Gymnasiallehramt Deutsch: 2. Fremdsprache

  • Hallo werte (zukünftige) Kollegen,


    da ich in der Suchmaschine nicht wirklich fündig geworden bin, stelle ich meine Frage nun hier.
    Ich bin mittlerweile im 2. Semester für Deutsch/Geo Gymnasiallehramt und habe mir soeben erneut die ZIB Proschüre für Germanistik durchgelesen.
    Dabei ist mir etwas gravierendes aufgefallen, das ich bisher überlesen hatte.
    Es betrifft die Prüfung zum Staatsexamen, ich zitiere mal:


    Die Prüfungsordnung führt in Anlage A für das Fach Deutsch als fachspezifische Voraussetzungen nur auf:
    Kenntnisse in zwei Fremdsprachen


    Leider habe ich vor einigen Jahren den Fehler gemacht in der 11. Klasse sowohl Französisch als auch Spanisch abzuwählen. Im Abitur habe ich lediglich Englisch gemacht.
    Kann ich das als Fremdsprachenkenntnis in zwei Fremdsprachen gelten lassen oder muss ich dafür einen Hochschulkurs besuchen oder gar das Studium schmeißen? ?(


    Habe bei meiner Uni (Karlsruhe) deswegen angerufen, da hieß es aber ich solle beim Amt für Staatsexamen (?) anrufen.
    Davon habe ich jedoch noch nie etwas gehört geschweige denn etwas im Internet dazu gefunden.


    Würde mich sehr über eure Antworten freuen.
    Liebe Grüße.

  • Hallo du,
    also erst mal tief durchatmen... im zweiten Semester musst du dein Studium sicherlich nicht wegen einer fehlenden Fremdsprache aufgeben, zumal ja noch nicht mal sicher ist, ob dir diese Fremdsprache wirklich fehlt.
    Zuerst einmal gilt es also rauszufinden, welche Art von Kenntnissen du vorweisen musst und welche du eventuell schon hast.
    Deine Post entnehme ich, dass du an der Schule außer Englisch sowohl Französisch als auch Spanisch gelernt hast (wenn auch jeweils nicht bis zum Abitur). Wie viele Schuljahre hattest du da jeweils Unterricht? Sonst kann man Sprachen auch an der Uni (Fachsprachenzentrum o.ä.) nachlernen.
    Das von dir genannte Amt für Staatsexamen wird wohl das Landeslehrerprüfungsamt sein. Dort sitzen im Regelfall sehr kompetente und hilfsbereite Leute, die dir rechtsverbindliche Auskunft geben können, welche Kenntnisse erwartet werden und wie du sie nachweisen oder erwerben kannst.
    Hier mal der Link, wo du die Ansprechpartner und Sprechstunden für Karlsruhe finden kannst: http://www.kultusportal-bw.de/…x/menu/1188056/index.html
    Sonst kann bei solchen Fragen auch die studentische Fachschaft der Germanistik oft weiterhelfen.
    Ich hoffe, du findest bei diesen Adressen alle nötigen Information.
    Grüße

  • Wow super, vielen Dank, damit ist eigentlich schon alles beantwortet was ich wissen wollte.


    Französisch hatte ich 4 Jahre, Spanisch 2.


    Liebe Grüße

  • Hidu,
    hab gerade nochmal einen Freund gefragt, der auch Deutsch studiert. Laut seiner Aussage genügen (jedenfalls in Tübingen) 3 Jahre Schulunterricht bis zur 11. Klasse. Du wärst also wahrscheinlich mit Französisch auf der sicheren Seite, aber beim LLPA nachfragen hat ja noch nie geschadet.
    Viele Grüße

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