Vertretungsstelle BIS ZU den Sommerferien. Und dann?

  • Hallo!


    Ich habe nach den Herbstferien ( Ende Oktober ) eine Vertretungsstelle angenommen, mein Vertrag läuft bis zum 2.7. als bis zu den Sommerferien.
    Ich muss mich ja 3 Monate vorher arbeitslos melden.


    Wofür? Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich doch eh nicht, oder? Dafür müsste ich ja mindestens ein Jahr gearbeitet haben...
    Und noch ne Frage: Steht mir in den Sommerferien gar nichts zu? Oder wird wenigstens meine Krankenkasse gezahlt?


    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen!


    Danke :)

  • Für ALGI musst du mindestens 12 MOnate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben, das stimmt (oder in Elternzeit gewesen sein). Wenn du keinen Anspruch hast wird dir gar nichts bezahlt!
    Dir bleibt dann evtl. nur ALGII.
    Ich habe mich bisher noch nie arbeitslos gemeldet, da ich eh keine Anspruch hatte, jetzt habe ich ihn und werde es wohl auch tun.

  • Ich habe mich in den letzen Ferien für zwei Wochen arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Krankenversicherung musste ich dann zwar selber übernehmen, aber in die Rentenkasse etc. hat das Arbeitsamt einbezahlt... und da ich nicht weiß, ob ich mal verbeamtet werden, war es mir so sicherer.

  • Zitat

    Original von klammeraffe
    Ich habe mich in den letzen Ferien für zwei Wochen arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Krankenversicherung musste ich dann zwar selber übernehmen, aber in die Rentenkasse etc. hat das Arbeitsamt einbezahlt... und da ich nicht weiß, ob ich mal verbeamtet werden, war es mir so sicherer.


    Stimmt, das ist ein Argument. Das ist ja bei mir anders, weil ich immer noch ein Kind unter 3 habe und da eh eingezahlt bekomme.

  • Zitat

    Original von klammeraffe
    Ich habe mich in den letzen Ferien für zwei Wochen arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet. Die Krankenversicherung musste ich dann zwar selber übernehmen, aber in die Rentenkasse etc. hat das Arbeitsamt einbezahlt... und da ich nicht weiß, ob ich mal verbeamtet werden, war es mir so sicherer.


    Korrekt, man sollte sich arbeitslos melden wegen der Rentenkasse.
    Aber ALG I bekommst du nicht, evtl. Hartz IV- aber das hatte ich gar nicht erst versucht nachdem ich die Fromblätter gesehen hatte! :rolleyes:
    GKV musst du selber zahlen (und dich freiwilig dort versichern), den Mindestbeitrag musste ich zahlen.


    Gruß

  • Zitat

    Original von Susannea
    Mareni: Wenn du ALGII bekommst, dann wird der Beitrag übernommen.


    Ja, stimmt, hatte ich vergessen zu sagen, danke!

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