Fahrradtour auf Klassenfahrt / Wandertag

  • Hallo zusammen,
    ich suche gerade - erfolglos - nach dem Wandererlass / Sporterlass, in dem für NRW geregelt ist, ob und unter welchen Bedingungen ich mit Schülern eine Fahrradtour durchführen darf.
    Wer kann mir helfen, dass ich nicht mit beiden Beinen im Gefängnis stehe?
    Danke!
    Peselino

  • Wir haben mit unseren 7ern letztes Jahr auch eine Fahrradtour im Rahmen der klassenfahrt gemacht. Da gab es (soweit mir bekannt) keine rechtlichen Einschränkungen.
    Wichtig ist nur, dass du entsprechende Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Das sind insbesondere
    - Alle SuS müssen einen Helm tragen - wer keinen eigenen hat, muss ihn sich ausleihen oder darf nicht mit.
    - Ein Begleiter fähr vorne und einer hinten. Niemand darf den Ersten überholen oder hinter dem Letzten zurückfallen.
    - Es sollten möglichst Fahrradwege benutzt werden.


    So sollte nicht viel schief gehen können. Viel Spaß bei der Klassenfahrt!

  • Hier einmal zur Orientierung die relavanten Regelungen für Niedersachsen:



    http://www.schure.de/22410/23,6,52100,1.htm#p4.1.11


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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