Hallo,
ich bin bis Mittwoch wegen einer Mittelohrentzündung und starker Erkältung seit letzten Mittwoch krankgeschrieben. Jetzt geht es mir aber heute schon viel besser und ich überlege morgen noch Zuhause zu bleiben, aber spätestens Dienstag wieder arbeiten zu gehen.
Weiß jemand, ob ich das überhaupt darf? Ich habe schon sehr unterschiedliche Meinungen dazu gehört und bin mir unsicher....
LG Lotta
Arbeiten trotz Krankschreibung?
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Gesundheitlicher Aspekt: Wenn der Arzt der Meinung ist, du sollst dich auskurieren, tu das bitte. Rückfallgefahr/Verschleppung der Krankheit
Beruflicher Aspekt: Es ist keinem gedient, wenn du nur halbherzig arbeitest. Und dann evtl. gleich wieder krank bist
Versicherungstechnischer Aspekt: Soviel ich weiß, solltest Du keinesfalls arbeiten, wenn Du krank geschrieben bist. Das kann ein Riesentheater geben, falls was passiert.
Das Leben geht an der Schule auch ein paar Tage ohne uns weiter
Werde gesund! Und "Besser gehen" ist nicht "gesund"
Gruß
Anna -
Als ich einmal einen ähnlichen Fall an der Schule hatte, bat ich meinen Verwaltungsjuristen in der Schulabteilung um Rechtsauskunft.
Antwort: Wer krankgeschrieben ist, muss nicht arbeiten, aber er darf es, wenn er es für sinnvoll hält. (Im konkreten Fall ging es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.)
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Na so ein Zufall, wollte eben dieselbe Frage posten... =)
Danke, Magister999!
Gute Nacht allerseits, Kranke sollten längst schlafen, wenn sie denn könnten..
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Magister, hat der Jurist dabei eigentlich auch die versicherungsrechtliche Frage beachtet?
Wir hatten hier gerade den Fall einer Sportkollegin, die 10 Tage krankgeschrieben war und am 6. wieder erschien. Der ist in der Sporthalle die schwere Tür zugefallen, auf den Daumen, der doppelt gebrochen ist. Die Versicherung macht einen Riesenaufstand. Sie hätte sich bei ihrem Arzt wieder "gesundschreiben" lassen müssen und die Krankenkasse informieren. Ob sie die sauteure Daumen-OP jetzt selber zahlen muss, ist in Verhandlung...
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Meine Schulleiterin besteht auch auf einem ärztlichen Attest wenn man vorzeitig wieder arbeiten kommen möchte. Ich habe mal versucht, am letzten Tag der Krankschreibung wegen eines Unterrichtsbesuchs der LAA zur Schule zu kommen. Meine Schulleiterin hat mir das untersagt, der Unterrichtsbesuch musste verschoben werden.
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Zitat
Original von Meike.
hat der Jurist dabei eigentlich auch die versicherungsrechtliche Frage beachtet?Wir hatten hier gerade den Fall einer Sportkollegin, die 10 Tage krankgeschrieben war und am 6. wieder erschien. Der ist in der Sporthalle die schwere Tür zugefallen, auf den Daumen, der doppelt gebrochen ist. Die Versicherung macht einen Riesenaufstand. Sie hätte sich bei ihrem Arzt wieder "gesundschreiben" lassen müssen und die Krankenkasse informieren. Ob sie die sauteure Daumen-OP jetzt selber zahlen muss, ist in Verhandlung...
Was Juristen im Einzelfall konkret bedenken, weiß ich natürlich nicht. Ich bezweifle aber, ob es bei PKV-Versicherten überhaupt eine "Gesundschreibung" gibt, zumal ja die "Krankschreibung" (die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nur an die Schule, nicht aber an die private Krankenversicherung geht. Bei Kassenpatienten ist das grundsätzlich anders.
Ich vermute, dass die Sportkollegin gesetzlich versichert ist.
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Ich wollte letztes Jahr auch zur Prüfung der Praktikantin in meiner Klasse trotz Krankschreibung (Weisheitszähne gezogen, ich konnte kaum sprechen, hätte aber wahrscheinlich alleine durch meine Anwesenheit auf die Kinder ausgestrahlt) für eine Stunde in die Schule kommen. Durfte ich nicht - versicherungstechnisches Problem, "wenn da was passiert"!
Schlussendlich hat die Praktikantin die Prüfung dann alleine gemacht, die Prüfer sind hinterher zusammen mit ihr zur Nachbesprechung und zur Beurteilung des Praktikums zu mir nach Hause gekommen...
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Kann Meikes Anmerkung nur bestätigen.
"Gesundschreibung" notwendig, sonst schickt der chef dich wieder heim! -
Nee, die Kollegin ist privat versichert.
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Jetzt bin ich verunsichert.
Ich werde mich mit Äußerungen zu diesem Thema solange zurückhalten, wie ich nicht mit meinem Juristen in der Schulaufsicht und mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen habe.
Ist die Rechtslage so eindeutig, wie Ihr hier schreibt, oder sind nur verschiedene Interpretationen im Spiel?
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Das wüsst ich auch gerne. Ich kann mir gut vorstellen, dass das auch von der Versicherung abhängt... ??
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