NRW - Vorsicht: nicht vorschnell kündigen!

  • Hallo Seiteneinsteiger,


    es sollte selbstverständlich sein aber ..... kündigt eure aktuellen Arbeitsverträge erst wenn ihr mindestens ein Einstellungsangebot oder - noch besser - den neuen Arbeitsvertrag von der Bezirksregierung bekommen habt!


    In letzter Zeit kommt es immer mal wieder vor, dass die Einstellungszusage seitens der Schule / Seminarvertreter von der Bezirksregierung gekippt wird :(


    Aufgrund der hohen OBAS Zusagen benötigen die BR viel Zeit diese zu überprüfen. So kann es etliche Wochen dauern bis ihr Post von der BR bekommt.


    Besonders vorsichtig sollten diejenigen sein, die kein "reines" bzw. reguläres Universitätsstudium von min. 8 Semester in Deutschland abgeschlossen haben.



    Textmarker

  • Wann ist denn deiner Meinung nach der richtige Zeitpunkt zum Kündigen? Mache mir darüber gerade aus gegebenem Anlass heftige gedanken, siehe hier. Ich hab ein Schreiben von der BR erhalten, hab meine Annahmeerklärung ausgefüllt und zurückgeschickt, polizeiliches Führungszeugnis ausstellen lassen, Termin beim Gesundheitsamt gemacht... bin ich schon auf der sicheren Seite? Kann (z.B. mit dem Gesundheitszeugnis) realistisch betrachtet noch was schief gehen?


    Ach ja, ich habe übrigens ein "reines" Uni-Studium mit 9 Semestern Regelstudium in NRW absolviert... von daher gabs da keine Probleme...

  • Hallo zusammen,


    nachdem Du das oben gespostet hast, Textmarker, ist mir schon so ein bißchen heiß und kalt geworden.


    Ich habe extra gerade nochmal mit der Dame der Bezirksregierung gesprochen. Die hat mir Folgendes erklärt:


    Das Einstellungsangebot der Bezirksregierung, das man erhält und das man annehmen muss, ist verbindlich.


    Das Angebot ist natürlich geknüpft daran, dass das Führungszeugnis in Ordnung ist und die spätere Verbeamtung ist geknüpft an ein Gesundheitszeugnis, das OK ist.


    ABER: wenn das Einstellungsangebot kommt, sind die formalen Bedingungen geklärt.


    Aus bürokratischen Gründen kommt der Vertrag ein wenig später (bei mir wäre das zu spät um fristgerecht zu kündigen - bei vielen anderen auch).


    Ich kann Textmarker beipflichten, dass man auf die Rückmeldung der Bezirksregierung warten sollte. Aber auf den Arbeitsvertrag zu warten ist meiner Einschätzung nach nicht notwendig.


    Sobald man aber Post von der BR hat, hat man in der Regel einen direkten Ansprechpartner. Dieser Ansprechpartner kann alle Fragen in der Regel kompetent beantworten.


    Viele Grüße

  • Hallo LizzyB


    ... ich bin kein Jurist!


    Aber nach einer Annahmeerklärung deinerseits müssen noch folgende "Hürden" zu nehmen sein:


    - Zustimmung der BR nach Überprüfung deiner OBAS Voraussetzungen
    - Zustimmung durch den Personalrat der jeweiligen BR
    - Vorliegen einer freien und verfügbaren Stelle zum Einstellungszeitpunkt
    - Feststellung der gesundheitlichen Eignung
    - Vorlage eines eintragungsfreien polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart O)
    - keine NICHTBEWÄHRUNG in einem unbefristeten oder befristeten Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW oder eines anderen Bundeslandes
    - Verpflichtung zur Teilnahme des Vorbereitungsdienstes nach OBAS / OVP


    Wenn ALLE diese Bedingungen erfüllt sind und bei der BR vorliegen bekommst du deinen Arbeitsvertrag. Die BR wird sich, um nicht haftbar gemacht zu werden, dir wahrscheinlich keine schriftliche "Vorabeinstellungsbescheinigung" geben. Daraus folgt, dass du bis zum Erhalt des Arbeitsvertrages keine 100% Sicherheit hast :(


    VOR einem Einstellungsangebot der Bezirksregierung sollte man NICHT kündigen. Danach besteht, wie oben erwähnt, immer noch ein "Restrisiko".



    Textmarker


    P.S. wieso wird man in den Foren nicht mehr persönlich angeredet / angeschrieben?
    Die Antworten sollen doch möglichst genau und auf die jeweilige Person / Situation zugeschrieben sein. Ich verliere durch solch ein Verhalten - und durch mangelnde Dankbarkeit - immer mehr das Interesse Antworten zu erstellen!!!

  • Hallo Textmarker,


    aber das würde ja in der Tat im schlimmsten Falle bedeuten, dass man zwar einen Arbeitsvertrag mit dem Land NRW eingehen kann, aber nicht mehr fristgerecht aus seinem alten Arbeitsverhältnis heraus kommt und damit das Antreten der neuen Stellung nahezu unmöglich werden kann - wenn der alte Arbeitgeber keinen Aufhebungsvertrag eingehen sollte.


    Nicht unbedingt befriedigend diese Situation...


    Ist Dir da etwas bekannt, ob sich an diesem m. E. untragbaren Zustand in naher Zukunft etwas ändern soll???

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Hallo Textmarker :)
    (zusammen hatte ich eigentlich nur geschrieben, weil ich sowohl auf Lizzy's als auch auf Deinen Beitrag geantwortet hatte)


    Natürlich besteht ein minimales "Restrisiko".


    Von den von Dir benannten Punkten wären das:


    - Zustimmung der BR nach Überprüfung deiner OBAS Voraussetzungen
    - Zustimmung durch den Personalrat der jeweiligen BR
    - Vorliegen einer freien und verfügbaren Stelle zum Einstellungszeitpunkt


    Aber wie Mario geschrieben hat, müssen wir alle schauen, dass wir einen "praktikablen" Weg vom einen ins andere Arbeitsverhältnis gehen.


    Und ich habe von einigen Fällen gehört, wo der Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag unterschrieben wurde.


    Wie soll das denn mit der Kündigung in Einklang gebracht werden??


    Ich glaube am besten ist man wirklich beraten, wenn man mit dem zuständigen Ansprechpartner der BR ständigen Kontakt hat. Der kann einen nämlich auch über die internen Vorgänge aufklären und wie da der Stand der Dinge ist (Zustimmung der BR zur OBAS, Zustimmung des Personalrats der BR).


    Viele Grüße

  • @ LizzyB und alle Stellen-Suchenden


    Das würde der Sachbearbeiter der BR, mit dem ich gestern telefoniert habe, z.B. anders sehen ... wenn ich mich nicht irre hast du Wirtschaftsinformatik studiert. "Reines" Studium ... so verstehe ich das ... auch im Sinne von Textmarker ... insbesondere nach meinem BR-Gespräch ... für das Schulfach Informatik ... Informatikstudium.


    Wirtschaftsinformatik würden die nicht als "rein" bezeichnen, aber da "Informatik" im Namen drin steck ... genehmigt!


    Viel problematischer ist es ... und darüber habe ich mit denen gesprochen ... wenn man kein reines Studium hat - so wie ich Elektrotechnik. Technik wird für Sek I und Sek II genehmigt, auch wenn es kein reines Technik-Studium ist (gibt es ja auch). Aber wenn man sich jetzt auf die Inhalte für das Schulfach bezieht ... und darum sollte es ja eigentlich gehen ... steht ja auch in den Infos ... wird es haarig.


    In meinem Fall: Das Grundstudium besteht fast ausschließlich aus Physik ... die aber zum Teil einfach anders genannt wird, weil sie Grundlage für die Elektrotechnik später ist. Wenn man mit denen jetzt über Physik redet ... Sek I würden die wohl noch mitmachen, aber Sek II eher nicht ... selbst wenn alle schulischen Inhalte abgedeckt sind und man auch auf deutlich über 60 Studen nach dieser Aufstellung kommt. Aber es heißt doch anders ... grrrrrr. Und die einschlägige Berufserfahrung, die ja bei der Beurteilung für das erste Fach berücksichtigt werden soll ... ich habe anschließend 3 Jahre in einem Forschungszentrum rein physikalisch geforscht ... aber das Institut hieß doch "Zentrallabor für Elektronik" ... grrrrrrr.


    Wenn mein Studium mit gleichem Inhalt Elektrophysik heißen würde ... und ich im "Zentrallabor für Physik" gearbeitet hätte ... dann würde das wohl genehmigt werden ... steht ja im Namen ... :-)))))


    Fazit: Vorher mit der BR klären ... selbst bzw. auch mit/durch die Schule, wo ihr euch bewerbt ... ob die das genehmigen.


    Ich warte jetzt nach diesen Infos die Ausschreibungen im Mai ab ... wenn da Technik ausgeschrieben ist kein Problem ... bei Physik würde ich vorher nochmal mit Schule und BR drüber reden.



    Übrigens ... dreimal dürft ihr raten, welchen Lehrplan für Sek I und Sek II ich inhaltlich besser abdecke mit meinen Studieninhalten ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo zusammen,


    ich will / wollte euch nicht verunsichern!!
    -> habe deshalb mein erstes Postings etwas umformuliert!


    Leider habe ich in den letzten Tagen von zwei Seiteneinsteigern gehört die o.g. Fehler gemacht haben und VOR der Antwort der BR gekündigt haben.


    Wer wie LizzyB und Dopamin82 schon ein Einstellungsangebot der Bezirksregierung bekommen hat kann relativ sein auch den Arbeitsvertrag zu bekommen!


    Zu dem von Dopamin82 zitiertem Restrisiko lässt sich folgendes sagen:
    - Zustimmung der BR nach Überprüfung deiner OBAS Voraussetzungen
    -> Sollte mit dem Einstellungsangebot seitens der BR geklärt sein


    - Zustimmung durch den Personalrat der jeweiligen BR
    -> der Personalrat will / muss gefragt werden. Er "segnet" dann aber in der Regel die Stellenausschreibung ab. Leider tagt er nicht so oft und deshalb kommt es u.a. zu den Verzögerungen bei der Ausstellung der Arbeitsverträge.


    - Vorliegen einer freien und verfügbaren Stelle zum Einstellungszeitpunkt
    -> Sollte ebenfalls mit dem Einstellungsangebot seitens der BR geklärt sein.



    Ansonsten kann ich nur den Tipp von Dopamin82 unterstützen und euch empfehlen engen Kontakt mit den für euch zuständigen Sachbearbeitern der BR halten.



    Textmarker

  • An alle Suchenden und bereits Erfolgreichen ...


    ... mal etwas ganz grundsätzliches zum Thema Kündigung des alten Arbeitsvertrages und dem kommenden Ausschreibungstermin im Mai.


    Ich selbst bin davon nicht betroffen, weil ich in dem Sinne nicht kündigen muss, aber ist der Ausschreibungstermin im Mai für Seiteneinsteiger nicht grundsätzlich "problematisch"?


    Wer zum Quartalsende kündigen muss kann das ja frühestens Ende Juni ... vorausgesetzt die BR arbeitet nach den Auswahlgesprächen - wohl im Juni - rasendschnell und verschickt die Zusagen auch schon bis 30.6. Und selbst dann kündigt man zum 30.9. ... Einstellung ist aber zum 23.8. (Einsteigerseminar).


    Selbst wenn man das mit "Urlaub" regelt ... nachdem wir hier schon gelesen haben, dass es selbst bei einem laufenden alten und dann neuen Vertrag beim Land Probleme geben kann ... gibt das nicht rechtliche Probleme?


    Ist also der kommende Ausschreibungstermin für in unbefristeten Arbeitsverhältnissen stehende überhaupt praktikabel?


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo step,


    ich sag das jetzt mal so:


    Wenn ich mich für den Einstellungstermin im August bewerbe, und ich bei den Massen-Ausschreibungen im April/Mai Erfolg habe, so wäre ich grundsätzlich gut beraten, mir eben auch dieses sehr wichtige Thema vorher zu überdenken!


    Natürlich ist das für Seiteneinsteiger nicht immer der günstigste Weg, aber es gibt ja auch eine ganze Menge Ausschreibungen außerhalb dieser Massen-Ausschreibungen, bei dem sich ja auch die ganzen grundtändig ausgebildeten Lehrer bewerben (mehr noch als unterjährig), und da ist die Frage nach dem Erfolg einer Bewerbung eines Seiteneinsteigers schon zu stellen.


    Ich warte zwar auch schon gespannt auf die Ausschreibungen im April und Mai, aber so richtig rechne ich mir für den Seiteneinstieg keine größeren Chancen aus, ich hoffe da eben eher auf die Ausschreibungen außerhalb der beiden Massentermine im Jahr.


    Sollte man als Seiteneinsteiger eingestellt werden, so sollte man, wenn formell alles geklärt ist, ein Stück weit auch auf das Entgegenkommen des alten Arbeitgebers hoffen, wenn man nicht auf Verdacht hin rechtzeitig gekündigt hat (und dann nicht weiß, wie es weiter geht, wenn man keine Anstellung als LiA erhält...).


    Schwierig bleibt das Thema aber dennoch...

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Schön, dass hier zu dem Thema so ein reger Austausch zustande kommt. Das ist ja denke ich mal für alle Seiteneinsteiger mehr oder weniger wichtig! =)


    Erstmal zum Thema mit den Kündigungsfristen: Viele haben denke ich mal (so wie ich auch) nur die Kündigungsfristen nach BGB. Und die sind für Kündigungen durch den Arbeitnehmer wesentlich kürzer als für Kündigung nach dem Arbeitgeber, nämlich nur einen Monat zum Monatsletzten oder zum 15. Damit bin ich aber trotzdem noch ein bißchen auf die Kulanz meines Arbeitgebers angewiesen, da ich gerne bis direkt vor Antritt der neuen Stelle weiter beschäftigt bleiben will (also eine Woche über den 15. hinaus). Ist ja auch ne finanzielle Frage. Mal eben auf ein viertel vom Monatsgehalt verzichten... das macht man ja auch nicht so eben aus der Portokasse. Aber ich hoffe einfach mal, wenn ich so fair bin, meinen Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren, dass er mir dann auch ein wenig entgegenkommt...


    Zum ursprünglichen Thema: Ich habe nochmal mit der zuständigen Dame von der Bezirksregierung telefoniert. Sie meinte, dass mit dem Schreiben, das ich erhalten hatte, eigentlich von seiten der BR alles geprüft sei und sie nicht wüsste, was da jetzt noch zwischenkommen sollte. Sie hätte auch noch nie einen Fall erlebt, wo danach noch was gekommen wäre. Meine Fächerkombination hatte die Schulleitung vorsichtshalber ja eh schon zwischen dem ersten Vorstellungsgespräch und dem offiziellen Auswahlgespräch durch die BR prüfen lassen.


    Ich hatte übrigens das gleiche Problem wie step: Ich hab zwar im Studium viel Mathe gehabt, aber das hieß eben nicht Mathe, sondern z.B. "QM", "EL" und so weiter. Daher hab ich dann anhand von Studienordnung und alten Vorlesungsskripten der Bezirksregierung gegenüber nachweisen dürfen, was ich in diesen Veranstaltungen so getrieben habe... :rolleyes: Auch meine Regelstudienzeit sowie die Berufstätigkeit hatte ich schon nachgewiesen. Somit konnte dann auch bzgl. OBAS schon alles geprüft werden. Ich hab ja in der Annahmeerklärung auch schon unterschrieben, dass ich am OBAS teilnehmen würde.


    Die ganzen Vorbehalte, die in dem Schreiben drinstehen, sind laut BR einfach Standard und stehen bei jedem drin, sind aber nicht weiter tragisch: Ob mit Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis oder vorheriger Tätigkeit als Lehrer irgendwas im argen liegt, weiß man selbst am besten. Die Zustimmung des Personalrates ist eine reine Formalie. Eine freie Stelle muss vorliegen, sonst würde man als Seiteneinsteiger dieses Angebot garnicht bekommen. In meinem Fall hatten sich auch keine grundständig ausgebildeten Lehrer beworben, so dass da niemand mehr irgendwelche Ansprüche auf diese Stelle erheben kann. Joa, das war so im groben das, was die Dame mir gesagt hat. Darauf verlasse ich mich einfach mal und werde hier auf der Arbeit am Freitag die Katze aus dem Sack lassen! :tongue:


    Ach ja, zum Schluss meinte sie noch: "Und überhaupt, wir haben hier eh noch 300 freie Stellen, also keine Panik!" :rotfl:

  • LizzyB,


    sehe ich genau so ... im MINT-Bereich wird es immer wieder Stellen geben ... egal ob im Massenverfahren oder einzelne Stellen Mittwochs.


    Im Gegensatz zu dir geht es bei mir jedoch um das 1. Fach - 2. Fach Mathe bei 25 Stunden die auch Mathe hießen - das kriegt die BR problemlos hin ;) - aber wenn ich jetzt an das Schriftstück bzgl. Bildungspolitik der Landesregierung von gestern denke ...


    Da heißt es sinngemäß, man hätte den Bewerberkreis für alle Fächer in der Sek II erweitert. Soweit die Theorie.


    Die Praxis: Früher durften sich z.B. auf Physik nur Physiker bewerben. Wenn der Bewerberkreis jetzt größer ist ... dann denke ich mir doch, ok, wer also viel Physik im Studium hatte, der darf jetzt auch. Wenn ich dann mal überlege, welche Studien denn da überhaupt infrage kommen könnten ... da fallen mir außer den Ingenieuren niemand ein ... die halt weniger haben als ein Physiker, aber zumindest soviel wie sagen wir mal ein Lehramtsstudent Sek II. Wenn man aber jetzt die BR darauf anspricht ...


    Oder habe ich da wen vergessen ... sprich kennt hier jemand irgendeine Berufsgruppe, die gemeint sein könnte, wenn man für die reinen Naturwissenschaften jetzt den Bewerberkreis erweitert über die "reinen" Studenten der NW hinaus ... wenn es die Ingenieure mit Physik, Chemie, Biologie als Grundlage für ihre Studien scheinbar nicht sind?


    Und die Antwort "Probieren sie es doch, wenn Schule und Seminar das auch meinen ... und wenn wir dann meinen nein, dann stampfen wir das halt wieder ein" ... hallo?


    Müsste vielleicht mal Frau Sommer anrufen ... ;-))) ...


    Gruß,
    step.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Ja, das ist echt ne Farce...!


    Aber ich glaube, dass das zum großen Teil immer noch ungeklärte Formalien sind.
    Schätze, dass sich die vernünftige Regelung in diesem Jahr mit der Praxis ergibt!


    Bleibt zumindest zu hoffen!!

Werbung