lehrerrechte

  • Hallo!
    Ich habe zur Zeit ein großes Problem, das ich sehr belastet.
    Die Eltern in meiner Klasse wollen überall mitreden, wobei eine "Lehrermutti" auch über das Schulgesetzt bestens Bescheid weiß. So wurde auf der letzten Elternversammlung ein Notenspiegel beschlossen, obwohl ich dagegen argumentiert habe. Auch bei der Frage, ob schriftliche Beurteilung oder Ziffernnoten ab Klasse 2 konnte ich mich gerade noch so durchsetzen.
    Meine Frage ist, welche Rechte habe ich als Lehrer überhaupt und wo kann ich mich schnell darüber informieren? Ich habe den Eindruck, dass die Elten bei jeder wichtigen Entscheidung mitreden können und meine Meinung völlig egal ist!!!
    Vielen Dank für eure Antworten!
    alex

  • Die Kompetenzen der Elternversammlung dürften in den entsprechenden Rechtsvorschriften geregelt sein - denen wäre zu entnehmen, ob eine Elternversammlung überhaupt per Beschluss einen Notenspiegel einführen kann; auch andere Vorschriften, z.B. Datenschutzvorschriften könnten u.U. relevant werden.


    Da wirst du das Berliner Schulgesetz eben gut durcharbeiten müssen (Verwaltungsvorschriften nicht vergessen!). Hilft nix, aber genaue Vorschriftenkenntnisse erleichtern das Lehrerleben.


    Nele


    P.S. Es ist übrigens durchaus nicht so, dass du in deinen Entscheidungen auf Gedeih und Verderb auf die Zustimmung der Eltern angewiesen bist. Eine gelingene Elternkommunikation ist wichtig, aber Unterricht ist keine basisdemokratische Veranstaltung. Du trägst die Verantwortung, du trägst mit deinem breiten Rücken die Konsequenzen, deshalb triffst du auch die Entscheidungen!

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Danke für die schnelle Antwort! Ja, leider ist das so:


    (4) Auf Beschluss der Elternversammlung können Klassen- und Kursarbeiten mit einem Notenspiegel versehen werden.


    Ich bin zur Zeit etwas mutlos.... alles ist sonst super: die Schüler, die Kollegen, die Schulleitung. Nur die Eltern nerven..... obwohl es auch positive Reaktionen auf meine Arbeit gibt.

  • Zitat

    Original von alex77
    (4) Auf Beschluss der Elternversammlung können Klassen- und Kursarbeiten mit einem Notenspiegel versehen werden.
    Ich bin zur Zeit etwas mutlos....


    Dann verstehe ich das Problem nicht so ganz - wenn die Elternversammlung ihr gesetzlich verbrieftes Recht wahrnimmt, einen Notenspiegel einzuführen, dann ist die Sache doch
    völlig in Ordnung, auch wenn du persönlich einer anderen Meinung sein solltest.


    Nele

  • Ja, die Sache ist soweit in Ordnung und ich muss da wohl mitgehen.
    Wenn es um die Rechte geht, dann sind die Eltern ganz weit vorn, aber wenn ich sie als Unterstützung brauche ist kaum jemand da (also Klassenfrühstück oder Ausflüge).
    Sobald ich Druck ausübe und sage, dass ich es ohne Hilfe abbrechen müsste, dann kommt gerade ein Elternteil und unterstützt mich. Ich habe nicht das Gefühl, dass hier ein ausgwogenes Miteinander herrscht und das ist so belastend.

  • Jetzt muss ich interessehalber doch mal nachfragen, wie das mit dem Notenspiegel in Berlin zu verstehen ist.


    Ich verstehe unter einem Notenspiegel ja eine Auflistung, die Aufschluss darüber gibt, wie oft in einer Klassenarbeit welche Note erreicht wurde. Bei uns ist das per GLK-Beschluss geregelt, dass ab einem bestimmten Schnitt der KA ein entsprechender Notenspiegel bekannt gegeben werden muss. Andernfalls ist das ein freiwilliger Service der Lehrkraft.


    Die Formulierung von alex77 "...wurde auf der letzten Elternversammlung ein Notenspiegel beschlossen..." hört sich für mich aber schon fast danach an, als ob die Eltern hier Einfluss auf die Bewertungsmaßstäbe nehmen - also nach dem Motto "x Fehler ergeben die Note y".


    Lese ich da zu viel zwischen den Zeilen?

  • Wie hier zitiert wurde handelt es sich wirklich lediglich um den Zensurenspiegel. Habe ich kein Problem mit, schreibe ich immer an und wers nicht abschreibt hat Pech ;) Bekanntgegeben habe ich ihn ;)


    Auch die Zifernoten ab Klasse 2 werden in Berlin von den Eltern festgelegt, wenn der Lehrer gut genug argumentiert gehen aber in der Regel die meisten Eltern mit.

  • Zitat

    Original von Susannea
    Auch die Zifernoten ab Klasse 2 werden in Berlin von den Eltern festgelegt


    Mal so aus Interesse: Was wird denn noch so von den Eltern festgelegt??? In Berlin?


    Gruß aus dem Süden
    Anna

  • Zitat

    Original von annasun
    Mal so aus Interesse: Was wird denn noch so von den Eltern festgelegt??? In Berlin?


    Gruß aus dem Süden
    Anna


    Müßte ich jetzt nachgucken, aber bei den beiden DIngen weiß ich es eben ganz genau aus persönlicher Erfahrung. Gibt aber noch so einges, wo die Eltern entscheiden ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea


    Müßte ich jetzt nachgucken, aber bei den beiden DIngen weiß ich es eben ganz genau aus persönlicher Erfahrung. Gibt aber noch so einges, wo die Eltern entscheiden ;)


    und bedeutet das dann, dass je nach Elternschaft in jeder Klasse anders gehandelt wird? Dass also eine 2.Klasse Ziffernoten bekommt, die Parallelklasse aber Berichtszeugnisse ? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Der zitierte Abschnitt bedeutet aber doch nur, dass der Notenspiegel bekannt gegeben werden muss, nicht, dass die Eltern festlegen, wie die Noten vergeben werden.


    Das Ergebnis der Abstimmung liest sich allerdings, wie wenn die Eltern festgelegt hätten, welche Note bei welcher Punktzahl vergeben wird...

  • Zitat

    Original von Friesin
    und bedeutet das dann, dass je nach Elternschaft in jeder Klasse anders gehandelt wird? Dass also eine 2.Klasse Ziffernoten bekommt, die Parallelklasse aber Berichtszeugnisse ? ?(


    Ja, das bedeutet es. Bei uns waren glaube ich zwei von drei Klassen mit verbaler Beurteilung bei uns gabs Ziffernnoten.

  • Zitat

    Original von Susannea
    Ja, das bedeutet es. Bei uns waren glaube ich zwei von drei Klassen mit verbaler Beurteilung bei uns gabs Ziffernnoten.


    Genau, das hatten wir auch einmal in einem Jahrgang :)

  • Zitat

    Original von Dalyna
    Der zitierte Abschnitt bedeutet aber doch nur, dass der Notenspiegel bekannt gegeben werden muss, nicht, dass die Eltern festlegen, wie die Noten vergeben werden.


    Das Ergebnis der Abstimmung liest sich allerdings, wie wenn die Eltern festgelegt hätten, welche Note bei welcher Punktzahl vergeben wird...


    Genau deshalb habe ich auch nochmal nachgefragt. In Bezug auf einen klassischen Notenspiegel sehe ich nämlich auch keine Probleme, diesen bekannt zu geben. Sollten die Eltern aber - aufgrund einer Fehlauslegung der Vorschriften - Einfluss auf das Anforderungsniveau nehmen, sähe das völlig anders aus.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Friesin
    und bedeutet das dann, dass je nach Elternschaft in jeder Klasse anders gehandelt wird? Dass also eine 2.Klasse Ziffernoten bekommt, die Parallelklasse aber Berichtszeugnisse ? ?(


    Nein. In Berlin gibt es am Ende des 1. und 2. Schuljahres Berichtszeugnisse. Edit: oder Zeugnisblätter zum Ankreuzen. Dass wir die nicht nehmen, haben wir zumindest in der Schule beschlossen, da wir uns erstmal ein paar Monate hinsetzen müssten und die Kriterien genau und für unsere Schule speziell aufschlüsseln müssten.
    Am Ende des 3. und 4. Schuljahres kann es ein Berichtszeugnis geben, wenn die Eltern es mit 2/3-Mehrheit möchten.


    Das mit der 2. Klasse ist in Brandenburg. 2/3-Mehrheit für Kl. 2, Regelung für Kl. 3/4 wie in Berlin.

  • Zitat

    Original von Conni
    Das mit der 2. Klasse ist in Brandenburg. 2/3-Mehrheit für Kl. 2, Regelung für Kl. 3/4 wie in Berlin.


    DAs war eindeutig Berlin, war aber natürlich vor den Flex-KLassen ;)


    Wies jetzt ist müßte ich noch mal nachschauen.

  • Zitat

    Original von Conni


    So wie ich es geschrieben habe. Es ging ja um aktuelle Regelungen nicht um vergangene.


    Naja, das von dir geschrieben ist aber auch überholt, wie ich gerade nachgeguckt habe, denn das gilt nur, wenn nicht die Klassenstufen 1-3 zusammen unterrichtet werden.
    Also alles was mit Schulanfangsphase zusammenhängt ist ohne Noten und da können die Eltern auch nichts machen.

    • Offizieller Beitrag

    § 19 Grundsätze der Leistungsbeurteilung
    (1) Leistungen werden gemäß § 58 Abs. 3 des Schulgesetzes und nach den in den Rahmenlehrplänen je-weils formulierten allgemeinen und fachlichen Standards und Kompetenzerwartungen bewertet. Die Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler wird
    1. in der Schulanfangsphase ausschließlich schriftlich als verbale Beurteilung dargestellt,
    2. in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit Noten oder, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberech-tigten Erziehungsberechtigten einer Klasse dies beschließen, durch verbale Beurteilung bewertet und
    3. ab Jahrgangsstufe 5 mit Noten bewertet.
    Der Beschluss über die verbale Beurteilung nach Satz 2 Nummer 2 muss spätestens einen Monat nach Beginn des Unterrichts in der jeweiligen Jahrgangsstufe vorliegen; er gilt für jeweils ein Schuljahr. Sofern verbal beurteilt wird, sind die Leistungen im Rahmen der Bildungsgangempfehlung gemäß § 24 Abs. 5 in Noten darzustellen. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 wird das am Ende des jeweils ersten Schulhalbjahres zu erteilende Zeugnis durch ein schriftlich zu dokumentierendes Gespräch mit den Erziehungsberechtig-ten ersetzt, wenn dies mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Erziehungsberechtigten einer Klasse beschließen.


    In §7 ist geregelt, dass die Schulanfangsphase die Jahrgangsstufen 1 und 2 umfasst.
    (1) Der Bildungsgang in der Grundschule dauert in der Regel sechs Jahre. Er gliedert sich in die Schulan-fangsphase und die Jahrgangsstufen 3 bis 6. Der Unterricht erfolgt in Fächern, fachübergreifend und fä-cherverbindend und ermöglicht jedem Kind insbesondere im Rahmen von Projekten selbständiges eigen-aktives Lernen.
    Wer also in Klassenstufe 2 in einer staatlichen Schule Berlins noch zensiert, sollte froh sein, wenn das Schulamt davon nichts bemerkt.


    Quelle: Berliner Grundschulverordnung von 2005

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