Hallo alle zusammen,
eine meiner Schüler ist sitzen geblieben und wiederholt jetzt bei mir (4.Klasse, BW). Nun sieht es so aus, als ob sie nach den Noten wieder wiederholen müsste. Irgendwie war uns allen im Kollegium in Erinnerung, dass das nicht gehe, sondern eine sonderpädagogische Überprüfung angebracht wäre. Das ist bei diesem Kind auch tatsächlich der Fall und ich dachte, somit hätte ich auch etwas "Rechtliches" in der Hand. Aber als wir nachgeschaut haben konnten wir das nirgendwo entdecken. Weiß jemand, wo das geschrieben steht und ob das überhaupt stimmt? Oder kann man zweimal die gleiche Klassenstufe wiederholen?
Grüße mia09