Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir diskutieren im Kollegenkreis gerade mal wieder die Frage, ob die standardmäßig genutzte Korrekturfarbe "rot" eigentlich verbindlich ist.
Ich habe im Referendariat gelernt, dass sich die Korrektur lediglich von der Schülerfarbe farblich abheben muss. Grün sei verboten, da dies die Farbe der Schulleitung sei.
Für das Abitur gibt es ja klare Regeln: Erstkorrektur rot, Zweitkorrektur grün, Drittkorrektur braun.
Wie verhält es sich aber an Sek I und II-Schulen? Gibt es eine Rechtsvorschrift, die die Korrekturfarbe vorschreibt? Oder kann ich theoretisch in "lila mit Glitzer" korrigieren? (Nicht, dass ich diese Farbe wählen würde...)
Ach ja, es handelt sich um ein Berufskolleg/Berufliches Gymnasium in NRW.
Herzlichen Dank, ich bin gespannt auf Eure Antworten.
P.S.: Ich habe diese Frage schon in anderen Lehrerforen gestellt, aber außer Erfahrungsberichten keine Antworten erhalten.