Frage zu grundständiger Erweiterung

  • Ich hab mal ne Frage für ne Freundin von mir:


    Sie geht ab nächstem Februar ins Referendariat (LA Gym E/G) und will aber parallel zum Ref das Staatsexamen in Sozialkunde machen.
    Auf der Homepage vom Kultusministerium steht, dass sie das 1. Staatsexamen in Sk nur vorm 2. Staatsexamen in E/G abschließen muss, um auch in SK das 2. Staatsexamen machen zu dürfen. Sie würde das Examen gleich im 1. Halbjahr vom Ref machen, wäre also deutlich vorm 2. Examen fertig.
    Nun ist ihre Frage, wie das mit der Seminarschule läuft: Muss sie sich gleich für eine Seminarschule, die Sk mit anbietet melden, oder kann sie auch ihr Ref an einer Seminarschule mit nur E/G machen? Sie kann ja im 1. Halbjahr ohnehin an keine Stunden in SK halten, weil sie das Examen noch nicht bestanden hat und wäre dann ja im Ref für Sk, obwohl sie das Examen vllt nie bestehen wird. Gibts für diesen Fall eine offizielle Regelung???
    Hier gehts nicht um die hohe Arbeitsbelastung im Ref, sie weiß worauf sie sich einlässt, da ihre Schwester das auch so gemacht hat, allerdings wollte diese nicht grundständig erweitern, kann also die Frage nicht beantworten.
    Nachträglich erweitern kommt für meine Freundin nicht in Frage, weil sie sich dadurch 1. einen Notenbonus von 0,5, verspielt und "nur" noch 0,35 bekommt und weil man 2. eine fiktive Note von 2,5, im nachträglichen Erweiterungsfach angerechnet bekommt und ihr das zu schlecht ist. (Ich weiß nicht wie sies macht, aber sie hat im gesamten Studium nur die Note 1 bekommen und steht mit EWS und Zula momentan auch auf 1,0. Somit besteht bei ihr die Hoffnung deutlich besser als 2,5 zu werden und sie würde sich somit durch ihr Erweiterungsfach die Note versauen.)


    Ich finds wahnsinnig, was sie da vor hat, aber wie gesagt, es ist ihr anscheinend klar, was von ihr abverlangt wird.
    Das ganze bezieht sich auf Bayern und alle genannten, offiziellen Informationen sind dem Merkbaltt für Erweiterungsprüfung vom Kultusministerium entnommen.


    Schon mal danke fürs lesen,
    vielleicht kennt sich da ja jemand aus, beziehungsweise hatte schon mal so einen Fall.

  • Ich bin gerade dabei, mich fürs Ref. ab September anmelden und möchte auch im Herbst noch SK machen. Ein paar Kommentare kann ich also abgeben ;)
    Die Frage, bei welcher Seminarschule sie sich "melden" muss, ist insofern relativ, als dass man ja sowieso zugeteilt wird... Auf dem Formblatt muss man angeben, wenn man gleich noch ein Drittfach ablegen will, von daher wissen die netten Menschen in München das dann ja. Für die Seminarschule kann man ja eh nur Wünsche angeben, richten kann man sich dabei nach einer Liste, die beigelegt ist und auf der steht, welche Kombis in welchen Städten (nicht an welchen Schulen) in den letzten Jahren angegeben waren. Da sie im 4. Semester ja an die Schule zurückkommt, wäre es wohl schon relevant, da kann sie dann ja SK machen. Aber es ist ja auch häufig so, dass man an zwei verschiedenen Schulen einer Stadt ist und hin und her fahren muss, das tritt beim Erweiterungs-Fall vielleicht noch häufiger ein. Ich würde an ihrer Stelle einfach die Liste durchgehen und schauen, in welchen Städten (was aber wie gesagt noch nicht viel heißen muss, da viele Städte ja mehrere Seminarschulen haben) vielleicht sogar alle drei angegeben sind - und wenn da was Nettes dabei ist, kann man es ja mal angeben ;) Wobei natürlich die Frage bleibt, wie sehr sich die danach richten...

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