Dienstliche Beurteilung

  • Hallo,
    vielelicht könnt ihr mir helfen. Ich könnte theoretisch noch die Probezeit verkürzen (NRW), allerdings habe ich in der dienstlichen Beurteilung trotz vielen positiven Bemerkungen (überdurchschnittliches Fachwissen, stets pünktlich und zuverlässig, große Belastbarkeit) und außerunterrichtlichem Engagement (z.B Organisieren von Austauschen und verschiedenen Projekten) nur ein "hat sich bewährt". Das ärgert mich natürlich schon etwas, denn so kann ich die Probezeit nicht verkürzen. Der Rektor will mich auch davon überzeugen, dass die Probezeitverkürzung keine Vorteile bringen würde weder finanziell noch sonstwie. Ich werde trotzdem nochmal das Gespräch mit ihm suchen aber wie könnte ich am besten argumentieren? Ich finde es nicht fair, dass ich ein "hat sich bewährt" bekomme während andere Kollegen die sich eben nicht so engagieren ebenfalls ein "hat sich bewährt" bekommen. Ich finde meine Leistung wird nciht wirklich anerkannt. Ist denn ein "hat sich besonders bewährt" sonst noch wichtig abgesehen davon, dass ich damit die Probezeit verkürzen kann? Hat sich sonst jemand über die dienstliche Beurteilung geärgert? Ich habe zwar nichts an dem Wortlaut und an dem über mich getroffenen Aussagen auszusetzen aber an dem Gesamtergebnis...
    Vielen Dank
    dacla

  • Muss in NRW am Ende der Dienstlichen Beurteilung keine Note stehen wie bei uns in B-W?


    Dass die Verkürzung der Probezeit keine Auswirkungen auf die weitere Laufbahn hätte, glaube ich nicht. Ich weiß es allerdings nur aus meinem "Ländle": Das Ende der Probezeit heißt hier Datum der Anstellung, und von diesem Datum an rechnet die Mindestwartezeit für ein Beförderungsamt.


    Außerdem: Als Lebenszeitbeamter bist Du beim Immobilienerwerb ein günstigeres Risiko bei Deiner Bank.


    Ich würde zum Schulleiter gehen und ihn auf das Missverhältnis zwischen Text und Gesamturteil hinweisen. Bei uns muss im Übrigen auch zu Protokoll genommen werden, ob der Beurteilte sich (schriftlich) zu der Beurteilung geäußert hat. Eine solche Äußerung MUSS zu den Personalakten genomen werden.


    Mach Deinem SL deutlch, dass vier Augen immer mehr sehen als zwei, vielleicht sieht er, wenn ihm an Deiner Mitarbeit, Deiner Arbeitszufriedenheit und und an Deiner dienstlichen Entwicklung gelegen ist, dass er sein Gesamturteil nachbessern muss. Ich habe bei solchen Zeugnissen häufig in den Schlusssatz hineingeschrieben, dass ich die Verkürzung der Probezeit bzw. die vorzeitige Anstellung mit Nachdruck befürworte.

  • Ergänzung zu dem, was magister geschrieben hat:


    Stell' dir vor du fährst zum Skifahren und brichst dir das Becken, womöglich noch nicht mal schuldhaft. Resultat wäre, dass du dir sehr wahrscheinlich die Lebenszeitverbeamtung von der Backe putzen könntest - aus gesundheitlichen Gründen. Da bist du ganz schnell raus und wirst nachversichert. Solange du nicht auf Lebenszeit verbeamtet bist, trägst du hier noch immer ein Risiko, dass etwas schief gehen könnte. Allein schon deshalb ist es besser, je früher man die Lebenszeitverbeamtung erhält.
    (So wurde es mir mal von einer Personalrätin erklärt.)


    Hinzu kommt die Geschichte mit der Beförderungsstelle. Ich weiß nicht, ob es die in eurem Bundesland auch automatisch nach Wartezeit gibt, aber je früher diese Wartezeit beginnt, desto früher gibt es dann auch die höhere Eingruppierung...

Werbung