Arbeitlosenmeldung

  • Hallo zusammen,


    ich bin im Moment (bis zum Schuljahresende) in NRW als Vertretungskraft beschäftigt. Dieses Beschäftigungsverhältnis begann zu Schuljahresbeginn.


    Soweit ich weiß, muss ich mich (um Anspruch auf ALG I zu haben) 3 Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.


    Ich habe auf der Homepage der Arbeitsagentur folgende Arbeitsbescheinigung gefunden:


    http://www.arbeitsagentur.de/z…-Arbeitsbescheinigung.pdf


    Müssen meine derzeitige Schulleiterin und die Schulleiter der anderen Schulen, an denen ich vorher beschäftigt war, diese Bescheinigung ausfüllen oder reicht es aus, wenn ich der Arbeitsgentur meine Arbeitsverträge vorzeige?


    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Flipper

  • Hallo Flipper,
    wenn du dich arbeitssuchend meldest wird dir alles erklärt bzw. zugesendet. Die Arbeitsbescheinigung ist ein Vordruck, der vom Schulamt und vom LBV ausgefüllt werden muss. Verpass auf keinen Fall die Fristen.
    Viel Spaß Mamimama

  • Hallo Mamimama,


    danke für die Erklärung. Ich werde mich auf jeden Fall zu Beginn der Osterferien auf den Weg zur Arbeigsagentur machen, damit ich die Fristen nicht verpasse. Hoffen wir, dass das LBV und das Schulamt den Vordruck dann flott ausfüllt.


    Ist die Frist bereits gewahrt, wenn ich mich gemeldet habe, auch wenn das LBV / das Schulamt die Vordrucke noch nicht ausgefüllt hat?


    lg Flipper

  • Zitat

    Original von Flipper79
    Ist die Frist bereits gewahrt, wenn ich mich gemeldet habe, auch wenn das LBV / das Schulamt die Vordrucke noch nicht ausgefüllt hat?


    Die Frist ist bereits gewahrt wenn du dich online arbeitssuchend gemeldet hast!

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