sich eine Putzfrau "teilen"

  • Hallo,
    ich habe mir mit einem Kollegen überlegt, dass wir uns - zusammen mit noch anderen - ein Putzfrau "teilen" möchten, weil wir sie ordentlich 'anstellen' wollen, ich denke, das läuft ja dann als 400-Euro-Kraft.
    Geht so etwas? Bzw. hat jemand von euch mit so etwas schon Erfahrung?

  • Hallo AK,
    das geht sicher. Ich war mal wegen meiner Eltern auf einer Senioren-Veranstaltung, da wurde dafür ganz offiziell geworben.
    (Und das dürfte dann auch für Nicht-Senioren möglich sein ;)


    Gruß venti :)

  • Allerdings weiß ich nicht, wie das mit der Unfallversicherung dann ist. Wenn sie zwei Arbeitsplätze hat und es passiert etwas bei dem, der den Arbeitsvertrag nicht gemacht hat. Sie wäre ja dann fast schon ein Leiharbeiter ;)
    Wollt ihr beide den Vertrag unterschreiben? Ich weiß nicht, ob das geht? Haushaltshilfe auf 400 Euro Basis meint ja einen Privathaushalt und der ist ja nicht an zwei verschiedenen Orten???


    Ich würde mal einen Steuerberater fragen oder die Minijob Zentrale.

  • Mir ist der Vorteil vom Teilen im Gegensatz zu jeder macht einen Vertrag noch nicht ganz klar.


    Da doch eh alles prozentual berechnet wird, sollte das doch keinen Unterschied machen. Hauptsache die Putzfrau kommt insgesamt nicht über 400 Euro.


    Bin mir auch nicht sicher, ob ihr das sonst alle von der Steuer absetzen könnt, wenn sie nur bei einem angestellt ist!

  • Einen Teil eigene Putzfrau in der Schule zu haben, ist kein schlechter Gedanke. Dann müsste ich nicht regeömäßig zusätzlich zum eigenen Haus noch den Klassenraum putzen. Zu mehr als Müll leeren, Boden wischen und alle 14 Tage über die Schülertische wischen, kommt meine Dame nämlich nicht. Und sie gehört in der Schule schon zu "den Besten".

    • Offizieller Beitrag

    Hab so was mit meinem Nachbarn angedacht, weil wir das Treppenhaus mal regelmäßig geputzt haben wollten und uns überlegt haben, dass sie ja dann auch beide Wohnungen noch wischen könnte (von 4). Allerdings ist es bisher aus Mangel einer Putzfrau nur bei dem Plan geblieben und eventuell rechtlich einfacher, weil es der gleiche Einsatzort ist?

  • Ich meine schon, dass das geht. Mein Vater teilt sich seine Putzfrau auch mit einer Steuerberaterin. Und hat diese dann auch angemeldet mit Sozialabgaben etc.


    Vorher hat sie bei beiden, wie bei den meisten Menschen, schwarz gearbeitet, aber die Steuerberaterin fand dass dann für ihren eigenen Ruf nicht mehr passend...


    LG smali

  • also ich würde sagen das man da ja nichts gegen sagen kann...
    aber es kommt natürlich immer darauf an ob die Putzfrau nur bei dir zu Hause oder auch noch wo anders Putzen soll :)

  • Ich habe inzwischen beschlossen, mir alleine eine Putzhilfe (selbstverständlich angemeldet :) ) zu suchen und habe in einem Portal inseriert. Nun trudeln Angebote ein bzw. das erste Angebot. Es ist von einer Putzfirma, die 15 Euro inkl. Mehrwertsteuer nimmt. Wie viel ist denn (in einer mittelgroßen Stadt) normal bzw. wie viel zahlt ihr?

  • Zitat

    Original von ohlin
    Einen Teil eigene Putzfrau in der Schule zu haben, ist kein schlechter Gedanke. Dann müsste ich nicht regeömäßig zusätzlich zum eigenen Haus noch den Klassenraum putzen. Zu mehr als Müll leeren, Boden wischen und alle 14 Tage über die Schülertische wischen, kommt meine Dame nämlich nicht. Und sie gehört in der Schule schon zu "den Besten".


    Es ist immer empfehlenswert, wenn man auch als Lehrer die Parameter kennt, mit denen privatwirtschaftlich Arbeit im Niedriglohnsektor organisiert wird. Dann wüsste man nämlich, dass Reinigungskräfte nicht deshalb so unbefriedigend arbeiten, weil sie "doof" oder "faul" sind, sondern weil die Reinigungsfirmen für die Arbeit ihrer Kräfte derart enge Zeitfenster und derart großflächige Arbeitsbereiche einteilen, dass die Frauen praktisch im Dauerlauf reinigen müssen. In den Reportagen zu den letzten Tarifverhandlungen wurde darüber ausführlich berichtet - viele Putzfrauen machen schon auf eigene Rechnung unbezahlte Überstunden, um ihre Aufgaben irgendwie noch hinter sich zu bekommen.


    In so einem Fall wäre es wohl zielführender, nicht in Lehrermanier pikiert die Stirn über die vermeintliche Fehlleistung zu runzeln, sondern gemeinsam mit der Reinigungskraft zu besprechen, wie man schulischerseits zuarbeiten kann, damit sie ihre Arbeit arbeitsökonomisch sinnvoller und damit effizienter und für alle Beteiligten zufriedenstellender erledigen kann.


    Nele


    P.S. Es ist auch nicht besonders zielführend, wenn man dem Schulträger auch noch dabei hilft, seinerseits Kosteneinsparungen durch Aufgabentransfer in die unbezahlten Überstunden von Lehrern vorzunehmen...

  • Schon bei der Arbeitsagentur angefragt?


    Bevor ich mich auf das Glatteis einer "Schwarzarbeit-Beschäftigung" begebe, würde ich entweder dort oder bei einer anderen vermittlung anfragen. Es müssen schließlich auch Steuern und Sozialabgaben entrichtet werden.


    Wenn man als Beamter hier erwischt wird, erhält man die doppelte Bestrafung - erstens per Strafverfolgungsbehörde und zweitens durch den Dienstherrn, weil man als Staatsdiener zu besonderer Gesetzestreue verpflichtet ist. (Übrigens einer der wenigen Nachteile des Beamtentums - aber wir sind ja alle gesetzestreu... drum stört mich dieser "Nachteil" nicht :D)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Dank des sogenannten Haushaltsscheckverfahrens ist es für Privathaushalte sehr viel einfacher geworden, legal Hilfen für den Haushalt anzustellen.


    Informationen zur Anmeldung gibt es bei der Minijob-Zentrale.


    Nele

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