Hessen Quereinstieg Einkommen?

  • Hallo,
    ich möchte zum 01.08.10 den berufsbegleitenden Quereinstieg wagen.
    Geplant ist, dass ich an einer hessischen Berufsschule 2 Fächer unterrichte und mich nebenbei qualifiziere.
    Weiss jemand von Euch wie der "Quereinsteiger" nach TV-H eingruppiert (E11,E12,E13 ...) und eingestuft (Stufe 1, 2, 3, 4, 5) wird?



    Viele Grüße

  • Die Entgeltgruppe hängt davon ab, was für ein Abschluß du hast.


    Für Sek II Schulen:


    E13 ist in der Regel für Abschlüsse, die 1. Staatsexamen sind oder dem 1. Staatsexamen gleichgestellt sind.


    E12 ist für einen Abschluß einer wissenschaftlichen Universität (Magisterabschlüsse oder Bachelors mit mindestens 8 Semester Regelstudienzeit)


    und E11 ist für FH Abschlüsse.

  • Die Stufen werden genau wie beim TV-L sein, d.h. Stufe 1 ist der Beginn, Berufserfahrung von mindestens einem Jahr dann Stufe 2 usw. wobei für Stufe 2 evtl. andere Berufserfahrung anerkannt werden kann!

  • Berufserfahrung alleine zählt nicht.


    Es kommt bei der Einstufung auf eine Beschäftigung an, die (nach Meinung des Arbeitgebers) im Zusammenhang mit der angestrebten Lehrertätigkeit zählt.


    Diese wird 'willkürlich' und einseitig von der Arbeitgeberseite festgelegt (Du erfährst sie i.d.R. erst nach Aufnahme der Tätigkeit). Die Auslegung differiert zwischen (und wohl auch innerhalb) der einzelnen Bundesländer stark.


    Ein zwejähriges Referendariat wird als 1/2 Jahr Berufserfahrung in Stufe 1 angerechnet - lediglich das ist auch tarifvertraglich festgelegt (bis 2009 wurde das Ref. überhaupt nicht als Berufserfahrung angesehen) - alles andere nicht.


    Die Regeleinstufung ist Stufe 1.

  • In NRW wird das oft ein wenig großzügiger ausgelegt (auch förderliche Erwerbs -Berufszeiten werden teilweise partiell angerechnet). Das erfährst Du i.d.R. aber erst nach der Anstellung. Verpflichtet sind die allerdings zu gar nichts.


    Aber das ist Arbeitgeberwillkür - Verdi und DBB feiern diese Regelung (ersetzte Alterstufen in BAT) und haben auch die Umstellung von BAT auf TVL (also die gravierenden Gehaltskürzungen für die angestellten Beschäftigten) vehement gefordert: und haben es ja auch geschafft, daß seit dem 0101.2010 der TVL weitgehend auch in Hessen gilt (da gibt es zusätzlich allerdings noch eine Familienkomponente. DBB und Verdi ist es nicht gelungen, alle BAT-Familienzuschläge auch in Hessen den angestellten Beschäftigten wegzunehmen).


    Tja, willkommen im Öffentlichen Dienst als Angestellten-Paria im Jahre 2010.

  • .... also ganz eindeutig geklärt ist für mich das Thema leider nicht :(


    Ich habe ein Universitätsabschluß (entspr. Master) im Fachbereich Maschinenbau. Regelstudienzeit 11 Sem.
    Da ich auch Sek. II unterrichten werde, würde eine Eingruppierung in E13 erfolgen, oder?
    Berufserfahrung als Lehrer kann ich nicht vorweisen, allerdings arbeite ich seit 7 Jahren als Dipl.-Ing, was meiner Meinung nach eine förderliche Zeit darstellt. Falls diese Zeit angerechnet wird entspricht dies Stufe 4 und falls nicht Stufe 1. Nebenbei erwähnt ist das ein Unterschied von netto ca. 400 € !!
    Da ich den Lebensunterhalt meiner Familie sicherstellen muß, wüßte ich schon gerne auf was ich mich einlasse.
    Wer entscheidet in Hessen bzgl. der Einstufung von Quereinsteigern? Ist es das Schulamt?


    Grüsse ...

  • Zitat

    Original von limlom
    Berufserfahrung als Lehrer kann ich nicht vorweisen, allerdings arbeite ich seit 7 Jahren als Dipl.-Ing, was meiner Meinung nach eine förderliche Zeit darstellt. Falls diese Zeit angerechnet wird entspricht dies Stufe 4 und falls nicht Stufe 1.


    Also höher als Stufe 2 wirst du in der Regel nicht eingruppiert, es sei denn du warst genau bei dem AG usw.

  • limlom


    Leider kann man nicht genau sagen, wie du eingruppiert wirst, Wenn du Master hast, dann wirst du i.d.R in die EG 12 eingruppiert. Das Schulamt ist allerdings dafür zuständig.


    EG 13 ist meines Wissens nach NUR für 1. Staatsexamen Inhaber oder diejenigen, die ihren Abschluß als 1. Staatsexamen erfolgreich anerkannt bekommen haben.


    Ich würde mal schätzen, daß du MAXIMAL in die Stufe 2 der EG 12 eingruppiert wirst. (Zwischen 1720€ und 1900€ netto)


    Hier kannst du ausrechnen, was du verdienen würdest. Da ich deine Steuerklasse usw. nicht kenne, mußt du das selbst machen *g*



    Lg
    Callum

  • Ich weiß nicht, wie es die Hessen machen. Unter den FAQ auf der Seite des KMK http://www.afl.hessen.de/irj/A…ae09bf4623b9fb00571a269c2 steht dazu folgendes:" Wie hoch ist das Gehalt für Quereinsteiger? Das Gehalt liegt voraussichtlich etwas unter dem tariflichen Lehrergehalt. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Lehrerverbände." Da fragt man vielleicht mal bei der GEW Hessen nach.
    Zur Stufeneinordnung in NRW kann ich folgendes sagen: bei entsprechender Berufserfahrung ist Stufe 4 zu erreichen! Diese ist natürlich nachzuweisen und evt. zu begründen, warum sie "förderlich" für die Unterrichtstätigkeit ist. Da muss man halt ein wenig argumentieren!

  • Hallo,
    ich dachte im öffentlichen Dienst ist alles klar geregelt, zumindestens wenn es ums Einkommen geht. Ich muß mich wohl getäuscht haben.
    Die FAQ kenne ich. Eine genaue Angabe zum Gehalt fehlt leider und auf den Internetseiten der Lehrerverbände ist auch nichts zu finden. Ich müßte mal bei der GEW direkt anrufen und fragen. Vielleicht können die mir weiterhelfen. Ich hoffe mal, dass wie in NRW auch die Stufe 4 in Hessen möglich ist.


    Hallo Giesinger.
    Ich habe als Zweitfach Mathematik gewählt, weil mich das Fach mehr interessiert als die Physik. Ob Physik als Zweitfach möglich ist, weiss ich nicht. Frag am besten in Giessen beim AFL nach. Bis auf die Frage zum Einkommen können die vieles beantworten.


    mfg

  • Ich würde einfach mal das Schulamt, bzw. die Bez.-Reg. anrufen und fragen, wenn es dir so wichtig sein sollte.


    Ich bleibe bei meiner Meinung, daß du in die EG 12 wirst. Wenn nicht, dann nehme ich es zurück :)



    Allerdings bitte bedenken : die pädagogische Arbeit ist mehr Wert als das Entgelt ! :rotfl: (das war ein Witz)

  • Hallo,


    als Aushilfslehrerin wurde ich gleich in E11 eingeteilt. Die Erfahrungsstufe setzt sich teilweise aus deinem Alter, teils aus deiner Erfahrung (=Zeiten im öffentlichen Dienst) zusammen. Diese Erfahrungsstufe steigt dann in regelmäßigen Abständen.
    Als Teilnehmer im Quis wurde dein Diplom/Magister ja dem 1. Staatsexamen gleichgestellt. Das ergibt dann wohl ein E13.
    Leider hat sich bei mir die Festeinstellung etwas verzögert, da der Amtsarzt keine Termine mehr frei hatte. Wenn Du neue Nachrichten hast, kannst du die mir ja mitteilen.

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