Hallo NRW-Seiteneinsteiger,
bin gerade dabei meine Unterlagen für die Bezirksregierung fertigzumachen und hänge an der Auflistung der beruflichen Erfahrung.
Ich arbeite seit Oktober 2007 in der freien Wirtschaft, habe aber davor 3 Jahre lang als HiWi in unterschiedlichen Instituten gearbeitet (in erster Linie zur Betreuung von Studenten) und habe davor 3 Jahre lang nebenberuflich als Kundenberaterin...
Insgesamt wären das 8 Jahre beruflicher Tätigkeit.
Macht es Sinn das anzugeben?
Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht mit der Anrechnung und nachfolgenden Einstufung?
Die anrechnungsfähigen Zeiten sollen ja "großzügig" ausgelegt werden, aber was heißt das genau?
Wie ist es Euch ergangen?
DANKE und VG
Dopamin