Anrechnungsfähige Zeiten - Einstufung TV-L

  • Hallo NRW-Seiteneinsteiger,


    bin gerade dabei meine Unterlagen für die Bezirksregierung fertigzumachen und hänge an der Auflistung der beruflichen Erfahrung.


    Ich arbeite seit Oktober 2007 in der freien Wirtschaft, habe aber davor 3 Jahre lang als HiWi in unterschiedlichen Instituten gearbeitet (in erster Linie zur Betreuung von Studenten) und habe davor 3 Jahre lang nebenberuflich als Kundenberaterin...
    Insgesamt wären das 8 Jahre beruflicher Tätigkeit.


    Macht es Sinn das anzugeben?


    Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht mit der Anrechnung und nachfolgenden Einstufung?
    Die anrechnungsfähigen Zeiten sollen ja "großzügig" ausgelegt werden, aber was heißt das genau?


    Wie ist es Euch ergangen?


    DANKE und VG
    Dopamin

  • Bei mir ist nur alles was wirklich über TV-L bezahlt wurde als Vertretungslehrer anerkannt worden und das auch taggenau.


    Also ich denke nicht, dass diese Sachen Sinn machen, aber das hängt evtl. vom Bearbeiter ab.


    Also hier ist nichts großzügig anerkannt worden!

  • Hey! Für NRW kann ich nur raten: alles angeben! Jedenfalls alles, was man nach dem Diplom passiert ist. Und ggf. Begründung angeben, warum die Tätigkeit als "Förderlich" anzusehen ist.
    Siehe mein posting EILT! HILFE! Annahmeerklärung
    Es lohnt sich, hier im Zweifel sehr ausführlich zu werden und ein wenig zu kämpfen!

  • Genau. Alles angeben und nachweisen. Egal wie relevant es zu sein scheint.


    Ich habe auch lang zurückliegende Hiwi-Tätigkeiten angegeben. Wie großzügig sie bei mir sein mussten, weiß ich nicht, aber ich kam wie erwartet in die höchste Erfahrungsstufe.


    Also, alles mit reinlegen!

  • Konntest Du die HiWi-Zeiten noch mit Vertägen belegen?


    Soooooo super ordentlich war ich damals nicht. Eigentlich dämlich. :rolleyes:


    Habe zwar von vielen noch die Arbeitsverträge abgeheftet, aber nicht von allen.
    Habe aber wohl die Lohnsteuerbescheinigungen, aus denen ja das LBV als Arbeitgeber und der Arbeitszeitraum hervorgeht. Die wollte ich dazulegen.
    Von einigen Tätigkeiten habe ich auch nur Zeugnisse.


    Wisst Ihr was genau als "Beleg" gilt?


    DANKE
    Dopamin

  • Also ich habe da alles Mögliche beigelegt. Auch Zeugnisse. Verträge hatte ich auch nicht mehr alle. Zum Teil Lehraufträge und was ich da so in meiner schlampigen Buchhaltung hatte ;)


    Es hieß nur "nachweisen". Das kann man ja so oder so machen und da sollen die einem erst mal nachweisen, dass etwas kein Nachweis ist!


    Da es um bares Geld geht - lieber einen Nachweis mehr reinlegen, auch wenn man nicht sicher ist.

  • Zählen wohl (in NRW) auch Tätigkeiten während des Studiums? Hab damals nämlich insgesamt ein Jahr als Honorarkraft an einer Schule unterrichtet.... außerdem noch Praktika, Studentenjobs, Nachhilfe... Stufe 3 sollte ich eh genehmigt kriegen, weil ich nach meinem Studium dann schon fast 4 Jahre durchgehend gearbeitet hab, aber vielleicht kann ich mir ja noch ne Stufe 4 stricken ;)

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