Hallo,
es geht um Bayern, berufliche Schulen.
Laut aktuellem Informationsblatt des KUMI ist eine Versetzung erst nach der Probezeit möglich.
http://www.km.bayern.de/imperi…e_schulen_bayern_2010.pdf
Dennoch steht in diesem Blatt, dass jede Lehrkraft am offenen Verstzungsverfahren, sprich Direktbewerbungsverfahren teilnehmen kann.
Meine Frage:
Bedeutet das, dass ich mich zwar nicht versetzen lassen kann (also passiv: sodass die Regierung die Versetzung durchführt), mich aber trotzdem über das Direktbewerbungsverfahren an einer anderen Schule erneut bewerben kann und die Stelle annehmen kann, falls mich ein Schulleiter aufnimmt.
Voraussetzung: eine Freigabe meines Schulleiters?