Beurteilungen...

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage zu dem leidigen Thema Beurteilungen. Angeblich ist es ja so, dass die Probezeitbeurteilungen für zu verbeamtende Lehrer immer recht gut ausfallen und man dann bei den Zyklusbeurteilungen plötzlich mal mehrere Notenstufen nach unten rutscht (da gehts dann ja eher so um die Funktionsstellenvergabe o.ä.)


    Was ist, wenn man jetzt quasi als nicht-verbeamteter Lehrer in diese normalen Zyklusbeurteilungen rutscht, möglicherweise aus o.g. Gründen nicht so tolle Beurteilungsnoten bekommt (so 3er oder eher 4er) aber noch die Aussicht auf Verbeamtung hat. Sprich, inwieweit fließen diese Beurteilungen dann in die Verbeamtung später ein? Kennt sich da jemand mit den Beurteilungsmodalitäten aus?


    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt ?(


    Danke!

    Wenn ich so bin,
    wie ich bin,
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    ich !

  • Zitat

    Original von Josephine
    nicht so tolle Beurteilungsnoten bekommt (so 3er oder eher 4er) aber noch die Aussicht auf Verbeamtung hat.!


    Spielt keine Rolle. Du musst sehen, dass - falls wir von Bayern sprechen - die Note vier derjenige Lehrer bekommt, der seine Sache gut macht, alle Lernziele erreicht und sich in normalem Maße für die Schulentwicklung und das Schulleben einsetzt. Hier gibt's einen Überblick darüber, was die Noten 1-7 in Bayern bedeuten:


    http://www.realschule.bayern.d…ng/kms/archiv/106696a.pdf


    Da ist eine 4 im Bereich Unterricht als z.B.:
    -----------------------
    Die Lehrkraft erteilt einen abwechslungsreichen, innovativen Unterricht,
    der sehr häufig handlungsorientierte Bausteine enthält und fächerüber-
    greifende Aspekte berücksichtigt. Die Lern- und Bildungsziele werden voll
    erreicht. Die Leistungsnachweise werden korrekt erstellt, sind stets
    lehrplangerecht und immer eindeutig formuliert. Die Transparenz der Be-
    wertung ist gewährleistet. Die Hausaufgaben werden sinnvoll gestellt und
    umfassend ausgewertet. Hausaufgaben und Heftführung werden regelmä-
    ßig überwacht.
    ------------------------


    Wenn du in der periodischen Beurteilung also nichts schlechteres als die Note 5 erhältst, hat das für eine mögliche Verbeamtung keine Konsequenzen.

  • Zitat

    Original von Josephine
    Hallo,


    ich habe mal eine Frage zu dem leidigen Thema Beurteilungen. Angeblich ist es ja so, dass die Probezeitbeurteilungen für zu verbeamtende Lehrer immer recht gut ausfallen und man dann bei den Zyklusbeurteilungen plötzlich mal mehrere Notenstufen nach unten rutscht (da gehts dann ja eher so um die Funktionsstellenvergabe o.ä.)


    Das dürfte wohl ein Gerücht sein. In der Regel kennt der Schulleiter die früheren Beurteilungen nur, falls diese an derselben Schule abgelegt wurden. Es kann daher schon vorkommen, dass Notensprünge in den Beurteilungen erfolgen.
    Aber ein System steckt da nicht dahinter.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von Josephine


    Was ist, wenn man jetzt quasi als nicht-verbeamteter Lehrer in diese normalen Zyklusbeurteilungen rutscht, möglicherweise aus o.g. Gründen nicht so tolle Beurteilungsnoten bekommt (so 3er oder eher 4er) aber noch die Aussicht auf Verbeamtung hat.


    Also, am Gymnasium ist es in Bayern zumindest so, dass die Regelbeurteilung ausschließlich auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer betrifft. Angestellte und Probezeitbeamte sind NICHT betroffen. Deshalb kann der Fall, den du hier konstruierst, nicht vorkommen.
    Ansonsten kenne ich das auch so, wie Scooby es beschreibt.

  • hm das hieße ja, dass Angestellte nie beurteilt würden.. wann und wie werden die dann beurteilt?



    Naja ich war schon etwas "erschrocken" wegen den Noten, weil alle von 4ern und 5ern sprachen, aber mit den Ref-Noten ist das wohl absolut nicht zu vergleichen.

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    ich !

    Einmal editiert, zuletzt von Josephine ()

  • Zitat

    Original von EliahAlso, am Gymnasium ist es in Bayern zumindest so, dass die Regelbeurteilung ausschließlich auf Lebenszeit verbeamtete Lehrer betrifft. Angestellte und Probezeitbeamte sind NICHT betroffen. Deshalb kann der Fall, den du hier konstruierst, nicht vorkommen.


    Das würde mich wundern (kann aber natürlich durchaus sein): Ich zitiere mal aus dem entsprechenden KMS für die bayerischen Realschulen:


    ----------------------------------
    a. Zu beurteilen sind
    -
    alle Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit , auch bei Teilzeit nach Art. 88 und 89 BayBG (Abschn. A Nr. 4.2.2 Buchst. a BuRl),
    -
    alle unbefristet vor September 2009 angestellten Lehrkräfte (Abschn. C Nr. 2.1 BuRl).
    ----------------------------------


    Zumindest an Realschulen sind die unbefristet Angestellten also auf jeden Fall mit in die periodische Beurteilung einzubeziehen.



    Quelle: http://www.realschule.bayern.d…ung/kms/archiv/106696.pdf

  • Das kann natürlich sein.
    Wir haben an der Schule keine unbefristet angestellten Lehrer, darum habe ich an diese gar nicht gedacht. Bei uns gibt es tatsächlich nur Planstellen und Superverträge. Gelegentlich mal ein Vertretungsvertrag, und das wars auch schon.

  • Ich habe auch einen Supervertrag (eigentlich) aber noch macht mir der Amtsarzt einen Strich durch die Rechnung... daher die Frage nach der "späteren" Verbeamtung..

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  • Um Dir bei Deiner Frage helfen zu können, wäre es sehr hilfreich zu wissen, in welchem Bundesland Du arbeitest.


    Ich nehme an, dass Du nicht in Baden-Württemberg bist. Den Begriff "Supervertrag" gibt es hier nicht.


    Was ich aber sicher weiß: Hier bei uns gibt es keine Notenvorgaben, die die Schulleiter einhalten müssen. Es gibt hier auch keine sieben Notenstufen wie in Bayern.

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