Deine Notengebung in einer Klausur ist eine dienstliche Tätigkeit, dein Schulleiter ist in der Verantwortung und übt dir gegenüber eine Dienstaufsicht aus. Offenlegen musst du deine Bewertungsmaßstäbe im Individualfall sowieso.
Warum solltest du deine Diensttätigkeit dem Schulleiter gegenüber geheimhalten können oder wollen?
Nele