Kurze Frage (hab im Forum grad nichts dazu gefunden) - zu welchem Zeitpunkt tritt das Höchstalter für die Verbeamtung ein? Mit der Verbeamtung nach der Probezeit oder mit Eintritt in die Probezeit?
Beispiel: Wenn NRW bis 40 verbeamtet, kann man dann noch verbeamtet werden, wenn man im Alter 39 Jahren, 11 Monaten und 30 Tagen in die Probezeit eintritt (nur mal so theoretisch)?
Oder muss man dann die 3 Jahre Probezeit spätestens mit 37 Jahren begonnen haben?
Danke )