Elternpflegschaft

  • Bitte um Hilfe bei einer Frage, da zeitnah eine Sitzung ansteht.


    Situation:
    Grundschule, 2. Klasse, 2 gewählte Elterpflegschaftvorsitzende. Sie und Er. ER möchte zurücktreten. Weil er sich übergangen fühlt bei einer Einladung. (...), und weil diie 1. Vortsitzende zuläßt dass die Mutter eines Schülers (die dem Förderverein vorsitzt) zur Rektorin geht um sich über den Unterricht zu beschweren ( zu wenige Tests), ohne das er informiert war. Details lass ich weg.


    Meine Frage:
    1) Wenn der 2. Vorsitzende zurücktritt, ist dann der Vorstand ( der nur aus einer Person noch besteht ? ) handlungsfähig ?
    2) Muss dann komplett neue gewählt werden (also beide) , oder nur der Stellvertreter ?

  • Zitat

    Original von Aktenklammer
    ... irgendwie beschleichen mich Zweifel, dass der Autor/die Autorin hier schreibberechtig ist .... scheint mir nicht im Lehrberuf tätig ;)


    Solange du Zweifel hast, mache keine Anklagen. Weil der Zweifel nur das Wartezimmer der Erkenntnis darstellt ;)
    Sprichwort von ...
    ;)



    Zitat

    Original von Elaine
    ich könnte die Frage aber so spontan auch nicht beantworten! Und ich bin schon 3 Jahre dabei :).


    Danke, schön zu wissen nicht der einzige zu sein.



    Zitat

    Original von Elaine
    Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass Neuwahlen anstehen und der komplette Vorstand neu gewählt werden müsste. Ich würde allerdings schnell meinen Schulleiter fragen und gut wäre.


    Genau dies sagt mir mein Bauchgefühl auch. Die Schulleiterin möchte ich nur ungern fragen. Weniger aus Angst um meine Reputation, sondern eher weil sie unfreiwillig in diese Sach hineingeriet. Wie oben formuliert.


    Manche Eltern wollen der 1. Vorsitzenden nicht mehr das Vertrauen aussprechen ( ist die Schwester der 1. Vorsitzenden des FV :rolleyes:) . Der zweite tritt definitiv zurück. Ich würde gerne eine Grundlage sehen komplett neu wählen zu lassen.

  • Ich habe ähnliche Zweifel wie Aktenklammer, aber egal...


    Warum sollten beide neu gewählt werden? War es eine Listen- bzw. Gruppenwahl? Wenn nein, dann braucht auch nur der Stellvertreter neu gewählt werden. So war es zumindest bei mir.

  • An unserer Schule gab es einen ähnlichen Fall, allerdings betraf das die Schulpflegschaft.


    Dort ist der Vorsitzende zurückgetreten und der Stellvertreter hat sein Amt übernommen, Neuwahlen o.ä. gab es keine. Aber vielleicht gibt es hier (wie fast in allen Bereichen) bundeslandspezifische Regelungen.


    Viele Grüße


    Nachtrag:


    Für NRW gilt eine Verordnung über die Schulmitwirkung. Allgemein wird hier über das Ausscheiden eines Mitglieds eines der betreffenden Gremien geschrieben:


    § 64 Wahlen
    (1) Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz
    werden in geheimen Wahlgängen gewählt. Alle übrigen Wahlen sind offen, sofern nicht ein Fünftel der
    anwesenden Stimmberechtigten einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt; in diesem Fall können Wahlen für
    verschiedene Ämter in einem Wahlgang durchgeführt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten
    hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl und bei erneuter Stimmengleichheit das Los.
    (2) Wahlen gelten für ein Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten
    Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. Scheidet ein Mitglied aus der Schulkonferenz oder dem
    Lehrerrat aus, so tritt das Ersatzmitglied ein. Das Ersatzmitglied tritt auch ein, so lange ein Mitglied zeitweise
    verhindert ist.



    Es wird die Elternpflegschaft zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ich würde aber analog handeln. Also wenn der Vorsitzende ausscheidet, rückt der Stellvertreter nach.

  • Zitat

    Original von silja
    ... Warum sollten beide neu gewählt werden? War es eine Listen- bzw. Gruppenwahl? Wenn nein, dann braucht auch nur der Stellvertreter neu gewählt werden. So war es zumindest bei mir.


    Diese Wahlfromen sind m.W. gem MSchG - hierfür - nicht zugelassen. Allein das Wörtchen "und" postuliert > 1 Wahlgang. Also die bewährte klassische Methode mit zeitgenösischen Zettelchen. In belegbarer Tateinheit mit einer euphorisierenden Juvenalisierung eines Elternteils. Indem es an der Tafel ein Stück Kreide in die Hand gedrückt bekommt und wieder stricheln darf ^^.
    -> Erst wurde die 1. Vorsitzende gewählt
    -> Im Anschluß wurde der 2.Vorsitzende gewählt
    Du wirkst derart sicher auf mich dass ich die "Quelle" nicht erfrage. Letztlich ist es auch konkludent was ich zwischen deinen Zeilen zu erkennen glaube. Nicht das was dem Klassenfrieden nützt, doch sei's drum. Danke.


    + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
    [spiel]@ Aktenklammer, Semantik oder Syntax ;) ?[/spiel]

  • Zunächst einmal 'Entschuldigung' für die Mehrfachbeiträge. Die automatische EMailbenachrichtigung hatte ich zu spät aktiviert.


    Diesen Beitrag schreibe ich nur um mich auch bei Tintenklecks für die Ausführungen zu bedanken. Läßt denselben Schluß zu.

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