Beratungsverfahren Ba-Wü

  • so, jetzt ist es soweit und es will doch jemand aus meiner Klasse, der mit seiner GSE nicht einverstanden ist, ins Beratungsverfahren. Weiß jemand, wie das abläuft? Was muss ich tun? Gibt es irgendwo die Aufgaben der Aufnahmeprüfungen der letzten Jahre *neugier*?

  • Beratungsverfahren heißt, dass der Beratungslehrer der Schule den betreffenden Schüler überprüft (testet) und danach gibt es dann die gemeinsame Bildungsempfehlung (Beratungslehrer + Klassenkonferenz).
    Passt diese den Eltern immer noch nicht, können sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung anmelden. ( bei uns stand neulich in der Tageszeitung, dass diese von ca. 10% bestanden wird).

  • wir haben keinen Beratungslehrer an der Schule, deshalb frage ich mch, ob ich den jetzt kontaktieren muss?Muss wohl mit meiner Chefin reden...

  • der beratungslehrer muss nicht an der schule sein - jeder schulbezirk hat seine speziellen beratungslehrer und einer davon kommt eben zur beratung.
    eigentlich musst DU nichts machen, sondern die eltern müssen auf dem bogen ankreuzen, dass sie mit der gse nicht einverstanden sind und eben das beratungsverfahren wünschen. dies teilt die sekretärin den beratungslehrern mit, die dann wiederum dem kind einen termin geben. dann wird das kind eben getestet und anschließend setzt man sich nochmal zusammen.so läuft das bei uns.


    die aufnahmeprüfung kann das kind ja auch OHNE beratungsverfahren machen.
    aufgaben hierzu gibt es, ich glaube, unsere schulleitung hat da so eine cd - vielleicht einfach mal deiner chefin oder beim schulamt nachfragen??

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