Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft- Nachfrage

  • Hallo,


    ich bin schwanger *juchhu* und war jetzt auch beim BAD. Ich bin eigentlich gegen alles immun außer zwei Krankheiten. (Seltsamerweise wurde ich gegen die eine Krankheit geimpft und die andere hatte ich wohl als Kind- aber habe keine Antikörper (mehr))


    In dem Schreiben des BADs steht drin, dass für mich ein befristetes Beschäftigungsverbot "bei der Notwendigkeit von engstem Körperkontakt zu den Betreuten" und bei der "Betreuung von Wickelkindern und -jugendlichen (Wickeltätigkeiten) bestünde.


    Nun stolpere ich über "engster Körperkontakt". Gibt es Erfahrungen, wie das ausgelegt wird? Oder gar eine allgemeine Definition (wäre ja angebracht, sonst ist es ja nur Wischiwaschi?!)?


    Bin jetzt total unsicher, was das heißen soll. Und eigentlich wollte ich die Schwangerschaft auch noch gar nicht publik machen. Bin erst in der 8. Woche und eine Kollegin hat vor den Ferien ihr Baby verloren und jeder weiß es, weil sie ein Beschäftigungsverbot hatte und jetzt wieder da ist. :(


    Habt ihr Seiten oder Erfahrungen?


    Danke schon mal!

  • Soviel ich weiß, wird der BAD sowieso deine Unterlagen an die Schule weiterreichen, so dass es zumindest in der Schulleitung publik werden wird.... . Sobald eine der Krankheiten auftauchen wird (vermutlich sind es Keuchhusten und Scharlach, auch wenn du antikörper hättest, würden sie im Falle des Auftretens in der Schule ein Beschäfitigungsverbot aussprechen und dich aus dem dUnterricht ziehen)...


    Das nächste kann ich dir nur von dem, was ich gehört habe, beantworten - es erhebt also keinen Anspruch auf Rechtssicherheit.
    Engster Körperkontakt bedeutet wohl, dass du keinen Kontakt zu Wickelkindern haben solltest - und Körperkontakte meiden solltest.... , um den Austausch von Körperflüssigkeiten (Erbrechen, Blut, Urin, ...) zu vermeiden. Bislang habe ich eine solche Formulierung nur von Lehrern gehört, die auch im Vorschulbereich - also bei unter 6 jährigen eingesetzt werden und bei Lehrern , die im Bereich der Sonderschule (insb. mit geisig Behinderten und Körperbehinderten zu tun haben)...


    Ich wünsche dir, dass du möglichst wenig unfreiwillig aus dem Unterricht gezogen wirst!
    flippi

  • du bist auch sonderschullehrerin, richtig?
    dann heißt das wie gesagt kontakt mit speichel, urin... kontakt zu potentiell aggressiven kindern. im grunde gelten da richtlinien wie bei kindern u3.
    gegen welche krankheiten bist du nicht immun?
    bei mir war es cmv und trotz erfolgten impfungen hep b - damit war ich dann zuhause. bei sonderpädagogen kenne ich aus nrw nur sehr strenge richtlinien.

  • Zitat

    Aber wenn mein Schulleiter einschätzen muss, ob ich gefährdet bin, dann habe ich damit kein Problem.



    Ich meine natürlich, DASS ich dann EIN Problem damit hätte.


    Die Betriebsärztin hat eine Anfrage ans RP gestellt, aber noch nichts gehört, wohl weil Ferien waren.
    Im Telefonat heute sprach sie von "Kuschelverbot". Aber das ist ziemlich schwierig. Meine Schüler sind verdammt schnell, gleich heute morgen wurde ich gekuschelt, obwohl ich das immer zu unterbinden versuche....


    Von Körperhygiene bin ich freigestellt - ähm also an den Schülern zu verrichten....


    Danke für die guten Wünsche, Fr. Bounty.


    Ich melde mich, wenn ich mehr weiß, ich denke es ist für die ein oder andere doch interessant.

  • wie auch immer es mit mumps nun im detail ist... hepatitis b reicht schon aus für ein beschäftigungsverbot. in nrw zumindest ist das dann auch keine auslegungssache der schulleitung mehr.
    ich habe auch keinen impfschutz gegen hep b ausgebaut, habe es nach der letzten schwangerschaft aber nochmal auffrischen lassen. mal schauen...


    alles gute dir und dem bauchzwerg :)

  • oops, jetzt hab ich editiert, wo ich doch nur zitieren wollte.


    Solche Anfängerfehler kenn ich gar nicht von mir. Aber ich hab ja ne gute Entschuldigung. ;)

Werbung