• Hallo,


    zur Zeit befinde ich mich in einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Nun droht mir nach Einschätzung einer Ärztin eine Reduktion auf Teildienstfähigkeit.
    Leider bin ich momentan gewerkschaftlich nicht organisiert, möchte aber sehr schnell der GEW beitreten und dann auch im o. g. Zusammenhang die Rechtshilfe zu nutzen.
    Weiß jemand, ob ich dieses Angebot unmittelbar nach Beitritt beanspruchen kann oder gibt es da Fristen?
    LG Jill-Phenia

  • Ich bin damals der GEW beigetreten, weil ich eine Rechtsauskunft brauchte... Mir wurde gesagt: "Beraten tun wir alle unsere Mitglieder, vor Gericht vertreten dürfen wir aber nur die, deren Ereignis mindestens drei Monate vor Beginn der Mitgliedschaft stattgefunden hat."


    (beraten haben die mich dann gut - man merkte, dass die sich wirklich auskannten - Brief haben sie auch noch vorformuliert und ich musste dann ihn nur mit meiner Anschrift versehen übernehmen, zu einer Gerichtsverhandlung ist es nicht gekommen)

  • Mir wurde auch die Frist von 3 Monaten genannt!

  • Zitat

    Original von juna


    vor Gericht vertreten dürfen wir aber nur die, deren Ereignis mindestens drei Monate vor Beginn der Mitgliedschaft stattgefunden hat."


    wohl eher: "mindestens drei Monate NACH Beginn der Mitgliedschaft".


    Keine Rechtsschutzversicherung der Welt kann sich die gegenteilige Regelung leisten.

  • Stimmt, ich dachte andersherum:


    erst die Mitgliedschaft, drei Monate später dann ein Ereignis, das vor Gericht vertreten werden kann.

  • Zitat

    Original von juna
    Stimmt, ich dachte andersherum:


    erst die Mitgliedschaft, drei Monate später dann ein Ereignis, das vor Gericht vertreten werden kann.


    Hatte mich auch schon gewundert... ;)


    Gut zu wissen, danke!

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