Vertretungsstelle / Tarifvertrag

  • Hallo an alle.


    Ich arbeite seit Oktober als vertretungslehrerin, mein Vertrag ging bis Ende Januar. Ich war eingruppiert Entgeldgruppe 12, Stufe 1.
    Nun wurde der vertrag verlängert bis Juni.
    Nun steht hier: "Aufgrund ihres zum Oktober 2009 mit Entgeldstufe 1 begründeten, ununterbrochen fortbestehenden Beschäftigungsverhältnisses , bestimmt sich die Einstufung in eine Entgeldstufe innerhalb der Entgeldgruppe nach der Stufenlaufzeit gemäß Paragraph 16 absatz. 3 TV-L."


    Ich verstehe das nicht wirklich... hatte eh große Probleme bis ich das mit dem Tarifvertrag mal annähernd verstanden habe.
    Kann mir jemand sagen, was das nun für mich bedeutet?
    Studen die mich anders ein? Wird es dann mehr oder weniger?
    Ich bin völlig verwirrt...


    DANKE!

  • Ich weiß jetzt auch nicht genau, was der von dir zitierte Absatz bedeutet. Aber ist es nicht so, dass man nach 1 Jahr arbeiten in die nächste Stufe hochgestuft wird? D.h. nach einem Jahr Vertretungslehrkraft verdienst du mehr, nicht weniger!


    Gruß

  • Die einzige Beruhigung, die ich Dir mitteilen kann, ist, dass Dein Gehalt nicht geringer wird.


    Der § 16 des TV-L legt die Verweildauer in jeder der 5 Stufen der Entgeltgruppe fest: Dort heißt es, dass bei der ersten Einstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber "grundsätzlich" - in Juristendeutsch heißt das aber: es gibt Ausnahmen! - in Stufe 1 eingestellt wird.


    In diesem Paragraph steht auch, dass die Verweildauer in Stufe 1 ein Jahr beträgt, danach rückt man in Stufe 2 auf.


    Allerdings sind in diesem § 16 so viele Ausnahmen eingebaut ("für die Tätigkeit förderliche Berufserfahrung", Probleme der Personalgewinnung, usw...), dass der Arbeitgeber ziemlich viele Freiheiten hat. (Konkrete Beispiele sind mir bekannt.)

  • Wenn Du in Entgeldstufe 1 bist, dann wird Dir das Ref. übrigens seit dem letzten Tarifvertrag mit 1/2 Jahr angerechnet.


    Mit Ref. verbleibst Du also dann insgesamt 1/2 Jahr in der Entgeldstufe 1 (falls Du keine anderen dem Arbeitgeber zusagenden anrechnungsfähigen Zeiten hast, das ist bei Dir aber offensichtlich nicht der Fall).


    Du müsstest dann im April in Stufe 2 rücken (ich glaub, durch Minderleistung kann dies gefährdet sein - es gibt halt keine Sicherheit im TVL analog der Lebensaltersstufen im Beamtenrecht. Das ist aber eher theoretisch). Den Arbeitgeber innerhalb des öDs wechselst Du ja nicht (das kann sehr nachteilig sein hinsichtlich der Stufeneinordnung), sondern es ist ein Fortsetzungsvertrag.

  • wossen schreibt:

    Zitat

    (ich glaub, durch Minderleistung kann dies gefährdet sein - es gibt halt keine Sicherheit im TVL analog der Lebensaltersstufen im Beamtenrecht. Das ist aber eher theoretisch)


    Genauer: nach §17, Abs. 6 kann ab dem Aufstieg in die Entgeldgruppe 4 individuell verkürzt oder verlängert werden - nach Einschätzung der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Ein Überspringen von Stufen nach oben ist nicht möglich.


    Er muß das allerdings jeweils sachlich begründen (dadurch wird es rechtlich kompliziert wg. Gleichbehandlungsgrundsatz usw. - und deshalb wird i.d.R. drauf verzichtet).


    Also: die Entgeldstufen sind nur Regelfälle.

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