Hallo zusammen,
ich bin im Moment (bis zum Schuljahresende) in NRW als Vertretungskraft beschäftigt. Dieses Beschäftigungsverhältnis begann zu Schuljahresbeginn.
Soweit ich weiß, muss ich mich (um Anspruch auf ALG I zu haben) 3 Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.
Ich habe auf der Homepage der Arbeitsagentur folgende Arbeitsbescheinigung gefunden:
http://www.arbeitsagentur.de/z…-Arbeitsbescheinigung.pdf
Müssen meine derzeitige Schulleiterin und die Schulleiter der anderen Schulen, an denen ich vorher beschäftigt war, diese Bescheinigung ausfüllen oder reicht es aus, wenn ich der Arbeitsgentur meine Arbeitsverträge vorzeige?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Flipper