gar kein Urteil gebildet - aber das Ganze ist mir noch zu unklar und ich habe nur Teile der einen Seite gehört ....
Nichtsdestotrotz: eine Klage kann sowas klären. In der einen wie in der anderen Richtung.
Antwort von SemantaSyntax:
Da dies ein laufendes Verfahren ist (noch im übertragenen Sinne) möchte ich mich hier nicht so offenbaren, dass ich identifiziert werden kann. Die Gegenpartei ist mit allen Wassern gewaschen.
Was den Personalrat betrifft, so sagte mir dieser, ich sei doch noch so jung, ich solle mir etwas Anderes suchen.
Bedarf diese Bemerkung eines Kommentars, oder ist sie selbsterklärend?
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