ZitatOriginal von Conni
Quelle: Berliner Grundschulverordnung von 2005
Da liegt der Haken es gib eine 2010er-Überarbeitung (25.1.2010) und da ist das genau mit den Klassen 1-3 drin
Deinen ZUsatz mit KLasse 2 verstehe ich aber nicht, denn es geht doch gerade darum, dass selbst in 3 z.T: nicht mehr auf Antrag zensiert werden kann/darf.
§58 (4):...
ZitatAbweichend von Satz 2 wird der Lernerfolg in Jahrgangs-stufe 3 immer durch schriftliche Informationen zur Lern- und Leistungsentwicklung beurteilt, wenn die Schulanfangsphase jahrgangsstu-fenübergreifend mit der Jahrgangsstufe 3 verbunden ist.