Müsst ihr euch jetzt auch von euren Schulleitungen genehmigen lassen, dass ihr schülerbezogene Daten auf dem Privat-PC habt? Ich habe das Dokument in seinem Behördendeutsch nicht komplett verstanden, es fiel mir auch schwer, alles auszufüllen, aber: Was ist wohl genau der Sinn? Dass sie einen zwingen wollen, in jedem Fall eine Antivirensoftware zu nutzen bzw. Backups zu machen??
Sinn der Genehmigungspfliccht d. elektronischen Datenverwaltung (?)
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Ich denke, es geht mehr um den Datenschutz. Wer hat alles Zugang zu einem privaten Rechner?...
Wir haben das Schreiben noch nicht, aber die Schreiben der Bezirksregierung aus letzter Zeit sind einfach unvorstellbar kompliziert und "lustig".
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Zitat
Original von Aktenklammer
Müsst ihr euch jetzt auch von euren Schulleitungen genehmigen lassen, dass ihr schülerbezogene Daten auf dem Privat-PC habt? Ich habe das Dokument in seinem Behördendeutsch nicht komplett verstanden, es fiel mir auch schwer, alles auszufüllen, aber: Was ist wohl genau der Sinn? Dass sie einen zwingen wollen, in jedem Fall eine Antivirensoftware zu nutzen bzw. Backups zu machen??Bisher hab ich davon noch nichts gelesen, aber bekomme ich einen Dienst-PC, wenn ich mir das nicht genehmigen lasse? Super. Endlich mal ne tolle Idee.
Kann mir auch eher vorstellen, dass das etwas mit dem Datenschutz zu tun hat.
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Da scheinen die verschiedenen Bundesländer ausnahmsweise in gleicher Weise vorzugehen.
Auch in Baden-Württemberg gilt seit 01.02.2010 eine neue Verwaltungsvorschrift zum Thema Datenverarbeitung und Datenschutz.
Ich finde es höchst eigenartig [Liebe Kollegen, ich hoffe, Ihr erkennt das subtil Ironische dieser Formulierung], dass ich als Schulleiter jetzt jedem Kollegen die Benützung seines Computers auch für die Verarbeitung von Schülerdaten, vulgo Notenverwaltung, schriftlich genehmigen muss, nachdem er schriftlich erklärt hat, die Datenschutzmaßnahmen einzuhalten.
(Außerdem müssen die Schulleitungen ein ausführliches Verfahrensverzeichnis aller EDV-Vorgänge mit Schülerdaten mit Angabe aller Zugriffsberechtigten und Angabe aller Schutzmaßnahmen erstellen!!)
Wo sind wir denn eigentlich? Seit es Schule gibt, haben Lehrer Noten erteilt, aufgeschrieben, verrechnet, in Zeugnisnoten verwandelt; in neuzeitlicher Sprache haben sie Daten verarbeitet. Jedem Lehrer war selbstverständlich klar, dass er mit seinen Aufzeichnungen sorgfältig umzugehen hat.
Zugespitzt sieht es so aus: Wenn ein Kollege seine Noten wie zu alten Zeiten ausschließlich handschriftlich in seine Notenhefte oder Notenbüchlein einträgt, Durchschnitte und Zeugnisnoten mit dem Kopf oder mit dem Taschenrechner ausrechnet, greift die neue VV nicht. Verwendet er aber einen Computer ...
Toll, dass die Juristen hier einen Regelungsbedarf gesehen haben.
Fazit: Die Institution des Amts des Datenschutzbeauftragten löst die Probleme, die es vor der Einrichtung des Amtes gar nicht gab.
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Jede Lehrkraft, die solch einen Wisch unterschreibt, muss sich darüber klar sein, dass sie damit die mangelhafte Ausstattung von Schulen mit EDV-Technik unterstützt.
Um es noch einmal ganz deutlich zu machen: Der Dienstherr ist dafür verantwortlich, dass in den Schulen genügend Computer sind, auf denen die Lehrkräfte ihre Arbeit machen können, und die datenschutzrechtlich und -technisch vom schulischen Datenschutzbeauftragten überwacht werden. Es kann doch nicht ernsthaft die Aufgabe der Lehrkräfte sein, sich auf eigene Kosten PCs anzuschaffen und dann noch im Zweifel in die Haftung genommen zu werden, wenn datenschutzrechtlich etwas schief geht.
Ich kann mir schwerlich eine andere Berufsgruppe vorstellen, die sich diese doppelte Ver... gefallen lassen würde.
Gruß !
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Wir wurden von der BR Köln auch dazu aufgefordert, es kam ein mehrseitiges Schreiben in schönstem Behördenkauderwelsch plus ein Formular, in dem detailierteste Angaben gemacht werden sollten.
Zum Beispiel, welchen Internetanbieter man hat, welche Software, wie alt der PC ist (meine ich, habs gerade nicht hier liegen) usw.Total übertrieben! Wir sind vom Kollegium aus überein gekommen, dieses Schreiben erst mal zu ignorieren und uns demnächst mal genauer mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Mein Vorschlag war, für jede Kollegin einen USB-Stick (auf Schulkosten) anzuschaffen der mit einem Passwort versehen wird. Und alle Schülerdaten darf man als Lehrkraft dann nur noch auf dem Stick speichern.
Wie es aussieht mit Fachnoten mailen, Protokolle rundmailen usw. haben wir noch nicht überlegt.Das Ganze schien mir eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in der entsprechenden BR-Abteilung zu sein, aber wenn es auch in anderen Bundesländern so zu sein scheint...
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Zitat
Zitat:
Original von Clematis
Wir sind vom Kollegium aus überein gekommen, dieses Schreiben erst mal zu ignorieren und uns demnächst mal genauer mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Mein Vorschlag war, für jede Kollegin einen USB-Stick (auf Schulkosten) anzuschaffen der mit einem Passwort versehen wird. Und alle Schülerdaten darf man als Lehrkraft dann nur noch auf dem Stick speichern.
Wie es aussieht mit Fachnoten mailen, Protokolle rundmailen usw. haben wir noch nicht überlegt....
Mir kommt jetzt der Gedanke, dass man ja mal bei der Bezirksregierung anfragen könnte, wie diese mit lehrerbezogenen Daten umgeht. Was mailen die mit welcher Verschlüsselung von wo stehenden Computern, und was speichern die mit welcher Verschlüsselung wo? Wurstelt von denen garantiert keiner am häuslichen Computer?
Nur mal so gedacht.
Gruß,
putzi(edit Meike : quote tag repariert)
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Zitat
Mein Vorschlag war, für jede Kollegin einen USB-Stick (auf Schulkosten) anzuschaffen der mit einem Passwort versehen wird. Und alle Schülerdaten darf man als Lehrkraft dann nur noch auf dem Stick speichern.
Um Gottes Willen! Ich kann mir nur vorstellen, dass dann Daten verloren gehen, indem die Leute ihre Sticks verlieren, vertauschen etc.
Man sollte imho den Irrsinn nicht auch noch mit konstruktiven Vorschlägen unterstützen. Dann lieber wieder mit Papier und Notenbuch ;).
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Zitat
Mir kommt jetzt der Gedanke, dass man ja mal bei der Bezirksregierung anfragen könnte, wie diese mit lehrerbezogenen Daten umgeht. Was mailen die mit welcher Verschlüsselung von wo stehenden Computern, und was speichern die mit welcher Verschlüsselung wo? Wurstelt von denen garantiert keiner am häuslichen Computer?
Nur mal so gedacht.
Gruß,
putziDie GEW in Hessen hat genau das gemacht (beim KuMist). Bisher noch keine Antwort. Unterschrieben hat den Wisch aber auch kaum einer. Bei uns stand da noch was von Hausbesuchen des kultusministeriellen Datenschutzbeauftragten 8o, die wir zu gestatten uns verpflichten sollten! Und die dann auch an den PC der Ehegtten dürfen sollten (!!) ... nee is klar!
ZitatZugespitzt sieht es so aus: Wenn ein Kollege seine Noten wie zu alten Zeiten ausschließlich handschriftlich in seine Notenhefte oder Notenbüchlein einträgt, Durchschnitte und Zeugnisnoten mit dem Kopf oder mit dem Taschenrechner ausrechnet, greift die neue VV nicht.
Wie, lieber magister, du hast deine Mitarbeiter nicht schriftlich angewiesen eine Verpflichtung zu unterschreiben, nach der sie diese Unterlagen nicht verlieren, nicht auf dem Tisch liegen lassen und sie außerdem sowieso in einer nur ihnen bekannten kryptischen Symbolschrift zu führen haben, und dass sie außerdem jederzeit ihre Tür dem schulischen Datenbeauftragten zu öffnen und ihm alles Papier des Hauses - des Gatten, Kindes, der Oma - zur Ansicht zur Verfügung stellen? Nein? Das ist aber schlampig! -
Das scheint eine Initiative der BezReg Köln zu sein, die wohl die wackeren Hessen imitieren will. (Wie ist die Sache da eigentlich ausgegangen? Scheint ja irgendwie im Sande verlaufen zu sein.) Ausgerechnet die BR Köln, wo nach verlässlicher Auskunft der Begriff "Schulaufsicht Köln" ein wunderbares Beispiel für eine contradictio in adiecto ist.
Ich würde das Schreiben gepflegt ignorieren (in anderen Worten, einen Antrag auf dienstliche Nutzung meines Privat-PCs bei der Schulleitung unterlassen.) De iure hätte das höchstens die Konsequenz, dass die Schulleitung mir dann eben die dienstliche Nutzung meines PCs, genauer gesagt die Speicherung von Schülerdaten auf dem PC, nicht genehmigen kann. Fair enough, kann man sich drauf einlassen, zur Not kann man seine Schülerlisten auch handschriftlich führen.
Grundsätzlich mache ich keine scriftlichen Angaben über meinen privaten Haushalt und mein Privateigentum dem Dienstherren gegenüber - d.h. auch, über welche Geräte ich verfüge und wie sie ausgestattet sind. Das geht ihn nämlich nichts an. schon gar nicht entäußere ich mich schriftlich irgendwelcher Rechte - in Hessen war ja sogar Kontrollgängen des Dienstherren in Privatwohnungen und von der Durchsuchung von Lehrerprivatrechnern die Rede! Nix da!
Also - bevor die Sache durch die Verbändegremien gegangen und rechtlich überprüft worden ist, nichts ausfüllen, schon gar nichts unterschreiben und gelassen bleiben.
Nele
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Zitat
Original von Meike.
Wie, lieber magister, du hast deine Mitarbeiter nicht schriftlich angewiesen eine Verpflichtung zu unterschreiben, nach der sie diese Unterlagen nicht verlieren, nicht auf dem Tisch liegen lassen und sie außerdem sowieso in einer nur ihnen bekannten kryptischen Symbolschrift zu führen haben, und dass sie außerdem jederzeit ihre Tür dem schulischen Datenbeauftragten zu öffnen und ihm alles Papier des Hauses - des Gatten, Kindes, der Oma - zur Ansicht zur Verfügung stellen? Nein? Das ist aber schlampig!
Vorsicht, Meike., wenn irgendein Jurist aus der Schulverwaltung hier mitliest, setzt er Deine Idee sofort um. Juristen verstehen keinen Spaß!
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Stimmt, magister.... *schluck*! Und Meike. ist schuld
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Zitat
Mir kommt jetzt der Gedanke, dass man ja mal bei der Bezirksregierung anfragen könnte, wie diese mit lehrerbezogenen Daten umgeht. Was mailen die mit welcher Verschlüsselung von wo stehenden Computern, und was speichern die mit welcher Verschlüsselung wo? Wurstelt von denen garantiert keiner am häuslichen Computer?Bestimmt nicht, denn jeder hat in seinem nichthäuslichen Büro einen eigenen PC, den er jederzeit benutzen kann, da muss er nicht noch Arbeit mit nach Hause nehmen.
À+
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Das enthebt dich erst recht nicht deiner Schuld, Meike. Es beweist sie eher!
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Sorry, musste mch gestern und vorgestern beim Justiziar des KuMi rechtfertigen dafür, dass ich unsere (hups!!) ich meine, seine neue Strategie offen gelegt habe und die pösen Gewerkschaften jetzt vermutlich an einer Gegenstrategie basteln. Als ich aus dem Büro des Justiziars kam, lief mir übrigens magister999 über den Weg. Der war im vertrauten Gespräch mit dem Datenschutzbeauftragten des KuMi und trug das 999 an seinem Revers andersrum. Als er mich sah, lachte er hämisch... Ich bin mir noch nicht ganz sicher, was das genau bedeutet... Aber ich rate euch, eure Papiere und die eurer Familienangehörigen schon mal geordnet auf euren häuslichen Schreitisch zu legen!
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Schade, Meike., dass Du unsere Dienstgeheimnisse ausgeplaudert hast.
"Als er mich sah, lachte er hämisch... Ich bin mir noch nicht ganz sicher, was das genau bedeutet..."
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe nicht vor, es Euch mitzuteilen.
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Zitat
Original von Meike.
Sorry, musste mch gestern und vorgestern beim Justiziar des KuMi rechtfertigen dafür, dass ich unsere (hups!!) ich meine, seine neue Strategie offen gelegt habe und die pösen Gewerkschaften jetzt vermutlich an einer Gegenstrategie basteln.:Macht dich dieses gezielte information leaking jetzt eigentlich zu einer Doppel-, zu einer Dreifach- oder zu einer besonders gewieften Einfachagentin?
Nele
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Tja, Nele ... auffe Fingernägel pust ....
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