sagt mal, man kann ja nach dem 1. Stex sowie ich weiß, eine Vetretungsstelle bekommen, die einer Vetretungsstelle nach dem 2. Stex sehr nahe kommt.
Was aber, wenn man durch das 2. Stex gefallen ist? Kann man dann auch eine volle Vertetungsstelle bekommen? oder ist der Zug endgültig abgefahren.... Wenn ja, ist dies realistisch dass man sie bekommt, und....wie lange darf man als LEhrerin arbeiten wenn man durchgefallen ist? Ewig? oder ist das begrenzt?
ich hab definitive aussagen hier noch nicht gefunden...daher frage ich....
arbeiten ohne 2. Stex- möglich oder nicht?
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Als Vertretungslehrerin kannst du jederzeit arbeiten.
Eventuell wäre für dich aber eine Stelle an einer Privatschule interessanter? Dort könntest du dauerhaft eine Anstellung finden?!
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mal ganz ehrlich- so denke ich...welche Privatschule, die sich die lehrer ja aussuchen kann, will jemanden, der das Referendariat NICHT geschafft hat. Das ist nicht gerade ein rühmliche Bescheinigung einer Qualifikation....da rechne ich mir wenig chancen aus...
aber..ok...du sagst, man kann jederzeit ne vertretungsstelle bekommen? egal ob 1. oder 2.? das Gehalt unterscheidet sich auch nicht? und...wie ist es mit der Dauer.....kann man das bis zu seinem LEbensende machen??? verfällt nicht das 1. examen irgendwann?
Dann würde das Referendariat ja nur SInn machen, wenn man eh verbeamtet wird. ansonsten...wenn man auch so ne angestelltenstelle bekommt...
wahrscheinlich aber immer nur so ne halbes-jahr-stelle... -
ja, KÖNNTEN sich die Privatschulen ihre Lehrer aussuchen, würden sie sicherlich auch diejenigen MIT 2. Stex nehmen, aber das können sie selten.
Wenn ich wählen könnte: Angestellt an einer Privatschule wo nie zu 100% klar ist, wie lange diese existieren wird oder fest beim Staaat verbeamtet - ich würde da (sie so viele) auch 2. wählen.
Ich kenne 2 Fälle in meinem ehemaligen Kommilitonenkreis, die das 2. Stex nicht gepackt haben (einmal Abbruch, einmal durchgefallen) die beide inzwischen glücklich an einer Privatschule unterrichten, mit unbefristetem Angestelltenvertrag.
Die aktuellen Lehraufträge unterscheiden nicht ob 1. oder 2. Examen, auch die Bezahlung ist (meines Wissens) identisch. Lehraufträge sind eigentlich immer befristet mit äußerst unterschiedlicher Stundenanzahl. Dazu kommt, dass alle Schulämter aktuell zunächst versuchen, die Stunden über U+ ausgleichen zu lassen.
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hm, ach so....privatschulen suchen also schon eher verzweifelt leute ( ist das wirklich so?)....tja....wie herausfinden ob? gibt es eine seite, wo diese schulen jobgesuche aufgeben oder telefoniert man die alle an? habe keine ahnung wie man an sowas am besten rangeht...
hmmmm..... -
Zitat
Original von Schmeili
ja, KÖNNTEN sich die Privatschulen ihre Lehrer aussuchen, würden sie sicherlich auch diejenigen MIT 2. Stex nehmen, aber das können sie selten.
So sehe ich das auch. Ich kenne Leute, die durch 2. StEx gefallen sind und nun schon seit Jahren glücklich an einer Waldorf-Schule z.B.http://www.lehrcare.de schreibt hier immer wieder Stellen für Privatschulen z.B. aus und ich glaube, die sind nicht auf Berlin begrenzt.
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Bei Susanneas Link fehlt ein Buchstabe: http://www.lehrcare.de/
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dankeschön!
ok...waldorfschule..da muss ich ehrlich sein, damit könnte ich mich nicht identifizieren...und das sollte man wohl.
aber es gibt ja andere privatschulen... -
Das sollte man aber auch differenzierter sehen. Privatschule ist nicht gleich Privatschule bei so vielen verschiedenen Bundesländern mit verschiedenen Regelungen. Oder reden wir gerade explizit über Hessen?
Ich bin an einer Privatschule und zwar als Landesbeamtin. Um dort unterrichten zu können, bewirbt man sich ganz normal beim Land. Bei Planstelen hat die Schule als Privatschule aber Mitspracherecht, ob der Bewerber genommen wird. Bekommt man diese Stelle angeboten und die Schule entscheiudet sich gegen einen, bekommt man eben eine andere Planstelle angeoten, wenn es Bedarf für die Fächer gibt.
Bei uns ist es undenkbar, dass Leute sich einfach bewerben und gar ohne 2. Stex einfach eine Stelle bekommen, gerade weil sich die Schule die Leute aussuchen kann!
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Zitat
Original von Dalyna
Das sollte man aber auch differenzierter sehen. Privatschule ist nicht gleich Privatschule bei so vielen verschiedenen Bundesländern mit verschiedenen Regelungen. Oder reden wir gerade explizit über Hessen?
Ich glaube, welches Bundesland ist dabei relativ egal, denn meiner Meinung nach gibts eben sowieso einen Unterschied zwischen Privatlicher Schule und staaatlich anerkannter Ersatzschule oder so ähnlich. -
Du sagst es: Deiner Meiung nach. Denn hier ist da, wenn es sich um Gym handelt kein Unterschied zu verzeichnen, wenn man mal davon absieht, dass es eben an kirchlichen Privatschulen auch Lehrer im Kirchendienst gibt. Ansonsten gibt es keinen Unterschied zu anderen Gymnasien.
Für andere Formen der Privatschule kann und will ich daher nicht sprechen.
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hmm...soweit ich weiß, bewirbt man sich an Privatschulen aber nun bei der Schule. Das Land hat damit nix zu tun. Da gibts dann auch keine Planstellen...keine Verbeamtung etc...
Wenn die schule einen rein Privaten Träger hat müsste das immer so sein.... -
Zitat
Original von helenna81
hm, ach so....privatschulen suchen also schon eher verzweifelt leute ( ist das wirklich so?)....tja....wie herausfinden ob? gibt es eine seite, wo diese schulen jobgesuche aufgeben oder telefoniert man die alle an? habe keine ahnung wie man an sowas am besten rangeht...
hmmmm.....Es gibt Privatschulen, die Leute ohne 2.Stex lieber nehmen - weil diese nicht sofort wieder kündigen, wenn ein Angebot des Staates winkt.
Links zu Privatschulen und Jobangebote sowie Alternativen für Lehrer findest du hier:
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Zitat
Original von Dalyna
Du sagst es: Deiner Meiung nach. Denn hier ist da, wenn es sich um Gym handelt kein Unterschied zu verzeichnen, wenn man mal davon absieht, dass es eben an kirchlichen Privatschulen auch Lehrer im Kirchendienst gibt. Ansonsten gibt es keinen Unterschied zu anderen Gymnasien.Für andere Formen der Privatschule kann und will ich daher nicht sprechen.
Da die letzte Stelle, die angeboten wurde, wo es hieß, dass erst nach staatlicher Anerkennung mit evtl. Verbeamtung usw. zu rechnen wäre, wenn überhaupt, aus Hamburg kommt und da dßann nach TV-L bezahlt wurde, dies also für alle Bundesländer die dem TV-L unterliegen identisch sein müßte, sollte das auch für RLP gelten.
UNd ich sehe in meiner Aussage auch keinen Widerspruch zu deiner, eher widersprichst du dir selber, du sagst, du kannst keine Aussage machen, meine sei aber falsch
Also stellen wir einfach fest, es gibt in allen Bundesländern Praivatschulen, die Leute ohne 2. Staatsexamen einstellen und auch staatliche Schulen und es gitb welche, die es nicht machen!
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Zitat
Original von helenna81
hmm...soweit ich weiß, bewirbt man sich an Privatschulen aber nun bei der Schule. Das Land hat damit nix zu tun. Da gibts dann auch keine Planstellen...keine Verbeamtung etc...
Wenn die schule einen rein Privaten Träger hat müsste das immer so sein....Wenn sie einen rein privaten Träger hat, ja. In RLP sind aber viele Schulen staatlich anerkannt und dann gilt das, was ich oben beschrieben habe. So bin ich als Beamter eingestellt worden.
ZitatOriginal von Susannea dass erst nach staatlicher Anerkennung mit evtl. Verbeamtung usw. zu rechnen wäre
Nach staatlicher Anerkennung von wem oder was? Und ja, wie jetzt hier schon ergänzt, kann man nur als Beamter des Landes eingestellt werden, wenn die Schule staatlich anerkannt ist. Daher hab ich aber auch im ersten Post geschrieben, dass es auch bundeslandabhängig ist, ob ohne 2. Stex eingestellt wird oder nicht.
Den Widerspruch hab ich darin gesehen ,dass Du sagst, es gibt Unterschiede zu staatlich anerkannten Ersatzschulen. M;eine Schule ist eben in privater Trägerschaft und somit im 'Grunde auch eine Ersatzschule, untersciedet sich aber natürlich total von anderen Ersatzschulen wie Waldorfschulen, Montessorischulen, etc., aber eben nicht von anderen Gymnasien. Von daher maße ich mir nicht an zu sagen, ob es da starke Unterschiede gibt in Bezug aug Einstellung oder nicht, weil ich es nicht beurteilen kann. Ich kann aber sagen, dass hier Deine Aussage für staatlich anerkannte Gymnasien (und auf die beziehe ich mich jetzt hier, weil ich es da eben kenne und weiß) nicht zutrifft. Und daher maße ich mir nicht an, das für jede andere Ersatzschule sagen zu können. Wenn Dir das zu wiedersprüchlich ist, tut´s mir leid.
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Es gibt einfach eine Vielzahl an unterschiedlichen Privatschulen, ohne 2. Examen kommen vor allem die in Frage, die eben nicht unter Obhut des Landes stehen.
Hier z.b. http://www.neumuehler-schule.d…/index.php/stellenangebotIch denke, du musst einfach mal googeln und die Internetseiten der Schulen (je nachdem was für einen Umkreis du suchst) abgrasen und ggf. anrufen.
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Zitat
Original von Dalyna
Nach staatlicher Anerkennung von wem oder was? Und ja, wie jetzt hier schon ergänzt, kann man nur als Beamter des Landes eingestellt werden, wenn die Schule staatlich anerkannt ist.
Die Schule ist noch nicht stattlich anerkannt.Zitat
Daher hab ich aber auch im ersten Post geschrieben, dass es auch bundeslandabhängig ist, ob ohne 2. Stex eingestellt wird oder nicht.Den Widerspruch hab ich darin gesehen ,dass Du sagst, es gibt Unterschiede zu staatlich anerkannten Ersatzschulen. M;eine Schule ist eben in privater Trägerschaft und somit im 'Grunde auch eine Ersatzschule, untersciedet sich aber natürlich total von anderen Ersatzschulen wie Waldorfschulen, Montessorischulen, etc., aber eben nicht von anderen Gymnasien. Von daher maße ich mir nicht an zu sagen, ob es da starke Unterschiede gibt in Bezug aug Einstellung oder nicht, weil ich es nicht beurteilen kann. Ich kann aber sagen, dass hier Deine Aussage für staatlich anerkannte Gymnasien (und auf die beziehe ich mich jetzt hier, weil ich es da eben kenne und weiß) nicht zutrifft. Und daher maße ich mir nicht an, das für jede andere Ersatzschule sagen zu können. Wenn Dir das zu wiedersprüchlich ist, tut´s mir leid.
Aber genau das habe ich doch gesagt. Bei staatlich anerkannten Ersatzschulen musst du um die normale Einstellung zu bekommen ein 2. StEx haben, bei anderen Schulen aber nicht! UNd das ist ganz klar in allen Bundesländern. Wobei du inzwischen z.B. in Berlin problemlos eine Vertretungsstelle ganz ohne StEx bekommst. Habe ich inzwischen immerhin schon seit fast einem Jahr -
susannea, du hast ohne 1. stex eine volle vertretungsstelle? oder ohne das 2.?
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Ich habe ohne 1. StEx eine Vertretungsstelle im Moment 19 von 28 Stunden, hätte aber auch 28 von 28 bekommen können, will ich aber mit zwei kleinen Kindern logischer Weise nicht
Das ist zumidnest in Berlin übers PKB keine Problem, da darfst du auch generell als Student jeglicher Fachrichtungen unterrichten. -
hmm...und der verdienst..unterscheidet sich der bei dir jetzt von dem verdienst, den du mit 28 stunden angestellt nach dem 2. stex hättest?
Im Prinzip könnte ich mich dann auch völlig "Schulfremd" an einem Gymnasium bewerben...oder? auch wenn ich GP studiert habe...
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