Hallo, ich hoffe, diese Zeilen finden einen im Versicherungsrecht versierten Kollegen: Als Klassenlehrer einer Hauptschulklasse 8 (Köln) setze ich alles daran, meine ohnehin sehr benachteiligten SuS im Hinblick auf Ausbildung und Beruf fit zu machen. Das ganze Unterfangen leidet bekanntlich an vielen Defiziten, von denen die limitierte intellektuelle Kapazität unseres Bildungsklientels leider nur ein Teil ist. Weit schlimmer ist die schläfrige, selbstgerechte und in weiten Teilen unrealistische (weil mit der beruflichen Praxis der allermeisten Ausbildungsberufe vollkommen inkompatiblen) Unterrichtssituation, die es noch immer erlaubt, 30 dieser armen Kinder in einem Raum einzupferchen und sie mit Material aus den 70er Jahren zu beschäftigen.
Nun die Frage: Einer meiner Schüler hat sich - durch meine Initiative ermuntert - einen Praktikumsplatz in den Ferien (!) organisiert. Die Leitung unseres Bildungstempels, ansonsten in der Auslegung rechtlicher Belange sehr kreativ, untersagt diese an sich sehr begrüßenswerte Initiative mit dem Hinweis darauf, dass dies versicherungstechnisch nicht möglich sei. Das würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass wir wie bisher blind weiterwurschteln und das leise aufkeimende Engagement der SuS wieder zunichtemachen. Frage also: Ist ein solches Praktikum versichert? Danke. Setzen.
Schülerpraktikum in den Ferien versichert?
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Hallo,
ich verstehe deinen Ärger.
Bei uns gibt es ein Formblatt (ich glaube aber, schuleigen), aus dem hervorgeht, dass Schüler bei einem von der Schule unterstützten Ferienpraktikum auch versichert sind. Komme leider erst am Freitag zum Nachsehen, könnte dir dann die Formulierung schicken.Ich dränge meine 9er auch dazu, vor allem in den Sommerferien (dann beschränkt auf 2 Wochen) ein Praktikum zu machen. Einige unserer Schüler wollen nämlich gerne während des "normalen" Betriebspraktikums einen Praktikumsort in der weit entfernten Pampa haben, das geht dann leider nur bei freiwillen Praktika.
Vielleicht ist das aber auch eine Absprache mit der GUV vor Ort? So genau weiß ich das nicht.
Melde dich am besten am Freitag noch einmal (damit ich den Thread nicht so lange suchen muss). Bis dahin, Boeing
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Wir in Ba-Wü haben die 1-Euro-Schülerversicherung bei der wgv.
Wenn ein Schüler diese Versicherung abschließt und hierzu raten wir allen, ist er auch bei Betriebspraktika versichert.Haben eure Schüler eine ähnliche Versicherung? Dann am besten mal dort nachfragen.
Viel Erfolg.
Gruß
Super-Lion -
Wenn unsere Schüler Praktikum machen,
wird vorher dafür eine extra Versicherung abgeschlossen.Je nach Dauer des Praktikums wird ein gestaffelter Beitrag fällig.
Schüler, die im Jahr mehrere Praktikas machen wollen,
zahlen gleich einen Jahresbeitrag.Ob das Praktikum in der Schulzeit oder den Ferien stattfindet ist egal.
Wichtig ist nur, dass die Versicherung dafür abgeschlossen wurde. -
Allerbesten Dank, ein kurzer Anruf bestätigte beides: Es gibt erstens derlei Versicherungen für wenig Geld und zweitens hat "uns Cheffe" wie befürchtet keine Ahnung.
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Ich habe mich heute bei uns noch mal kundig gemacht. Auch die Sekretärin wusste es nicht, hat sich aber sofort telefonisch kundig gemacht (tolle Frau!) und herausgefunden, dass unsere Schüler nicht versichert sind. Schade!
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An meiner Schule verlangen wir von allen Schülern, die an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilnehmen, dass sie die Schülerzusatzversicherung (Haftpflicht- und erweiterte Unfallversicherung) abschließen.
Ausgenommen sind davon nur jene Schüler, deren Erziehungsberechtigte der Schule gegenüber schriftlich erklären, dass sie für diese Risiken selbst Versicherungen abgeschlossen haben.
Die Schülerzusatzversicherung gilt auch bei Praktika in den Ferien.
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Dank an alle, die sich kümmern. Ich bin geneigt, es der Technikfeindlichkeit (um nicht das Wort "Ahnungslosigkeit" zu gebrauchen) unserer Leitung zuzuschreiben. Hier also der amtliche Hinweis: Auch für Praktika, die ausdrücklich nicht eine Schulveranstaltung sind, gibt es die Möglichkeit der Versicherung (kombinierte Haftpflicht - und Krankenversicherung). Hier der Link:
Und so hat man mit genau zwei Telefonaten und ca. 30 Sekunden Googlen mehr sachliche Substanz als eine vierstündige Lehrerkonferenz.
Gruß an die Schulverwaltung der Stadt Köln - mit leerem Kopf nickt es sich leichter. -
Ganz vorsichtig gefragt: Ist es berechtigt, dass manche Menschen aus den "Südstaaten" von "Nordrhein-Vandalien" reden, wenn sie Dein Bundeslnad meinen?
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stranger schrieb:
ZitatHier also der amtliche Hinweis: Auch für Praktika, die ausdrücklich nicht eine Schulveranstaltung sind, gibt es die Möglichkeit der Versicherung (kombinierte Haftpflicht - und Krankenversicherung).
Um genau zu sein: Es handelt sich um eine kombinierte Haftpflicht und Unfallversicherung, nicht Krankenversicherung. Ob die wirklich nötig sind, wage ich zu bezweifeln: Die Haftpflicht schließt z.B. Vorsatz aus, insofern stellt sich die Frage, wann sie überhaupt zahlt. Sollte der Praktikant die Kreissäge in einer Schreinerei ruiniern, weil er ausprobiern möchte, ob der zuvor ausgebuddelte Grenzstein nicht doch zu zersägen ist, bliebe er wohl trotzdem auf den Kosten sitzen. Das würde ihm im normalen Praktikum aber auch passieren.Gesetzlich unfallversichert wäre m.E. auch der "freiwillige" Praktikant. Das sieht natürlich auch die verlinkte Versicherung so, verweist aber (natürlich) darauf, dass eine private Absicherung für individuelle Bedürfnisse des Verunfallten zumeist fehlt. Diese zusätzliche Absicherung würde allerdings auch bei einem "normalen" Schülerpraktikum fehlen.
Einen Nutzen für den Schüler kann ich in den genannten Versicherungen nicht erkennen.
Um weiterhin genau zu sein: Dein Schulleiter hat zutreffend festgestellt, dass der freiwillige Praktikant durch die Unfallkasse NRW nicht versichert ist (Das hat er wohl zumindest gemeint). Das ist zutreffend, wie auch der Beitrag von Boeing zeigt. Dass er deshalb ein solches Praktikum untersagt, ist natürlich unsinnig. Die Schüler können gemeinsam mit ihren Eltern die Freizeit so gestalten, wie sie das für richtig halten.
Mein Fazit: GKV und GUV sollten für ein freiwilliges Praktikum ausreichen, einer zusätzlichen Absicherung bedarf es m.E. in der Regel nicht. Ansonsten würde ich mit der Unfallkasse NRW, aber auch mit der für den Schüler zuständigen Krankenkasse Kontakt aufnehmen.
@ magister999: Na, na, na, im Vandalismus gegen die englische Sprache hat BaWü eindeutig gegen einen starken Kandidaten aus NRW gewonnen - das soll was heißen
Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser -
Nun ja, die Sache mit dem Vandalismus ist zumindest bei meinen Hauptschülern nicht von der Hand zu weisen. Diskutabel bleibt, ob es einfach die nach langjährigem Verweilen auf der Fernsehcouch unausweichliche motorische Degeneration ist oder einfach die schlichte Blödheit, die z.B. einen meiner Schüler einen Polizeiwagen (!) im Rahmen seines Kfz-Praktikums in die Grube rollen ließ. Ein Dutzend Sicherheitshinweise und Belehrungen war selbstverständlich vorausgegangen. Die gute Nachricht zum Schluss: Bislang ist es uns noch immer gelungen, uns mit dem Hinweis auf die bedauernswerte geistige Verfassung unserer "Vandalen" bei Mitreisenden im ÖPNV zu entschuldigen. Und schließlich hat unsere Einrichtung vor längerem beschlossen, Museumsbesuchern und anderen Touristen unsere Gegenwart einfach nicht mehr zuzumuten.
Zur Versicherung: Ich bezweifle, dass man der gesetzlichen Unfallversicherung erklären kann, was die Chantal außerhalb ihrer Schulzeit hinter einer Käsetheke macht, ist es doch einzig und allein dem Zutun der Schule zu verdanken, dass unser Klientel überhaupt einen Schritt in Richtung eines Praktikums macht. Aber warten wir es doch einfach ab, ich gehe davon aus, dass ich in wenigen Wochen diese Rubrik mit der Nachricht bereichern kann, dass eine 15jährige Schülerin während eines Praktikums ein Warenhaus zum Einsturz gebracht hat.
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Zitat
Na, na, na, im Vandalismus gegen die englische Sprache hat BaWü eindeutig gegen einen starken Kandidaten aus NRW gewonnen - das soll was heißen
Da hast Du leider recht. Davon abgesehen haben wir ihn aber doch erfolgreich nach Europa entsorgt.
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