Hallo!
Muss ich Eltern die Schülerarbeiten (hier: Aufsatz) im Original aushändigen, wenn davon auszugehen ist, dass diese einbehalten werden?
Für das Saarland habe ich folgendes gefunden:
Eigentum an Schülerarbeiten und Prüfungsarbeiten, Aufbewahrung und Rückgabe (1) Schulhefte, Schülerzeichnungen und sonstige von den Schülern gefertigte Arbeiten sind Eigentum der Schüler. Die Schule kann Arbeiten, die im oder für den Unterricht angefertigt worden sind, zeitweilig einbehalten, muss sie jedoch nach angemessener Zeit den Schülern aushändigen (vgl. Absatz 3).
Was ist mit NRW? Hat jemand dazu etwas Feines mit § ?
Danke!
Benjel