HÜ (RLP) am letzten Schultag rechtens?

  • Liebe Kolleginnen/Kollegen,
    ich möchte am letzten Schultag vor den Ferien eine HÜ (Hausaufgabenüberprüfung) schreiben.
    Darf ich das? Die Schulordnung habe ich bereits studiert.
    Ich bin mir aber unsicher, weil schriftlichen Überprüfungen/ Klassenarbeiten am letzten Schultag untersagt sind.
    Es handelt sich aber um eine schriftliche Hausaufgabenüberprüfung über den zu lernenden Inhalt der letzten beiden Stunden.
    Hoffe, Ihr könnt mir helfen...
    Liebsten Dank für Eure Hilfe
    Sportkanone

  • Zitat

    Original von Sportkanone
    Ich bin mir aber unsicher, weil schriftlichen Überprüfungen/ Klassenarbeiten am letzten Schultag untersagt sind.


    Was ist denn das für eine schwachsinnige Vorschrift. Und dann wundert sich die Öffentlichkeit, wenn niemand die Tage kurz vor den Ferien mehr ernst nimmt...


    Aber ansonsten kann ich dir leider nicht helfen. Frag doch deinen Schulleiter.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Nicht ganz zum Thema, aber mein SL würde antworten, dass HA nur zu Übungszwecken dienen und nicht Teil einer Leistungsüberprüfung sein dürfen... Ein leidiges Thema an unserer Schule,

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mikael


    Was ist denn das für eine schwachsinnige Vorschrift. Und dann wundert sich die Öffentlichkeit, wenn niemand die Tage kurz vor den Ferien mehr ernst nimmt...


    Es geht ja nur um den letzten Tag vor den Ferien. Ebenso darf eben am ersten Tag nach den Ferien nicht direkt eine Arbeit geschrieben werden.


    Aus dem Gefühl heraus würde ich schriftliche Überprüfung und HÜ gleichsetzen. Hatte das Problem noch nie.


    Frag die Schulleitung, wenn Du keinen Fehler machen willst.

  • Zitat

    Original von Hasi007
    Nicht ganz zum Thema, aber mein SL würde antworten, dass HA nur zu Übungszwecken dienen und nicht Teil einer Leistungsüberprüfung sein dürfen... Ein leidiges Thema an unserer Schule,


    Wobei glaube ich der Name irreführend ist. Es sollen ja laut Threadstarter keine Hausaufgaben überprüft werden, sondern die Inhalte der letzten Stunden. Und dagegen könnte dann wohl auch dein Schulleiter nix sagen. MAnchmal muss man den Dingen einfach andere Namen geben.

  • In Bayern darf laut Schulordnung Gymnasium die Schule beschließen (d.h. Antrag und Abstimmung in Lehrerkonferenz), wann Prüfungen geschrieben werden dürfen und wann nicht. Wenn die Schule so etwas beschlossen hätte (wwas ich für einen Fehler hielte), müsste man sich daran halten.


    Tut mir leid, für Berlin weiß ich nichts.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Zitat

    Original von Sportkanone
    Genau - als HA war auf die Tafelmitschriften zu lernen...
    Was mach ich denn nun?


    Vor den S. selbstbewusst behaupten, dass eine HÜ nicht unter die oben erwähnte Regelung fällt, die SuS die 'HÜ' schreiben lassen und dann gucken, was passiert. Schlimmstenfalls dürftest du die Ergebnisse dann eben nicht zur Leistungsbewertung nutzen.

  • Also - nun habe ichs mit meiner Schulleitung geklärt:
    Ich darf eine HÜ schreiben.
    Nur schriftlichen Überprüfungen im Sinne von Klassenarbeiten sind am letzten Schultag untersagt!
    Wieder etwas von der Schulordnung gelernt.
    Herzlichen Dank für Eure Mithilfe!
    Ich wünsche schon einmal erholsame Osterferien...
    Sportkanone

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