Hallo,
ich habe eine Vertretungsstelle mit 14 Stunden und unterrichte nur 3 Tage. Ich habe das zur Bedingung gemacht, weil ich weit fahren muss und 4 Kinder habe. Die Schule war froh überhaupt jemanden zu bekommen, da sie abseits liegt. So sind wir alle zufrieden mit der Lösung. Ich habe allerdings auch eine Springstunde.
Vielleicht sollte man einfach fragen und sich nicht im Vorfeld schon verrückt machen.
Tschüss Mamimama
14 Std. und einen Tag frei?
-
-
Ich hatte im Ref eine Mentorin, die als Mutter zweier Kleinkinder Teilzeit gearbeitet hat und "nur" an drei Tagen in der Schule war. Ich fand das durchaus legitim und o.k., aber für mich war es ganz blöd, weil sie an den Tagen, an denen ich unterrichtete, nicht in der Schule war. Ein Punkt, den ich für mein Scheitern im Ref mitverantwortlich mache. Ich habe dann an den Tagen, an denen sie da war, unterrichtet, damit sie meine Stunden auch mal sehen konnte. Schön fand ich das nicht, da die meisten meiner Mitreferendare keine Extrastunden vorbereiten mussten.
Wenn Referendare allerdings wie selbstverständlich verlangen, an ein bis zwei Tagen frei zu haben und sie genauso viel Freizeit wie die Mehrheit der Referendare haben, dann finde ich so eine Forderung auch fehl am Platze, zumal sie ja nur deshalb weniger unterrichten, damit sie umso mehr hospitieren und Unterricht vorbereiten können und Letzteres geht zur Not auch im Lehrerzimmer. Anders sieht es aus, wenn Kinder zu versorgen sind oder ein Familienmitglied gepflegt werden muss.
-
Hallo!
Bei mir war es auch immer so! Bei 13 WS und einem äußerst mageren Gehalt muss man jede Veranstaltung voll mitmachen, jeden Elternsprechtag , jede Woche unnötige Babbelkonferenzen absitzen und natürlich eine Klassenführung übernehmen. Das ist schon ungerecht, wenn man aufgrund der Kinder ausgebeutet wird!
LG Traumfee -
In NRW ist es eine Selbstverständlichkeit, dass im Rahmen der Möglichkeiten entsprechende "Frei-Tage" geschaffen werden. Darüber hinaus soll auch die Anzahl der Springstunden für Teilzeitbeschäftigte möglichst niedrig gehalten werden. Dies ist auch ein Ausgleich für die sonstige Mehrbelastung. Hier wurden ja schon die "stundenmäßige" Mehrarbeit im Verhältnis zur Vergütung angesprochen.
Auch Nicht-Mathematiker können das leicht ausrechnen. Dies gilt für alle Teilzeitkräfte (naja, eine Reduzierung von mindestens 1/3 sollte schon vorhanden sein). Die Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung spielen da eine nachgeordnete Rolle.
Anderes Wunschverhalten geht mir dann (ich bin Gleichstellungsbeauftragte und arbeite seit Jahren am Stundenplan mit) aber zu weit:
Beispiele: Eine Vertretungsfrau will 15 Stunden arbeiten, an drei Tagen, nur von der 2. bis zur 6. Stunde - wir hören fast immer nach der 6. Stunde auf!
Eine Kollegin will auf 24 Stunden reduzieren und beansprucht einen freien Tag (24 von 28 Stunden).
Ein Kollege ist sauer, dass er zwei Springstunden hat.Kompromissbereitschaft gehört - wie überall - dazu, aber Teilzeitkräfte gehen ohnehin so viele Kompromisse ein, dass da ein Ausgleich geschaffen werden muss.
Ach, ich arbeite nicht in Teilzeit! (bevor hier dumme Gedanken aufkommen :D)Hier fiel der Begriff des "Fremdschämens" - so geht es mir, wenn ich den Beitrag von Philou lese, ich hatte erwartet, dass irgendwo noch ein "Ironie an"-Schriftzug auftaucht, aber leider...
-
Hallo,
ich hatte an einer Privatschule mit 17 Stunden einen Tag frei in der Woche, war eine Klassenlehrerin an diesem Tag erkrankt, und keiner konnte die Stunden übernehmen - weil nur 4 Kolleginnen, dann bin ich an diesem Tag auch in die Schule gekommen.
LG MM
-
Zitat
Original von Boeing
Hier fiel der Begriff des "Fremdschämens" - so geht es mir, wenn ich den Beitrag von Philou lese, ich hatte erwartet, dass irgendwo noch ein "Ironie an"-Schriftzug auftaucht, aber leider...
Das sehe ich ganz genauso! Davon ab- andere als Krüppel (Cretins) zu bezeichnen finde ich total geschmacklos!!!
Ich selber habe einen vollen Lehrauftrag und daher gar nicht die Möglichkeit auf einen freien Tag, aber ich gönne jedem einen solchen!
Wir sind ein kleines Kollegium und solche Töne würde keiner dem anderen entgegenbringen. Wie man in den Wald hinein schreit...
Kein Wunder wenn dann besagte Kollegen alleine an einem Fest dastehen!Zudem- ein Wunsch ist ein Wunsch und kein Anspruch. Daher finde ich es nur legitim einen Wunsch zu äußern. Woher sollen andere sonst wissen welche Prioritäten man hat.
Beispiel: Mein Rektor schläft morgens gerne aus, daher hatte er mir in meinem Stundenplan 2x zur zweiten bis zur sechsten Stunde reingelegt. Ich hingegen bin lieber früher zu Hause und habe schon nach der 5. Stunde Schluss. Ich habe das gesagt, kein Problem. Er hatte halt gedacht, mir ginge es ähnlich. -
@Philou
Du solltest dich erst informieren, bevor du über andere schimpfst.
ZitatBei uns an der Schule macht das gerade gar eine Referendarin, die allen Ernstes meint, das wäre wohl ihr gutes Recht.
Aus der ADO für NRW, §15, teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer:
Zitat(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belas- tung durch Springstunden sollte vermieden werden.
Es IST demnach ihr gutes Recht, darum zu bitten. Und wenn der Stundenplan es hergibt, IST es ihr gutes Recht, einen Tag frei zu haben. Bei 14 Stunden finde ich persönlich sogar 4 Tage schon viel. Die 10 - 12 Stunden-Kolleginnen an meiner Schule haben von mir einen Plan, an dem sie nur 3-mal kommen müssen, bekommen.
Du solltest vielleicht mal beachten, dass Teilzeitkräfte, die jeden Tag kommen ...
a) im Vergleich zur Arbeitszeit proportional wesentlich mehr Zeit für den Weg zur Arbeit aufwenden müssen und
b) im Verhältnis zur Arbeitszeit und zu den Einnahmen bei täglicher Anreise für 2 oder 3 Stunden wesentlich höhere Ausgaben für die Anreise zur Arbeit haben.kl. gr. Frosch
Werbung