Leidig und dennoch: Altersgrenze Verbeamtung

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von DerAndere
    Bei Abschluss des Referendariats bin ich - wie gesagt - 33. Eigentlich sollte ich mir keine Sorgen machen. Allerdings habe ich während meiner Studienzeit eine Psychotherapie absolviert, so dass ich davon ausgehe, dass ich mehrere Anläufe benötigen werde bis mir ein Amtsarzt einen positiven Eignungsbefund ausstellt und ich mich auch an der Front zunächst "bewähren" muss. Diesbezüglich hört man ja wenig erfreuliche Geschichten.
    Also nochmal abschließend meine Frage: Bezieht sich die Altersgrenze von 40 Jahren auf die Verbeamtung auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit. Vielen Dank für die Auskunft.
    André


    Hallo André,


    zunächst einmal willkommen hier im Forum.


    Was die Eignung für die Verbeamtung angeht, so solltest Du nichts darauf geben, was "man hört", sondern darauf wie die Rahmenbedingungen sind.


    Eine abgeschlossene Psychotherapie während des Studiums ist nicht pauschal ein Hindernis für eine Verbeamtung.
    Je nach Gesundheitsamt wird in NRW sogar im Anamnesebogen nur gefragt, ob man zum Zeitpunkt des Einstellungsverfahrens in psychotherapeutischer Behandlung ist. In anderen Worten: Die Therapie kann, muss aber gar nicht zur Sprache kommen, wenn nicht danach gefragt wird.
    Darüber hinaus müsste eine bis dahin sicherlich länger zurück liegende Therapie ggf. gar nicht mehr angegeben werden (je nachdem wie lange zurück gefragt wird).


    Sofern der Amtsarzt Zweifel hat, wird er sich entsprechende Gutachten von Fachärzten einholen - bzw. Du müsstest dann zu den jeweiligen Ärzten gehen und eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" anbringen.


    "Mehrere Anläufe" gibt es hier auch nur selten. Die meisten Kollegen haben entweder im ersten Anlauf das OK des AA bekommen, oder aber sie mussten sich nach einer festgelegten Zeit noch einmal vorstellen - danach gab es die endgültige Entscheidung (gegen die man natürlich angehen kann).


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Original von DerAndere
    Bezieht sich die Altersgrenze von 40 Jahren auf die Verbeamtung auf Probe oder die Verbeamtung auf Lebenszeit....


    In Ba-Wü (und ich denke, das gilt bundesweit) gilt die Altersgrenze für die Verbeamtung an sich. Verbeamtung auf Probe bzw Lebenszeit sind nur verschiedene (Rechts-) Formen der Verbeamtung. Du bist mit der Ernennung zum Beamten auf Probe Beamter. Einziger Unterschied: Während der Probezeit kann dir der Status (durch Nichtbestehen oder Kündigung) wieder aberkannt werden - danach nur noch bei schweren Verfehlungen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Mehr als der Amtsarzt machen allerdings viele privaten Versicherungen Schwierigkeiten mit Psychotherapien/Vorerkrankungen allgemein. Da du ja auch relativ spät einsteigst und evtl. noch hohe Aufschläge wegen der Psychotherapien in Kauf nehmen musst, könnte die private Krankenversicherung in deinem Fall recht teuer werden...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von gingergirl
    Mehr als der Amtsarzt machen allerdings viele privaten Versicherungen Schwierigkeiten mit Psychotherapien/Vorerkrankungen allgemein. Da du ja auch relativ spät einsteigst und evtl. noch hohe Aufschläge wegen der Psychotherapien in Kauf nehmen musst, könnte die private Krankenversicherung in deinem Fall recht teuer werden...


    Mehr als 70% Risikozuschlag dürften es aber nicht werden - und abhängig davon, wie lange die Therapie her ist, muss man das auch bei der PKV nicht mehr angeben.
    Im Kern hast Du dennoch Recht - da zicken die Privaten mitunter ziemlich rum.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung