Verrechnung Mehrarbeit / Stundenausfall?

  • Hallo,
    ich würde gerne wissen, wie es an Euren Schulen gehandhabt wird, wenn ihr z.B. eine Abschlussklasse unterrichtet, eine Klasse auf Klassenfahrt ist ö.ä.
    Bei uns wird da sehr korrekt abgerechnet mittels Lehrerarbeitszeitkonto. Also wenn ich z.B. 3 Abschlussklassen habe, die ab Ende Mai nicht mehr da sind, wird genau ausgerechnet, wie viele Stunden dann insgesamt ausfallen. Diese werden dann auf das gesamte Schuljahr umgerechnet. Es kann also sein, dass man dann das ganze Schuljahr -statt 25,5- 28 Wochenstunden unterrichten muss.
    Vom Prinzip verstehe ich das natürlich, aber erstens für mich ist das schon ein Problem, da ich eine kleine Tochter habe. und wenn ich z.B. 14 WS beantrage und dann letztendlich 16 machen muss ( wegen Abschlussklassen) nutzt mir das für das ganze Schuljahr relativ wenig, da ich das mit der Kinderbetreuung nicht hinbekomme... Ist das überhaupt rechtens???
    Ich bin gespannt auf Eure Antworten!

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Naja... 16 Stunden heisst aber doch auch nicht, dass du nur 16 Stunden in der Schule bist. Falls du pro Tag ein bis zwei Freistunden hast, müsstest du das auch akzeptieren und in die Betreuung einrechnen.
    Dass das Argument "Kinderbertreuung" hier greift, würde mich schon sehr wundern.
    Genau genommen verstehe ich dein Problem nicht.

  • Damit hast Du natürlich recht, so meinte ich das auch nicht. Es ist ja nur so, dass es je nach Einsatz dann noch mehr Stunden (zusätzlich zu Freistunden) eingerechnet werden müssen.
    Ich finde es ja auch prinzipiell richtig, dass die Stunden nicht ersatzlos wegfallen (schließlich werden sia ja auch voll bezahlt). Mich interessiert eben nur, wie das an anderen Schulen gemacht wird!

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • dass du wegen der betreuung deines kindes in einer woche nicht plötzlich sehr viele stunden mehrarbeiten willst, kann ich gut verstehen. du arbeitest ja teikzeit, damit du kind und job unter einen hut kriegst :)
    vielleicht könntest du deinen schulleiter bitten, dass er dich, auch wenn noch keine stunden ausgefallen sind, schon mal für vertretung einteilt, aber eben nur 1-2 stunden pro woche, so dass du dann nicht plötzlich am ende des jahres im minus bist und so viele stunden nachholen musst?!
    also erst ab und zu mal begrenzt mehrarbeiten und dann durch stundenausfall ausgleichen statt erst unterrichtsausfall und dann unerwartet viele vertretungsstunden...


    @annie111: soweit ich weiß, muss bei teilzeitkräften darauf geachtet werden, dass sie keine oder nur äußerst wenige springstunden in ihrem stundenplan haben. steht so in der dienstvorschrift.

  • Hallo Hasi,


    bei uns wird das genauso wie bei euch gemacht. Es kann dabei ja auch der gegenteilige Effekt einsetzen, dass du andere Aufgaben übernimmst und daher weniger als 14 Stunden unterrichtest. Ich unterrichte dieses Halbjahr bei voller Stelle nur 18 Stunden.

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Danke schon mal für Eure Antworten.
    Bei uns ist so, dass das aber nur in einem Jahr verrechnet wird.
    Also wenn man viele Abschlussklassen hat, hat man in meinem Fall (Englisch) zur Prüfungszeit sehr viel zu tun (Prüfungsvorschläge vorbereiten, einreichen, Prüfungen korrigieren, Zweitkorrekturen, mdl. Prüfungen . Die 3 WS in einer Klasse die dann wegfallen, sind dagegen minimal. Vor dieser Prüfungszeit muss ich dann das ganze Schuljahr 2-3 WS mehr machen. Ich frage mich wirklich, ob es da an anderen Schulen nicht bessere Lösungen gibt. Unabhängig von der Tatsache, dass ich ja gerade deshalb Teilzeitkraft bin, eben, weil ich wegen der Kinderbetreuung nicht so flexibel bin. Auch viele Vollzeitkollegen klagen übrigens über diese Regelung. Nur ohne Alternativen hilft Klagen ja auch nichts.

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Zitat

    Original von Hasi007
    Danke schon mal für Eure Antworten.
    Bei uns ist so, dass das aber nur in einem Jahr verrechnet wird.
    .


    Das ist rechtlich so nicht zulässig. Abrechnungszeitraum muss der Monat sein. Ich würde mich wegen Unterstützung an den Personalrat wenden und das Problem dann mit der Schulleitung klären.
    Auch eine wöchentliche regelmässige Mehrarbeit von mehr als 2 Stunden sollte auch nicht ohne Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Auch dabei kann der Personalrat bestimmt eingreifen und mit der Schulleitung reden.


    Gute Informationen gibt es bei
    http://www.tresselt.de/ -> Übersicht - Mehrarbeit
    und bei
    http://www.gesamtschul-pr.de/ -> Infos


    Grüße
    Peter

  • Die Schulleitung wurde deswegen schon desöfteren vom Lehrerrat kontaktiert. Hier wurde aber immer wider darauf verwiesen, dass der SL Mehrarbeit anrechnen kann.
    Wenn ich Dich richtig verstehe, ist das also so, dass ich in dem Monat in dem z.B 4 Stunden ausfallen ( wegen einer Abgangsklasse) in diesem Monat diese 4 Stunden in einer anderen Klasse machen muss (was ja auch so völlig okay ist) aber NICHT, dass ich z.B. vier Wochen vorher jede Woche eine Stunde machen muss, damit das ausgeglichen wird?
    Es gibt bei uns Kollegen, die das ganze Schuljahr 32 statt 25,5, Wochenstunden haben, da bei Ihnen im Juni viele Stunden ausfallen. Deren Belastungsgrenze ist deutlich überschritten, zumal dass ja dann auch bedeutet, dass man mehr Klassen hat ( mehr Korrekturen, mehr Konferenzen etc.)...
    Vielen Dank für Deine Antwort!

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Zitat

    Original von Hasi007
    Mich interessiert eben nur, wie das an anderen Schulen gemacht wird!


    Bei uns nennt sich das Ganze Faktorisierung. Wir haben Klassen, die z.B. innerhalb des Schuljahres mehrere Wochen nicht in der Schule, sondern im Praktikum sind. So kann es sein, dass eine Stunde im Stundenplan der Klasse nur 0,6 Stunden für das Stundenkonto der Lehrkraft zählt. Um dann insgesamt auf die 24,5 + 2 Stunden zu kommen, die ich als Lehrer machen muss, muss ich entsprechend mehr Wochenstunden unterrichten. Wenn die Praktikumsklassen dann weg sind, habe ich dafür weniger Unterricht.

  • Diese Faktorisierung wird dann bei uns wohl im Prinzip genauso gemacht. Im Prinzip ist es ja auch gerecht. Danke für die Info, genau solche Beispiele interessieren mich. Ich frage mich nur gerade, ob das denn dann zulässig ist? Wenn nur immer über einen Monat abgerechnet werden darf?

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • Zitat

    Original von CKR
    Bei uns nennt sich das Ganze Faktorisierung. Wir haben Klassen, die z.B. innerhalb des Schuljahres mehrere Wochen nicht in der Schule, sondern im Praktikum sind. So kann es sein, dass eine Stunde im Stundenplan der Klasse nur 0,6 Stunden für das Stundenkonto der Lehrkraft zählt. Um dann insgesamt auf die 24,5 + 2 Stunden zu kommen, die ich als Lehrer machen muss, muss ich entsprechend mehr Wochenstunden unterrichten. Wenn die Praktikumsklassen dann weg sind, habe ich dafür weniger Unterricht.


    Das kenn eich z.B. komplett anders. Mien Mutter betreut die Praktikumsklasse dann in der Zeit, damit ist sie überhaupt nicht in der Schule sondern alle Tage unterwegs zwischen den Praktikanten. Ihr UNterricht muss vertreten werden, dass machen die Lehrer, die eigentlich in der Praktikumsklasse Unterricht haben. Dmait hat niemand weniger Arbeit als er sonst hat! Nur mehr, denn Praktikumsbetreuung und -besuche sind natürlich durch die normale Arbeitszeit (gerade bei Teilzeti) überhaupt nicht abzudecken!

  • Für die Praktikumsbetreuung, die ich auch mache, erhalte ich zusätzlich Stunden angerechnet, nach einem etwas kompliziertem System: ich erhalte pro betreutem S. 0,5 bzw. 1 Unterrichtsstunde angerechnet für die Zeit des Praktikums. Die Summe aller Betreuungsstunden wird dann auf das Jahr umgerechnet. Irgendwie so.

  • Die Faktorisierung ist meiner Meinung nach und nach Auskunft der bei uns zuständigen Personalräte nicht zulässig. Ist vielleicht in anderen Bundesländern als NRW anders.


    Wenn der Lehrerat bei euch nichts erreicht, dann müsst ihr den Personalrat um Hilfe bitten. Anordnung von Mehrarbeit geht über die von dir genannten Zeiträume ja auch nicht so einfach.
    ich zitiere mal von tresselt.de


    2. Regelmäßige Mehrarbeit
    Diese Form wird sehr wenig in Anspruch genommen. Sie kommt häufiger in Schulen mit Fachlehrermangel vor, wenn z.B. kein weiterer Religionslehrer vorhanden ist und sich jemand bereit erklärt, für die Dauer des Schuljahres dieses Fach in zwei weiteren Klassen zu unterrichten. In einem solchen Fall füllt die Schulleitung ein Antragsformular für die Erteilung von zusätzlich 4 Wochenstunden Religionslehre für einen bestimmten Kollegen oder eine Kollegin aus. Dieser Antrag muss an die Bezirksregierung und an den Personalrat geschickt werden. Beide müssen zustimmen. Es ist der Vordruck STD 424 zu verwenden und die Änderungsmitteilung LBV (BASS 21-22 Nr. 21) der Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig vorzulegen. Außerdem muss die regelmäßige Mehrarbeit im Stundenplan der Lehrerin oder des Lehrers genau gekennzeichnet sein und kann nur bei Erstellung eines neuen Stundenplans geändert werden.
    Regelmäßige Mehrarbeit liegt grundsätzlich vor, wenn die Dauer der Mehrarbeit 4 Wochen übersteigt.
    Diese Form geschieht sehr selten, weil der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist. Außerdem ist die Genehmigung fraglich.


    Grüße
    Peter

  • Ich verstehe das auch so, dass die Faktorisierung nicht rechtens ist (obwohl ich den Grundsatz der gerechten "Verrechnung" durchaus teile).
    Es handelt sich ja dann um über Monate angeordnete Mehrarbeit. Beantragt wurde das definitiv bei keinem von uns. Schwierig finde ich auch, dass die wegfallenden Klassen ja nicht unbedingt - wie beschrieben wurde - weniger Arbeit macht. Bei mir geht es ja wie oben bereits beschrieben immer um Abgangsklassen, das heißt für mich Korrekturen ohne Ende, mdl. Prüfungen etc. Auch beim Praktikum ist das so, alle Praktikanten werden aufgeteilt, jeder Lehrer besucht einige. Die Stunden werden trotzdem als Ausfallstunden gerechnet, da stimmt doch was nicht...
    Ja und ich gebe zu, als Teilzeitkraft stört mich das wesentlich mehr als das früher der Fall war. Ich arbeite ja Teilzeit, weil ich nicht so flexibel bin und nicht so viele Stunden machen kann. Wenn ich nun aber aufgrund des Einsatzes 16 (statt beantragter 12 Wochenstunden) machen muss, ist das durchaus ein Problem.
    Ich frage mich nur, wenn nur über einen Monat abgerechnet werden darf, dann ist es doch nur möglich, dass ich in den Monaten, in denen die Klassen tatsächlich weg sind, diese Stunden in anderen Klassen ableiste.
    Ich denke, wir sollten wirklich mal den Personalrat um Rat fragen...

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • kenn ich nur von Jahresarbeitszeit-Modellen wie etwa in Hamburg (die übrigens dazu geführt haben, dass alle KollegInnen im Schnitt 2 WStd. mehr unterrichten).
    In NRW ist das Pflichtstundenmodell die Regel, und das bedeutet je nach Schulform 25 - 28 Unterrichtsstunden pro Woche. Punkt. Hätte ich Unterricht in einer Klasse, die z.B. auf Klassenfahrt oder im Betriebspraktikum ist, stehe ich für Vertretungsunterricht oder sonstige dienstliche Tätigkeiten zur Verfügung, erwirtschafte aber, falls meine angebotene Arbeitskraft nicht abgefragt werden sollte, keine "Minusstunden". Das von Euch beschriebene Schulleiterverhalten mag ja dazu dienen, mehr Unterrichtszeiten zu "erwirtschaften", entbehrt aber m.W. jeglicher juristischer Grundlage. Also: Personalrat einschalten!

  • Da habe ich jetzt auch noch eine Frage dazu.
    Wir bekommen für die letzten Schultage vor den Ferien jeweils eine Minusstunde aufgeschrieben, da man eigentlich bis um 13 Uhr Unterricht hätte. Dies sei so üblich. Als Vollzeitkraft habe ich persönlich doch gar keine Möglichkeit diese Minusstunden irgendwann auszugleichen. Bei uns gibt es keine Nachmittagsbetreuung oder Ähnliches. Die Überstunden für Klassenfahrten bzw. Tagesausflüge und Lesenächte werden aber nicht angerechnet. ;( Mein Konto müsste doch dann nach ein paar Dienstjahren ins Unendliche laufen.....

  • Wenn eine meiner Klassen auf Klassenfahrt oder im Betriebspraktikum ist, stehe ich für Vertretungsunterricht oder sonstige dienstliche Tätigkeiten zur Verfügung.


    Eine Minusstunde bei Klassenfahrten halte ich für absurd, dann bekämen die Kollegen, die auf Klassenfahrt sind also 24 Plusstunden am Tag, da sie Tag und Nacht in Verantwortung sind (ich rede aus Erfahrung). Und für die Betreuung im Betriebspraktikum habe ich noch in keiner Schule etwas bekommen, dafür fällt genau in diesen Klassen am Ende des Schuljahres meist auch was weg. Das gleicht sich doch auch ohne Erbsenzählen aus.


    Wenn bei einer Abschlussklasse am Schluss Unterricht ausfällt, ist das vorher durch einen wahnwitzigen Korrekturmehraufwand ausgeglichen.

  • So langsam kommt das Thema ja "in Fahrt"!
    Erbsenzählerei, genauso empfinde ich das auch. Zumal die entfallenen Stunden wirklich in keinem Verhältnis zum Korrekturaufwand der Abschlussprüfungen stehen.
    Ich denke, wir müssen da an unserer Schule aktiv werden. Oder vielleicht sollten wir Kollegen auch mal jede Stunde auflisten...

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

  • So bei uns kommt jetzt Bewegung in die Sache.
    Der Personalrat ist informiert und ich bin gespannt, wie das weitergeht...

    Das Leben ist kein Ponyhof! Meins schon ;)

Werbung