Minusstunden bei witterungsbedingtem Schulausfall

  • Hallo,
    so, seit einer Woche ist nun schulfrei. Schule ohne Schüler ist auch mal ganz nett.
    Offiziell gibt es ja Minusstunden, wenn man nicht anwesend ist, oder?
    Wie arbeitet man die offizielll ab?
    Wer weiß was? Wie ist das bei euch so?


    Liebe Grüße, auch an alle die kein schulfrei hatten diese und letzte Woche,
    Debbie

  • Wenn man Freistunden hat, da man nur Teilzeitkraft ist, wird man bei Vertretungsfällen "bevorzugt" behandelt. Hat man jedoch eine volle Stelle, ist es zumindest an unser Schule mit einem 5-stündigen Schultag sehr schwer, diese Stunden nachzuarbeiten. Da ist es dann so, dass man z.B. bei Projekttagen, Sportfesten usw. die Betreuung in den Randstunden übernimmt, während andere Kollegen, die keine Minusstunden haben, noch/ schon frei haben.


    Aber wie ich schon mal schrieb, ein paar Minusstunden auf dem Konto, tun nicht weh, machen mein Auto nicht kaputt...die nehme ich gern in Kauf, wenn es darum geht, sich vor den Folgen katastrophaler Straßenverhältnisse zu schützen.


    Viele Grüße,
    ohlin


  • Da es sich hier um höhere Gewalt handelt und die Dienstbefreiung von oben angeordnet wurde, sehe ich keine Rechtfertigung für "Minusstunden".
    Die Lehrer haben ihre Arbeitszeit angeboten - der Dienstherr hat entschieden, diese Arbeitskraft während diesem Zeitraum nicht abzurufen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • seh ich wie alias.
    Und wo sind eigentlich die häufig zitierten "Minusstunden" rechtlich abgelegt? Mag ja sein, dass die Niedersachsen da ja weiter entwickelt sind als wir in NRW ...
    Bekannt ist mir die Möglichkeit der Vor- und Nacharbeit. Die kann z.B. ganz hilfreich sein, findet aber immer nach Absprache zwischen SL und KollegIn statt. Und Absprachen werden nicht aufgenötigt, sondern gemeinsam getroffen!

  • Ich würde mich da auf jeden Fall nochmal bezüglich der rechtlichen Situation schlau machen. Habe den entsprechenden Erlass für Schleswig-Holstein letzte Woche gelesen. In dem steht sogar ausdrücklich drin, dass bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall die Lehrer NICHT in der Schule anwesend sein müssen - nur ne Notbesatzung falls doch Sch. auftauchen...

  • Niedersachsen sagt dieses:


    Unterrichtsstunden, die wegen des angeordneten Unterrichtsausfalls nicht erteilt werden können, sind als Minderzeiten im Sinne des § 4 Abs. 2 der Bezugsverordnung zu e) zu berücksichtigen. Dies gilt nicht, soweit die jeweilige Lehrkraft während der ausfallenden Unterrichtsstunden auf Weisung der Schulleitung andere dienstliche Aufgaben (u.a. Aufsichts- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Verlässlichen Grundschule) wahrnimmt.

  • @ mare


    Ich habe von einer Schule in S-H gehört, an der die Schulleitung sehr wohl angeordnet hat, dass das Kollegium vollzählig anwesend zu sein hat. Als dieser Erlass erwähnt wurde, wurde von Seiten der SL sehr barsch reagiert worden. Der Erlass ist von 1998. Die Einführung der Zeitkonten erfolgte später und damit sei dann klar, dass es Minusstunden gibt, wenn man dem Erlass entsprechend nicht anwesend ist. Schon schade, dass sich die eigene SL nicht hinter die Kollegen stellt, sondern ihnen Steine, in diesem Fall Eisbrocken, vor die Füße wirft und viel Unmut auslöst.


    Dass Schnee, Eis und Glätte bei den zahlreichen wetterfühligen Kollegen immer "Kopfschmerzen" auslösen muss, wenn schneefrei angeordnet wird...

  • Ich habe gehört, dass in einigen Gymnasien in Siegen-Wittgenstein (4 Tage schneefrei) einige Stunden nachgearbeitet werden müssen: am Samstag!

  • Hallo!


    Ich hole den Thread mal wieder hoch. Konnte heute Morgen wegen Schnee und Eis nicht in die Schule fahren. Bin um fünf Uhr aufgestanden und habe ab halb sieben im Zehn-Minuten-Takt in der Schule angerufen, bis ich dann meinen SL um 7.40h erreicht habe. Dieser teilte mir mit, dass ich für den heutigen Tag sechs Minusstunden bekommen würde. Ich würde wirklich gern losfahren, aber eine Strecke sind bei mir 40 km und es schneit und schneit. Selbst der ÖPNV ist ausgefallen..Ich will keine Minusstunden!


    Wie und wann soll man die Minusstunden wieder abarbeiten? Wird das von meinem Gehalt abgezogen? Regelt man das über Vertretung?


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    tja, leider ist es so, dass die Verantwortung bei dir liegt, wie du wann zum Arbeitsplatz kommst. Ist in der freien Wirtschaft so und eben auch in der Schule. Und wenn dein SL da nicht kulant ist (und es sieht nicht so aus), musst du die Stunden nacharbeiten. Ich sehe auch das Problem bei einer halben Stelle nicht. Gerade da wird es doch möglich sein, Stunden nachzuarbeiten. Viel schwieriger ist das doch bei Kollegen in Vollzeit, weil dann eben meist keine Schüler mehr da sind, wenn sie frei haben (es sei denn, es handelt sich um eine Ganztagsschule).


    Gruß
    Melo

  • Ähm, sorry, aber ich bin wohl irgendwie im falschen Film.


    Was mit den ausgefallenen Stunden passiert? Na ist doch klar:


    Mit denen passiert das Gleiche wie mit den Plus-Stunden, die ich bei Schulfesten, Schulfremdenprüfungen, zusätzlichen Projekten, Steuerungsgruppen-Konferenzen, Klassenkonferenzen, zusätzlichen Elterngesprächen, Telefonaten mit Ämtern, Landschulheimorganisationen und und und... aufbaue - nämlich gar nichts, die fallen einfach unter den Tisch und damit basta.

    • Offizieller Beitrag

    ich notiere mir immer meine Plusstunden, nicht nur die, die ich als Vertretung für erkrankte Kollegen halte, sondern ich schreibe alles auf, was zur Nach- und Vorbereitung, zu Korrekturen, Projekten etc. gehört. So habe ich eine genauere Vorstellung dessen, was ich tatsächlich gearbeitet habe. Wenn man nichts in der Hand hat, kann man schlecht gegenrechnen ;)

    • Offizieller Beitrag

    Fra V: Das steht wo? Vom Gerechtigkeitsempfinden mag das so stimmen, aber gesetzlich abgesichert ist es nicht. Wetterbedingte Ausfälle gelten als nicht gearbeitete Stunden. Deswegen raten Friesin und andere ja auch zum Aufschreiben der Überstunden. Dann hat man im Zweifelsfall was in der Hand.

  • In Bayern eindeutig: aus Witterungsgründen ("Hitzefrei", Sturm etc.) ausfallender Unterricht ist kein Freizeitausgleich, also keine Minusstunde.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • In Bayern eindeutig: aus Witterungsgründen ("Hitzefrei", Sturm etc.) ausfallender Unterricht ist kein Freizeitausgleich, also keine Minusstunde.


    Aber doch sicherlich nur, wenn die Schule ausfällt, nicht wenn ein Kollege nicht zu seinem Unterricht erscheint.


    Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr kulant vom Schulleiter, dass er dort "nur" Minusstunden anrechnet, das Arbeitsrecht ist dort doch eindeutig, der AN hat zu erscheinen, wie er dort hin kommt, ist sein Problem!

    • Offizieller Beitrag

    Ja, sehe ich wie Susannea. Es gab ja hier keinen Unterrichtsausfall, oder? Und wer kann was dafür, dass du 40 km weit fahren musst? ;) Klar ist das blöd, aber die Rechtslage doch ziemlich eindeutig.

  • Ich kann mich Melosine nur anschließen: Wir haben auch viele Kollegen, die 40 oder mehr km fahren müssen. Dann fährt man eben entsprechend früh los, dann schafft man es auch. Keiner von uns ist nur wegen dem Schnee und Eis daheim geblieben.


    Und wenn man es nicht schafft: Normal krank melden. Wer kann denn kontrollieren, ob ich krank bin?

  • . Dann fährt man eben entsprechend früh los, dann schafft man es auch.


    Das kann aber, mal harmlos ausgedrückt, eine sehr ungesunde Idee sein. "Nur" wegen Schnee und EIS. Je nachdem, wo man eben wohnt. Hier in der Stadt/Großstadt bekommen sie das schon hin, aber auf dem Dorf?

  • meine Schule ist auch auf dem Dorf ...


    Und in der freien Wirtschaft interessiert es auch keinen, ob man nicht zur Arbeit kommt. Es liegt eben in der Verantwortung der Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
    Wenn man es nicht schafft, muss man eben Urlaub nehmen.
    http://www.anwalt.de/rechtstip…is-und-schnee_000034.html
    http://www.ihre-vorsorge.de/ma…e-und-eis-zur-arbeit.html

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