Bitte um Hilfe bei einer Frage, da zeitnah eine Sitzung ansteht.
Situation:
Grundschule, 2. Klasse, 2 gewählte Elterpflegschaftvorsitzende. Sie und Er. ER möchte zurücktreten. Weil er sich übergangen fühlt bei einer Einladung. (...), und weil diie 1. Vortsitzende zuläßt dass die Mutter eines Schülers (die dem Förderverein vorsitzt) zur Rektorin geht um sich über den Unterricht zu beschweren ( zu wenige Tests), ohne das er informiert war. Details lass ich weg.
Meine Frage:
1) Wenn der 2. Vorsitzende zurücktritt, ist dann der Vorstand ( der nur aus einer Person noch besteht ? ) handlungsfähig ?
2) Muss dann komplett neue gewählt werden (also beide) , oder nur der Stellvertreter ?