Wie lange nach einer Krankheit denkt ihr kann man es wagen die Kinder nachschreiben zu lassen? Eltern regen sich oft furchtbar auf, wenn man ihre Sprösslinge schon nach einer Stunde, die sie wieder da waren, dann beim nächsten Mal nachschreiben lässt.
Was steht darüber im Schulgesetz Berlin
Klassenarbeit nach Krankheit
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Über Berlin weiß ich nicht Bescheid, aber ich (BW) lasse die Fehlenden in der ersten Stunde, sobald sie wieder da sind, nachschreiben.
Wenn es mehrere sind, in der ersten Stunde, in der sie alle wieder da sind, da ich nicht noch eine dritte Arbeit konzipieren möchte. -
bei uns auch: sobald die Kinder wieder da sind, rücken sie Freitags nach der 6. Stunde zum Nachschreiben an.
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Wir machen allerdings Ausnahmen,
wenn die kinder länger krank waren.Wenn ein Kind über eine Woche mit Fieber im Bett liegt,
kann es sich einfach nicht vorbereiten. -
bumblebee schrieb:
ZitatWie lange nach einer Krankheit denkt ihr kann man es wagen die Kinder nachschreiben zu lassen? Eltern regen sich oft furchtbar auf, wenn man ihre Sprösslinge schon nach einer Stunde, die sie wieder da waren, dann beim nächsten Mal nachschreiben lässt. Was steht darüber im Schulgesetz Berlin
Du bist im Grunde dazu verpflichtet den Eltern die Rechtsgrundlage für deine dienstliche Tätigkeit erläutern zu können, d.h. das Schulrecht von Berlin zu kennen. Wenn du das nicht kannst oder willst, sind Beschwerden von Eltern wahrscheinlich und wohl unvermeidlich.Im Schulgesetz von Berlin steht zu der von dir genannten Frage in etwa das, was in NRW für die Oberstufe gilt. Das schreibe ich lediglich aus der Erinnerung. Eine genauere Recherche, insbesondere zum Berliner Schulrecht, wäre sicherlich hilfreich...
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser -
Zitat
Original von Anton Reiser
bumblebee schrieb:
Du bist im Grunde dazu verpflichtet den Eltern die Rechtsgrundlage für deine dienstliche Tätigkeit erläutern zu können, d.h. das Schulrecht von Berlin zu kennen. Wenn du das nicht kannst oder willst, sind Beschwerden von Eltern wahrscheinlich und wohl unvermeidlich.Im Schulgesetz von Berlin steht zu der von dir genannten Frage in etwa das, was in NRW für die Oberstufe gilt. Das schreibe ich lediglich aus der Erinnerung. Eine genauere Recherche, insbesondere zum Berliner Schulrecht, wäre sicherlich hilfreich...
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
Sehe hilfreiche Antwort.
Was steht denn dort nun?!?Also wir lassen sofort nachschreiben, egal wie lange krank!
Habe z.B. den eine vorgestern den ersten Teil und gestern in der großen Pause sein Diktat schreiben lassen (und das sogar am letzten Schultag). Er war Montag wieder da. -
Das mit der hilfreichen Antwort dachte ich auch gerade beim Lesen.
Die Schüler wissen bei uns, dass sie im Grunde nach ihrem Fehlen direkt nachschreiben können müssen. Wenn mehrere gefehlt haben, dann, wenn alle wieder da sind. Wenn Schüler nur am Tag der Krankheit nicht da waren oder irgendwie 2 bis 3 Tage, dann lass ich sie direkt antreten. Wernn sie länger krank waren, spreche ich auch mal Termine ab.
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Zitat
Original von Susannea
Also wir lassen sofort nachschreiben, egal wie lange krank!
Habe z.B. den eine vorgestern den ersten Teil und gestern in der großen Pause sein Diktat schreiben lassen (und das sogar am letzten Schultag). Er war Montag wieder da.Aus Lehrersicht vielleicht verständlich, aber aus Elternsicht nicht unbedingt. Mein Sohn fehlte den gesamten Dezember (mit Krankenhausaufenthalt). Er hat zum Glück nicht alle Arbeiten nachschreiben müssen. Er hat (mit unserer Hilfe) fast alles in den Weihnachtsferien nachgearbeitet, aber dann würden ja eigentlich nur unsere Vermittlungskompetenzen überprüft werden. In zwei Fächern war er zum Glück "weiter" als die anderen, weil er sämtliche Arbeitsblätter bearbeitet hat. In Mathematik bekam er den allgemeinen Nachschreibtermin (zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn).
Ich lasse Schüler, wenn sie nur einen oder zwei Tage gefehlt haben, sofort nachschreiben, sonst mache ich Termine aus. Dann lasse ich aber auch Unterrichtsinhalte, die sie verpasst haben, nicht in der Wertung (es sei denn, sie können die Sachen). Unsere Schüler (Hauptschule) können nicht alles selbstständig nacharbeiten, obwohl sie es ja eigentlich können sollten.
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