ZitatOriginal von DerAndere
Bei Abschluss des Referendariats bin ich - wie gesagt - 33. Eigentlich sollte ich mir keine Sorgen machen. Allerdings habe ich während meiner Studienzeit eine Psychotherapie absolviert, so dass ich davon ausgehe, dass ich mehrere Anläufe benötigen werde bis mir ein Amtsarzt einen positiven Eignungsbefund ausstellt und ich mich auch an der Front zunächst "bewähren" muss. Diesbezüglich hört man ja wenig erfreuliche Geschichten.
Also nochmal abschließend meine Frage: Bezieht sich die Altersgrenze von 40 Jahren auf die Verbeamtung auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit. Vielen Dank für die Auskunft.
André
Hallo André,
zunächst einmal willkommen hier im Forum.
Was die Eignung für die Verbeamtung angeht, so solltest Du nichts darauf geben, was "man hört", sondern darauf wie die Rahmenbedingungen sind.
Eine abgeschlossene Psychotherapie während des Studiums ist nicht pauschal ein Hindernis für eine Verbeamtung.
Je nach Gesundheitsamt wird in NRW sogar im Anamnesebogen nur gefragt, ob man zum Zeitpunkt des Einstellungsverfahrens in psychotherapeutischer Behandlung ist. In anderen Worten: Die Therapie kann, muss aber gar nicht zur Sprache kommen, wenn nicht danach gefragt wird.
Darüber hinaus müsste eine bis dahin sicherlich länger zurück liegende Therapie ggf. gar nicht mehr angegeben werden (je nachdem wie lange zurück gefragt wird).
Sofern der Amtsarzt Zweifel hat, wird er sich entsprechende Gutachten von Fachärzten einholen - bzw. Du müsstest dann zu den jeweiligen Ärzten gehen und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" anbringen.
"Mehrere Anläufe" gibt es hier auch nur selten. Die meisten Kollegen haben entweder im ersten Anlauf das OK des AA bekommen, oder aber sie mussten sich nach einer festgelegten Zeit noch einmal vorstellen - danach gab es die endgültige Entscheidung (gegen die man natürlich angehen kann).
Gruß
Bolzbold