Lehramt bei vorl. einer chron. Erkr.?

  • Tag Leute,


    da ich hier einige qualitativ hochwertige Beiträge gelesen habe, erhoffe ich mir, dass auch ich vllt. hilfreiche Ratschläge bekommen werde :).


    Ich habe vier Semester Wirtschaftswissenschaften studiert, doch hatte ich seit dem zweiten Semester das "innere Bedürfnis", auf Lehramt umzusteigen. Lag vllt. daran, dass ich am Anfang eigtl. mit Lehramt beginnen wollte, doch durch Freunde etc. in die WiWi gezogen worden bin.


    Nun.. am Anfang des vierten Sems bin ich einfach den Schritt gegangen, und habe kurzerhand den Antrag eingereicht, dass ich zum SS 10 Lehramt für Berufskollegs mit BWL/VWL + Englisch studieren möchte. Konnte dabei alle BWL Fächer anrechnen lassen.


    Hat alles soweit geklappt.. doch eine Sache vergaß ich: meine chron, Erkrankung. Laut Facharzt zwar kein Problem (sowohl unterrichten, als auch Verbeamtung), doch der Amtsarzt meinte, dass ich - sofern die Krankheit nicht ausheilt - wohl keine, bis sehr geringe Chancen auf eine Verbeamtung hätte (je nach Verlauf). Unterrichten als angestellter wäre laut seiner Aussage jedoch kein Problem.


    Nun fängt das "neue" Semester bald an.. und ich bin ratlos, wie mein nächster Schritt aussehen sollte. Aktuell sieht es so aus, dass ich es trotzdem anfangen möchte. Andererseits möchte ich nachdem Studium auch nicht dastehen, und mir sagen "oh man, wie konntest du nur...".


    Angenommen, ich werde nicht verbeamtet (wovon jetzt einfach mal auszugehen ist, auch wenn ich mich frage, wie Leute mit MS und Herzkrankheiten etc. trotzdem verbeamtet werden können), welche Folgen hat das für mich?



    Vllt. kann mir ja jemand helfen, den Verlauf nachzuspielen... also 1. Stex bestanden, danach beginnt das Ref., 2. Stex bestanden.. und nun bewirbt(?) man sich an Schulen... wann genau kommt denn nun der Amtsarzt ins Spiel? Bzw. wann sagt mir der Arzt spätestens "Hey, du kannst nicht verbeamtet werden" und wie reagiert die Schule darauf? Also Konkret: Habe ich denn schon direkt Nachteile bei der Jobsuche, weil ich kein beamter bin bzw. werden kann?



    Ich habe mir hier mal das Entgelt (E13; Stufe 2) angesehen, und komme auf ~1950€ netto. Ist das der Betrag, den ich dann auch wirklich am Ende erhalten würde als angestellter, oder wird davon nochmals etwas abgeführt werden?


    Ansonsten: Welche Nachteile entstehen denn als angestellter..?



    Würdet ihr, trotz der "Gewissheit", nicht verbeamtet werden zu können, trotzdem anfangen? Die finanziellen Unterschiede sind ja erschreckend hoch..



    Ich weiß, viele Fragen.. es waren noch viel mehr Fragen, doch die GEW und Studienberatung konnte mir leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Evtl. ist ja hier jemand, der einwenig Zeit für mich nehmen konnte.


    Ich bedanke mich schonmal vielmals


    Liebe Grüße


    Jan

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